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EinführungRichterin gibt gute Tipps für das Bensberger Schöffenamt

Lesezeit 2 Minuten
Die neuen Schöffen werde in Saal 106 des Amtsgerichtes Bensberg informiert.

Einmal ohne Robe im Gerichtssaal: Richterin Birgit Brandes (r.) informiert die neuen Schöffinnen und Schöffen darüber, was künftig auf sie zukommt.

In die Besonderheiten ihres Ehrenamtes hat die Bensberger Richterin Birgit Brandes die neu gewählten Schöffinnen und Schöffen eingeführt.

Schöffengericht einmal ganz anders: In Saal 106, dort, wo sonst eine Berufsrichterin und jeweils zwei ehrenamtliche Beisitzerinnen oder Beisitzer über die Fälle mittelschwerer Jungs und Mädchen urteilen, versammelten sich rund 20 Bürgerinnen und Bürger, um sich von der langjährigen Schöffengerichtsvorsitzenden Birgit Brandes über Aufgaben, Rechte und Pflichten ihres Ehrenamtes als neu gewählte (Hilfs-)Schöffinnen und Schöffen informieren zu lassen.

Die Informationen der Profi-Richterin reichten von ganz grundsätzlichen bis zu sehr praktischen Dingen. Darunter war auch der für den Gerichtsalltag nicht zu unterschätzende Hinweis, dass es am Bensberger Amtsgericht seit der Corona-Zeit keine Kantine mehr gibt und sich die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter daher am bestens selbst Proviant mitbringen.

Schöffen können Berufsrichterin überstimmen

Grundsätzlich haben die für fünf Jahre gewählten und ehrenamtlich tätigen Schöffinnen und Schöffen eine Menge zu sagen. In den von der Berufsrichterin geführten Verhandlungen können sie Angeklagte und Zeugen befragen, wovon sie je nach Temperament, beruflichem Vorwissen und speziellem Sachverhalt auch mehr oder weniger Gebrauch machen.

Für bis zu vier Jahre statt wie bei Einzelrichtern für bis zu zwei Jahre kann das Bensberger Schöffengericht Kriminelle hinter Gitter schicken; für höhere Strafen ist das Kölner Landgericht zuständig. In den Beratungen des Schöffengerichts, die dem Beratungsgeheimnis unterliegen, können die beiden Laien die während der Verhandlung eine schwarze Robe tragende Berufsrichterin sogar überstimmen. Auch wenn das in der Praxis wohl eher nie als gelegentlich vorkommt, dürfte es zum hohen Ansehen der dritten Gewalt in der Bevölkerung beitragen.

Richter und Minister dürfen nicht Schöffen werden

Schöffen müssen laut Gerichtsverfassungsgesetz die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen, bei der Wahl zwischen 25 und 70 Jahre alt sein und dürfen keine erheblichen Vorstrafen haben. Keine Chance auf das Schöffenamt haben außerdem bestimmte Berufs- und Personengruppen, darunter der Bundespräsident, Regierungsmitglieder sowie Richterinnen, Staatsanwältinnen und Polizistinnen jedwedes Geschlechts.

In Bergisch Gladbach gibt es aktuell ein Schöffengericht für Erwachsene und eins für Jugendliche und Heranwachsende, dessen Vorsitzender Richter Ertan Güven ist, außerdem ein nur sehr selten in Aktion tretendes erweitertes Schöffengericht, bei dem neben Richterin Brandes als zweite Berufsrichterin Richterin Britta Epbinder in Aktion tritt.

Für Richterin Brandes dürfte es die letzte Einführungsveranstaltung gewesen sein: Die Juristin, die auch ständige Vertreterin von Amtsgerichtsdirektorin Johanna Saul-Krickeberg ist, geht in wenigen Wochen nach 40-jähriger Dienstzeit in den Ruhestand.