Vor Gericht gibt er einen plausiblen Grund dafür an, den Unfallort verlassen zu haben.
Fahrerflucht?Bergisch Gladbacher verletzt beim Abbiegen einen Hund und fährt weiter

Beim Abbiegen verletzte der Angeklagte einen Hund.
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Vor dem Einzelrichter des Amtsgerichts Bensberg wurde ein Fall von Unfallflucht verhandelt. M. Kahn (Name geändert) befuhr eine belebte Gladbacher Straße in Heidkamp und wollte abbiegen. Plötzlich bemerkte er, nach eigenen Aussagen, eine Mutter mit Kind und Hund an der Ecke, die lautstark schimpfte: „Sie haben nicht angehalten und meinen Hund verletzt! “ rief sie empört.
Kahn stieg aus seinem Wagen, das Kind weinte, und der Angeklagte versuchte, die Situation zu klären. Doch hinter ihm bildete sich rasch ein Rückstau. Er sagte der Frau: „Ich suche einen Parkplatz und komme dann wieder.“ Mit seinem Porsche fuhr er weiter und fand schließlich einen Parkplatz an der Kaufhalle. Das dauerte. Nach 20 Minuten kehrte er zurück, doch die Frau war verschwunden.
Bergisch Gladbacherin fuhr erst mit Hund zum Tierarzt
In der Verhandlung wurde klar, warum: Sie war zuerst mit dem Hund zum Tierarzt gefahren und hatte anschließend die Polizei aufgesucht, um die Unfallflucht zu melden. Dort hatte sie zu Protokoll gegeben, dass der Fahrer gesagt hat, er käme wieder, dies jedoch nicht getan hätte.
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Der Tierarzt attestierte eine oberflächliche, leichte Verletzung – einen kleinen Schnitt am Kopf des Hundes. Richter Ertan Güven und die Staatsanwaltschaft fanden die Erklärungen des besonnen wirkenden Angeklagten plausibel. So verkündete der Richter: Das Verfahren wird gegen eine Auflage nach Paragraf 153 a Abs. 2 der Strafprozessordnung vorläufig eingestellt.
Der Angeklagte muss der Geschädigten mit ihrem Hund nun innerhalb der nächsten sechs Monate 250 Euro überweisen. Da M. Kahn nur eine geringe Rente bezieht, gestattete der Richter ihm, das Geld in Monatsraten à 50 Euro abzuzahlen. „Wir sehen uns wieder, wenn Sie nicht zahlen“, ermahnte der Richter den Angeklagten.