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ProzessAngeklagtem wird Angriff mit Hackebeil in Gladbacher Restaurant vorgeworfen

Lesezeit 2 Minuten
Ein 55-jähriger Chinese muss sich vor dem Landgericht wegen seines Angriffs mit Hackbeil verantworten.

Ein 55-jähriger Chinese muss sich vor dem Kölner Landgericht wegen seines Angriffs mit Hackbeil verantworten. 

Staatsanwalt spricht von einer mindestens verminderten Schulfähigkeit zum Zeitpunkt des Angriffs.

Eine Bewegung, wahrgenommen aus dem Augenwinkel, rettete dem damals 55-Jährigen wohl das Leben. Das, was sich da bewegte, war die Hand eines 56-jährigen Bekannten, die ein japanisches Fleischerhackbeil führte und von hinten nach seinem Kopf schlug. Doch der angegriffene Mann konnte einen Arm hochziehen und so die beiden Richtung Kopf geführten Schläge abwehren.

Seit Donnerstag steht der 56-Jährige nun in einem sogenannten Sicherungsverfahren wegen versuchten Mordes vor dem Kölner Landgericht. Laut der Antragsschrift in dem sogenannten Sicherungsverfahren soll der 56-Jährige am 7. September 2024 gegen 11.30 Uhr ein Restaurant in Bergisch Gladbach. Während das spätere Opfer dem 56-Jährigen einen Kaffee zubereitete habe, soll der Beschuldigte „als er im Rücken seines Opfers stand, wortlos aus seinem mitgebrachten Rucksack ein japanisches Fleischerhackbeil“ hervorgeholt und „unvermittelt und anlasslos zu einer Schlagbewegung“ ausgeholt haben.

Das Opfer wurde beim Angriff am Unterarm schwer verletzt

Der Geschädigte habe in dem Moment mit keinem Angriff gerechnet. „Er konnte lediglich noch seinen rechten Arm reflexartig hochreißen und schützend vor den Kopf halten“, sagte Oberstaatsanwalt Bastian Blaut.

Im anschließenden Handgemenge sei es dem Opfer dann gelungen, den Beschuldigten zu entwaffnen. Hinzugeeilte Personen aus dem Restaurant fixierten den Beschuldigten bis zum Eintreffen der Polizei. Das Opfer wurde durch die beiden Hiebe am Unterarm schwer verletzt. Neben Schnittwunden am Handgelenk erlitt der Mann eine offene Fraktur der Elle. Zudem wurden mehrere Sehnen durchtrennt.

Angeklagter soll dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen werden

„Bei Begehung der Tat handelte der Beschuldigte in der Absicht, sein Opfer zu töten und dazu das Überraschungsmoment durch den unerwarteten Angriff von hinten auszunutzen“, sagte Blaut und begründete so das Mordmerkmal der Heimtücke.

Die Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass der Beschuldigte die Tat aufgrund eines „akuten Wahnerlebens im Sinne einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie“ beging. Die Schuldfähigkeit des 56-Jährigen sei mindestens erheblich vermindert, wenn nicht gar vollständig aufgehoben gewesen.

Wegen der von dem 56-Jährigen ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit, stellte Oberstaatsanwalt Blaut vor dem Landgericht den Antrag, den Chinesen dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus unterzubringen.

Über seine Verteidigerin Susanne Cziongalla ließ der 56-Jährige mitteilen, sich zu den Vorwürfen nicht zu äußern.

Der Prozess ist mit weiteren sechs Verhandlungstagen bis Ende April terminiert