Der 44-Jährige soll seine Freundin im Januar 2024 zusammengeschlagen haben. Er trat ihr unter anderem gegen den Kopf.
Versuchter TotschlagOverather soll Ex-Freundin mehr als 70 Verletzungen zugefügt haben

Für versuchten Totschlag an seiner Ex geht ein Overather ins Gefängnis. (Symbolbild)
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Sechs Jahre und ein Monat Haft lautete am Mittwoch das Urteil des Kölner Landgerichts gegen einen 44 Jahre alten Mann aus Overath. Der Schuldspruch erging wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
In das Urteil einbezogen wurde noch eine Verurteilung vom Amtsgericht Bergisch Gladbach, ebenfalls wegen eines Körperverletzungsdelikts, wie die Vorsitzende Richterin Sabine Kretzschmar erläuterte. Das Gericht zeigte sich in der Urteilsbegründung überzeugt, dass der 44-Jährige seine damalige Lebensgefährtin am 15. Januar 2024 brutal zusammengeschlagen hatte.
Abdrücke von Schuhsohlen an Kopf des Opfers
Dabei sei es auch zu massiver Gewalt gegen den Kopf der Frau gekommen. Neben Faustschlägen ging die 11. Große Strafkammer auch von Tritten gegen den Kopf aus. Darauf hätten „gemusterte Spuren“ am Kopf und im Gesicht des Opfers hingedeutet, die von Schuhen beziehungsweise Schuhsohlen stammten.
„Mehr als 70 frische Verletzungen weisen auf einen gewissen Vernichtungswillen des Angeklagten zur Tatzeit hin“, stellte Kretzschmar in der rund anderthalbstündigen Urteilsbegründung fest. Kennengelernt und verliebt hatten sich der Angeklagte und das spätere Opfer 2018 in der Alkoholentgiftung in Marienheide. Anschließend zog das Paar zusammen, lebte aber nur kurze Zeit abstinent, bevor sie erneut übermäßig dem Alkohol zusprachen.
Overathern wurde Kind entzogen
2019 bekam das Paar ein Kind, das ihm aufgrund des Alkoholismus aber gleich vom Jugendamt entzogen wurde. Auch hierüber geriet das Paar immer wieder in Streits, die regelmäßig auch zu massiven körperlichen Auseinandersetzungen führten.
Zwar habe der Angeklagte nach der Prügelattacke, als seine Partnerin bewusstlos im Wohnzimmer auf dem Boden gelegen habe, den Hausarzt des Opfers verständigt. Als Rettungsversuch und somit strafbefreienden Rücktritt von einer versuchten Tötung wertete das Gericht dies jedoch nicht. Denn der Angeklagte habe ihn nicht um Hilfe gebeten, sondern ihm Vorhaltungen gemacht, dass die Geschädigte aufgrund der vom Arzt verschriebenen Psychopharmaka bewusstlos sei.
Von dem Anruf dennoch alarmiert, hatte sich der Arzt gleich zur Wohnung des Paares begeben und die letztendlich lebensrettende Einlieferung der Frau ins Krankenhaus veranlasst. „Das war also eine Kausalkette, die zur Rettung der Geschädigten führte, die rein zufällig vom Angeklagten in Gang gesetzt wurde“, sagte Kretzschmar. Der Angeklagte selbst habe hingegen keinerlei Rettungsaktivitäten entfaltet, sondern die Frau mit dem Gesicht im Teppich auf dem Boden liegen lassen.