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Teurer TropfenBergisch Gladbacher Ladendieb zahlt für drei Flaschen Whisky 1350 Euro

Lesezeit 2 Minuten
Wer sich Whisky nähert, sollte vor dem ersten Kauf in einem Fachgeschäft seine geschmacklichen Vorlieben erklären und sich beraten lassen.

In Teilen der Bevölkerung gilt Whisky als Kultgetränk, für andere ist er nur ein legales Suchtmittel.

Der wiederholte unbezahlte Griff zur Whiskyflasche im Supermarkt kostet einen 54-jährigen Bergisch Gladbacher 1350 Euro Strafe.

Es sind meist nicht die Schönen und die Reichen, die sich wegen krimineller Verfehlungen vor Gericht verantworten müssen, sondern Menschen, die ihr Päckchen zu tragen haben. Zum Beispiel eine langjährige Suchtkrankheit, mit der sich Bernd T. (Name geändert) herumschlägt.

Geboren in Mecklenburg-Vorpommern, lebt der 54-Jährige heute in Bergisch Gladbach, hat durch Heroin und Alkohol viele Vorstrafen angehäuft, um dann jahrelang clean zu sein und straffrei zu leben – bis es dann doch wieder einen Rückfall gab, der ihm zwei neue Anklagen wegen dreier Delikte eintrug.

Die beiden Diebstähle gebe ich zu, die Sachbeschädigung aber nicht. Das war ich nicht.
Der Angeklagte vor Gericht

Denn erstens soll er am 26. September 2023 im Rewe-Markt an der Schlossstraße in Bensberg eine Flasche Whisky an sich genommen haben, ohne den Preis von 28,99 Euro zu bezahlen. Zweitens soll er am 3. Februar 2024 bei Kaufland zwei Flaschen Whisky im Wert von 29,98 Euro an sich genommen haben, ohne zu zahlen, und drittens soll er drei Tage später in einer städtischen Notunterkunft eine Tür kaputt getreten haben.

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„Die beiden Diebstähle gebe ich zu“, sagte der reichlich justizerfahrene Mittfünfziger, der in seiner Verhandlung hundertprozentig klar wirkte, „die Sachbeschädigung aber nicht. Das war ich nicht.“ Die Tür hätten vielmehr die beiden damaligen Bewohner des Raumes zu verantworten. Die hätten laut und lang und mit allen möglichen Leuten „Party gefeiert“ und dabei sei die Papp-Tür, die vorher schon Dellen gehabt habe, endgültig kaputtgegangen.

26 Eintragungen im Bundeszentralregister

Strafrichterin Miriam Kuschel konfrontierte den Mittfünfziger mit seinem Strafregister: 26 Eintragungen, davon 14 wegen Diebstahls. Auffällig sei, dass es eine lange und intensive Phase von 1991 bis 2008 gegeben habe. Dann sei lange Zeit Ruhe gewesen, bis es 2019 wieder losging. Und tatsächlich, das bestätigte der Angeklagte, sei er über zehn Jahre lang weg von der Sucht gewesen, bis es dann leider einen Rückfall gegeben habe.

Mittlerweile sei er aber auf unbestimmte Zeit in einem Methadon-Programm, und das tut dem groß gewachsenen, sehr schlanken Mann mit den kurzen Haaren augenscheinlich gut.

Staatsanwältin fordert Haftstrafe auf Bewährung

Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer für die beiden Diebstähle eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die aber angesichts der aktuell positiven Entwicklung zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Der Vorwurf der Sachbeschädigung sei mangels greifbarer Zeugen nicht zu erhärten gewesen, insoweit sei er freizusprechen.

Richterin Kuschel blieb im Urteil unter der Forderung: Für die Diebstähle verurteilte sie Bernd T. zu 1.350 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze zu 15 Euro), in Sachen Sachbeschädigung sprach sie ihn frei.