Nach Jahren der Ungewissheit hat der BGH nun für Rechtssicherheit in Sachen angeblicher Preisabsprachen gesorgt.
Kartell-ProzessBGH gibt Bierbrauern recht – Erzquell Brauerei in Bielstein erleichtert
„Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch des Oberlandesgerichts (OLG) in Düsseldorf bestätigt und damit die Revision des Kartellamts verworfen“, berichtet der Bielsteiner Brauerei-Chef Dr. Axel Haas gegenüber dieser Zeitung.
Damit sei nicht nur der Freispruch höchstrichterlich bestätigt, sondern auch die seit Jahren von drei Kölschbrauern immer beteuerte Position, dass es keine Preisabsprachen unter ihnen gegeben habe. Neben der Bielsteiner Erzquell Brauerei sollen noch Gaffel und Früh an dem angeblichen Kartell beteiligt gewesen sein. Nach dem Urteil der Karlsruher Richter ist dieser Vorwurf endgültig vom Tisch.
Kartellamt verhängte acht Millionen Euro Bußgelder
Im Jahr 2014 hatte das Kartellamt gegen Früh, Gaffel und Erzquell Bußgelder von rund acht Millionen Euro verhängt. Die Brauereien klagten, doch danach passierte erst einmal nichts, ehe dann im Jahr 2019 damit begonnen wurde, das Verfahren aufzurollen, wie sich Haas noch gut erinnert.
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„Fast auf den Tag neun Jahre nach Verhängung des Bußgeldes durch das Kartellamt am 31. März 2014 haben wir nun den endgültigen Freispruch erhalten. Die uns vorgeworfenen Vergehen datieren aus 2006 und 2007“, sagt Haas. „Wir haben die ganze Zeit immer erklärt, dass da nichts war und die Vorwürfe haltlos sind. Hierfür haben wir nun die endgültige Bestätigung erhalten.“
OLG: Aussagen von Zeugen zum Teil „undglaubwürdig“
Bereits das OLG habe die Aussagen der belastenden Zeugen „als zum Teil unglaubwürdig widersprüchlich und zum eigenen Nutzen übertrieben gewertet“, so der Brauereichef.
Er betont, dass es nach Aussage von Kartellanwälten einen solchen Freispruch in einem Kartellverfahren noch nicht gegeben habe. „Wenn wir auch immer optimistisch waren, in der Sache recht zu haben, sind wir doch erleichtert, dass nun nach insgesamt elf Jahren die Sache beendet ist.“