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Schüsse aus AutoWaldbröler Amtsgericht verurteilt jungen Reichshofer zu 40 Sozialstunden

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Die Strafprozessordnung steht auf einem Tisch.

Die Staatsanwältin betonte, dass der Beschuldigte zum Führen der Schreckschusspistole einen „Kleinen Waffenschein“ benötigen würde.

Weil aus seinem Auto geschossen wurde, musste sich jetzt ein 20-Jähriger vor dem Amtsgericht Waldbröl verantworten.

Am Montag stand ein 20-jähriger Reichshofer wegen zwei Delikten vor Gericht und wurde zu 40 Sozialstunden verurteilt. Zum einen sollen im August vergangenen Jahres Schüsse während einer Fahrt durch Denklingen aus seinem Auto gefallen sein, zum anderen habe er im Januar zuvor und im Rausch einen Verkehrsunfall in Oberwiehl verursacht, so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.

Durch seine verlangsamte Reaktion sei er auf das Fahrzeug einer vor ihm fahrenden Frau aufgefahren, die auf den Parkplatz eines Supermarktes abbiegen wollte. Das habe einen Schaden von 1500 Euro verursacht. Der Angeklagte gab an, keine Erklärungen zu den Vorfällen abgeben zu wollen.

Polizist vermutete Drogenkonsum

Als Zeuge sagte zunächst ein Polizist zu dem Unfall aus. Damals habe der Angeklagte behauptet, keine Drogen genommen zu haben, doch seien ihm drogentypische Erscheinungen aufgefallen, etwa Lidflattern und eine schwerfällige Sprache. Auch habe der Beschuldigte ständig „die Nase hochgezogen“. Bei einer Blutprobe seien starke Beruhigungsmittel sowie Cannabis nachgewiesen worden, zudem sei ein Konsum von Kokain zu erkennen gewesen.

Zu den Schüssen äußerte sich der Angeklagte dann doch. Die habe nicht er, sondern sein Beifahrer abgegeben, den er jedoch nicht benennen wolle. Üblicherweise habe er seine Schreckschusspistole in einem abschließbaren Handschuhfach deponiert. Damals sei es jedoch unverschlossen gewesen, da er die Pistole seinem Bekannten zeigen wollte und sie auf dem Weg gewesen seien, zu Hause damit zu schießen.

Reifeverzögerung konnte nicht ausgeschlossen werden

Auf die Frage von Richter Carsten Becker, warum er die Waffe überhaupt gekauft habe, sagte der Angeklagte: „Ich habe mir nichts dabei gedacht.“ Eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe schilderte, dass bei dem jungen Mann eine Reifeverzögerung nicht ausgeschlossen werden könne und befürwortete die Anwendung des Jugendstrafrechts.

Die Staatsanwältin betonte, dass der Beschuldigte zum Führen der Schreckschusspistole einen „Kleinen Waffenschein“ benötigen würde und sein Begleiter durch das nicht-abgeschlossene Handschuhfach Zugriff darauf gehabt habe: „Damit zu schießen, löst Ängste aus bei Leuten, die nicht wissen, dass keine scharfe Munition verwendet wird.“ Sie forderte 40 Sozialstunden sowie einen Termin bei der Drogenberatung.

Richter Becker folgte dem Antrag. Hinsichtlich des Verkehrsunfalls trennte er das Verfahren ab, da er weitere Zeugen hören und ein rechtsmedizinisches Gutachten einholen wolle. Er führte aus, dass derzeit nur klar sei, dass der Angeklagte unter Drogen nicht habe fahren dürfen, aber nicht, ob der Unfall dadurch entstanden sei.