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ProzessNach Streit und Wortgefechten vors Amtsgericht in Waldbröl

Lesezeit 2 Minuten
Das Amtsgericht steht mitten in der Stadt Waldbröl. Dort musste sich jetzt ein 45-Jähriger aus Wiehl verantworten. Der Prozess gegen ihn wurde aber eingestellt.

Vor dem Amtsgericht in Waldbröl wurde der Prozess um eine mögliche gefährliche Körperverletzung eingestellt. Denn es schien kaum möglich, den Wurf seiner Dose zu beweisen.

Weil er einem anderen Mann eine Getränkedose ins Gesicht geworfen haben soll, musste ein 45 Jahre alter Wiehler vors Gericht in Waldbröl.

Wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung musste sich ein Wiehler (45) vor dem Amtsgericht in Waldbröl verantworten. Im Dezember vergangenen Jahre habe er in Waldbröl einer anderen Person eine Getränkedose ins Gesicht geworfen und anschließend die Heckscheibe eines Autos zertrümmert, hieß es in der Anklageschrift.

Der Verteidiger des Beschuldigten schilderte, dass sein Mandant als Handwerker Schwierigkeiten gehabt habe, mit seinem Transporter zu seinem Lager zu gelangen, da ein anderer Wagen in der Einfahrt gestanden habe.

Nach Wortgefechten ging in Waldbröl die Scheibe eines Autos zu Bruch

Nach Gesten und einem Wortgefecht habe er das Kennzeichen fotografiert und sei dann zu seiner Halle gefahren. Dorthin sei ihm das Auto gefolgt und die Insassen hätten ihn mit einem in einer Socke versteckten Schlagwerkzeug bedroht. Daraufhin habe er eine Schaufel genommen und die Heckscheibe des anderen Fahrzeugs eingeschlagen.

Der Beschuldigte räumte diese Tat ein, stritt jedoch den Wurf mit der Dose ab. Der angeblich Verletzte sagte als Zeuge vor Gericht, dass er nach den ersten Signalen des Angeklagten auf der Beifahrerseite ausgestiegen sei, um die Lage zu klären. Nach einem kurzen Streit habe der Wiehler ihm eine Dose oder Flasche auf das rechte Auge geworfen. Dokumentiert sei eine Verletzung allerdings nicht.

Das Verfahren in Waldbröl wurde wegen der dünnen Beweislage eingestellt

Der Fahrer und Besitzer des Wagens behauptete, den Wurf gesehen zu haben, konnte aber nicht sagen, ob es sich um ein Feuerzeug oder eine Flasche gehandelt habe. Nachdem der Angeklagte Fotos vom Kennzeichen seines Wagens gemacht habe, sei er diesem gefolgt, um eine Löschung der Bilder zu verlangen. Daraufhin habe dieser die Heckscheibe zerschlagen. Die Reparatur habe ihn etwa 750 Euro gekostet.

Nach einem kurzen Rechtsgespräch berichtete Richter Dr. Peter Glaubach, dass er die Beweismittellage hinsichtlich der Körperverletzung sehr problematisch sehe. Er beschloss, das Verfahren vorläufig einzustellen, da der Angeklagte bislang keine Vorstrafen hatte und sich bereiterklärte, den entstandenen Schaden zu ersetzen.