960 Oberbergerinnen und Oberberger waren zuletzt immer noch nicht gegen das Coronavirus geimpft.
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Oberberg – 960 Oberbergerinnen und Oberberger waren zuletzt immer noch nicht gegen das Coronavirus geimpft, obwohl sie seit dem 15. März eigentlich dazu verpflichtet sind. Denn seither gilt in Nordrhein-Westfalen die Einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen, Einrichtungen der Pflege und in den Krankenhäusern. Die Mehrzahl der Menschen, die auch bis Anfang Juli noch keinen Impfnachweis erbracht haben, arbeitet in Pflegeberufen, es sind 398. Das teilt Ralf Schmallenbach, Gesundheitsdezernent des Oberbergischen Kreises, auf Anfrage dieser Zeitung mit.
Seinen Angaben zufolge sind 271 bisher Ungeimpfte in Oberbergs Krankenhäusern tätig, in Arztpraxen arbeiten 100. Gegen diese Menschen seien die Verfahren angelaufen, sagt Schmallenbach und nennt weitere Zahlen: Bis Ende Juni sei es 24 Betroffenen verboten worden, die Arbeitsstätte zu betreten oder sogar den Beruf auszuüben – für welche Einrichtung dies gilt, könne der Kreis aber nicht mitteilen. Aber: „Da die Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist, werden weitere folgen“, betont der Dezernent. Andere Strafen, zum Beispiel Geldbußen, seien bisher aber noch nicht verhängt worden.
Corona in Oberberg
Sinkende Inzidenz und weniger Betroffene
Der Oberbergische Kreis hat am Dienstag seinen Corona-Bericht für die vergangene Woche veröffentlicht. Demnach sind in allen Bereichen die Zahlen gesunken – die Sieben-Tage-Inzidenz im Oberbergischen Kreis betrug demnach 578,2. In der Woche davor lag der Wert der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner noch bei 648,9.
In der vergangenen Woche meldete das Kreisgesundheitsamt 1493 neue Corona-Fälle an das Landeszentrum Gesundheit (LZG) Nordrhein-Westfalen. In der Woche davor waren noch 1656 neue Fälle erfasst worden. Der Oberbergische Kreis schreibt im Wochenbericht: Wie vorgeschrieben, würden nur die mittels PCR-Test, also die laborbestätigten Fälle an das LZG gemeldet – nicht aber die per Schnelltest erfassten Fälle. Wer per Schnelltest positiv auf Corona getestet wird, muss sich zwar in Quarantäne begeben, aber ein abgleichender PCR-Test zur Bestätigung des Schnelltestergebnisses sei nicht verpflichtend.
Aktuelle Lage
Seit dem letzten Wochenbericht sind laut Kreisverwaltung drei weitere Oberberger an oder mit dem Coronavirus gestorben: ein 82-Jähriger aus der Gemeinde Nümbrecht, eine 79-jährige Frau aus Engelskirchen und ein 90-jähriger Mann aus Gummersbach. Mit ihnen gebe es nun 451 Verstorbene, die vor ihrem Tod mittels eines PCR-Tests positiv auf das Virus getestet worden waren. Stand Dienstag waren noch 1789 Oberberger aktuell positiv auf das Virus getestet, das sind 187 weniger als in der Woche davor.
Lage in den Kliniken
Aus „rein statistischen“ Gründen veröffentlicht der Kreis die Zahl der Oberberger, die mit positivem Testnachweis in einem Krankenhaus stationär behandelt werden – unabhängig davon, ob Corona der tatsächliche Grund für den Klinikaufenthalt ist. Stand Montag waren 31 auf einer Normalstation isoliert und zwei weitere lagen unter Beatmung auf der Intensivstation. Es gab in der Woche acht Neuaufnahmen.
Zum Vergleich: In der Woche davor gab es noch 33 Patienten auf Normalstation und vier auf „Intensiv“, von denen zwei beatmet wurden. In jener Woche waren zehn Oberberger neu in Behandlung aufgenommen worden.
Schnelltests
Von den 17 835 in der vergangenen Woche durchgeführten Schnelltests zeigten 2261 ein positives Ergebnis (12,68 Prozent). In der Woche davor gab es noch 30 145 Schnelltests, von denen 3594 eine Corona-Infizierung anzeigten (11,92 Prozent). Damit hat sich die Zahl der Schnelltests binnen einer Woche fast halbiert. Seit Ende Juni müssen in vielen Bürgerteststellen drei Euro für einen Test zugezahlt werden. (ag)
Oberberg: Hohe Zahlen an Ungeimpften im Vergleich
Die vorliegenden Zahlen bezeichnet Ralf Schmallenbach als hoch, vergleiche man sie mit anderen Zahlen aus dem Land. Und das führe zu einer erheblichen Belastung der Mitarbeitenden in der Kreisverwaltung, Schmallenbach spricht von einem „sehr intensiven Verfahren“. Und da die Impfpflicht zum 31. Dezember außer Kraft gesetzt und dann wohl nicht von einer allgemeinen Pflicht zur Immunisierung abgelöst werde, glaubt der Dezernent nicht, dass sich dieser Aufwand gelohnt hat: „Es ist nicht davon auszugehen, dass die Maßnahme eine nachhaltige Wirkung entfalten kann.“
Angebote in der Pandemie
Impfzentrum und Impfmobil
Weiterhin bietet der Oberbergische Kreis Corona-Schutzimpfungen in seinem Gummersbacher Zentrum und in seinem Impfmobil an.
Die Impfstelle im Gummersbacher Einkaufszentrum Bergischer Hof bietet Impfungen für Personen ab zwölf Jahren Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen an (freitags von 10 bis 15 Uhr). Zudem gibt es dort Kinderimpfungen für Fünf- bis Elfjährige (montags bis donnerstags von 8.30 bis 13 Uhr).
Das Impfmobil steuert in diesen Tagen folgende Orte an: Freitag, 15. Juli, 10 bis 14 Uhr, Ründeroth, Rewe-Markt, Hüttenstraße 9; Mittwoch, 20. Juli, 9 bis 13 Uhr, Wiehl, Weiherplatz; Freitag, 22. Juli, 14 bis 18 Uhr, Dieringhausen, Obi-Markt, Dieringhauser Straße 149. Alle Termine im Internet. (ag)
Gleichwohl ist dem Gesundheitsamt bekannt, dass nachträgliche Impfungen erfolgt und Nachweise später vorgelegt worden sind – ob die Ermahnung durch den Kreis der Auslöser dafür gewesen ist, dagegen nicht. Dem Gesundheitsamt gemeldet werden mögliche Impfverweigerer von den Arbeitgebern, danach gibt’s Post aus Gummersbach. Schmallenbach beschreibt das Vorgehen: „Die Betroffenen werden angeschrieben, auf die Nachweispflicht hingewiesen und es wird ihnen erläutert, welche Möglichkeiten sie haben, die Nachweise zu erbringen.“
Erste Frist nach Inkrafttreten der Impfpflicht
Nach dem Inkrafttreten dieser Impfpflicht Mitte März war den Arbeitgebern für solche Meldungen eine erste Frist bis zum 31. März gesetzt worden, die aber aufgrund technischer Probleme bei den beteiligten Stellen des Landes dann in den April hinein verlängert wurde. Nach der Aufforderung durch den Kreis, die nun gesetzlich geforderten Impfnachweise, den Nachweis einer Genesung oder ärztliche Zeugnisse zu erbringen, bekamen die betroffenen Beschäftigten weitere zwei Wochen Zeit, sich darum zu kümmern. Und nach dem bisher jüngsten Stichtag im Mai sei das verwaltungsrechtliche Verfahren in Gang gesetzt worden, heißt es vom Kreis.
Zu Beginn habe es Anhörungen gegeben, für die auch die jeweiligen Arbeitgeber um Stellungnahmen gebeten worden seien. Jeder einzelne Fall werde dann systematisch und nach Auswertung der Einlassungen schließlich individuell abgearbeitet. „Und danach wird entschieden, ob ein Betretungs- oder gar ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird“, schildert Ralf Schmallenbach.