80-Jähriger abgewiesenGummersbacher Impfzentrum besteht auf die Maskenpflicht
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Loope/Gummersbach – Die Hoffnung, mit der Corona-Schutzimpfung in ein halbwegs normale Leben zurückzukehren, hat sich für Günter Rychlak vorerst nicht erfüllt. Der 80-Jährige aus Engelskirchen-Loope leidet unter einer schweren chronischen Lungenerkrankung und meidet seit einem Jahr soziale Kontakte, um sich nicht mit dem Virus zu infizieren. Seit Januar wartete der Risikopatient auf seinen Termin im Gummersbacher Impfzentrum. Dort aber wurde er am Donnerstag unverrichteter Dinge nach Hause geschickt – trotz eines ärztlichen Attests, laut dem er eine Schutzmaske nicht dauerhaft tragen kann.
Plastikrevier statt Maske
Günter Rychlak wurde von seiner Frau Anette zum Impftermin in die Räume des früheren Karstadt-Kaufhauses begleitet. Stellvertretend schildert sie am Telefon, dass ihr Mann immer sehr schlecht Luft bekomme: „An diesem Tag ging es ihm noch schlechter.“ Weil ihm das Tragen einer Maske unmöglich sei, habe sich ihr Mann zumindest ein Plastikvisier aufgesetzt.
Das Paar hatte im Wartebereich vor dem Impfzentrum Platz genommen, als ein Wachmann auf sie zugekommen sei und an die Maskenpflicht erinnert habe. „Wir haben die Situation erklärt, das Attest gezeigt“, erzählt Anette Rychlak: „Nachdem der Wachmann im Zentrum Rücksprache gehalten hatte, bot er meinem Mann einen Rollstuhl an. Doch eine Maske müsse er tragen.“ Das Paar entschied sich, wieder nach Hause zu fahren.
Die Verantwortlichen des Impfzentrums verteidigen die Entscheidung. Ein solcher Fall sei erstmals vorgekommen, sagt der Ärztliche Leiter Dr. Johannes Schlechtingen. Aber: Die Entscheidung des Diensthabenden, Günter Rychlak nicht ohne Maske einzulassen, sei richtig: „Da gibt es ganz klare, landesweite Vorgaben.“ Dass im Zentrum Maskenpflicht gilt, stehe auch in der Einladung zum Impftermin, so Schlechtingen. Die Rychlaks hatten allerdings mit einer Ausnahme gerechnet.
Der Ärztliche Leiter betont, dass die Maske vor allem dem Schutz des Trägers dient: „Gerade Risikopatienten sollten keinesfalls ohne Maskenschutz ins Impfzentrum kommen.“ Habe ein Impfkandidat ein Befreiungsattest, solle der mit seinem Arzt abklären, ob er nicht wenigstens für die Viertelstunde im Impfzentrum eine Maske tragen kann, sagt Dr. Schlechtingen: „Wir bieten bei Bedarf auch einen Rollstuhl an.“ Ist das Masketragen gar nicht möglich, müssten solche Patienten auf eine Impfung bei ihrem Hausarzt warten. Die sollen ab diesem Monat möglich sein. Günter Rychlak hofft, dass dies klappt.