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Versuchter TotschlagDer Geschädigte hat im Strafprozess ein Glaubwürdigkeitsproblem

Lesezeit 3 Minuten
Das Landgerichtsgebäude in Köln.

Der Geschädigte schilderte, dass seine Freundin von einem der Angeklagten „angemacht“ worden sei.

Im Prozess vor dem Kölner Landgericht um versuchten Totschlag und Freiheitsberaubung in Gummersbach wurde der Nebenkläger vernommen.

In dem Prozess wirft die Kölner Staatsanwaltschaft vier Männern (19, 21, 26 und 28) aus Gummersbach vor, am 14. August 2023 einen heute 25-Jährigen auf einem Parkplatz in Bernberg niedergestochen und lebensgefährlich verletzt zu haben.

Geschädigter fühlte sich provoziert und in der Ehre verletzt

Der 25-Jährige sagte aus, dass der Ursprung des Konflikts in der Nacht auf den 12. August 2023 gelegen habe. Zusammen mit seiner Freundin (20) habe er in einem Gummersbacher Schnellrestaurant gearbeitet. Seine Freundin habe den Drive-in-Schalter betreut und sei bei einer Bestellung von einem der Angeklagten „angemacht“ worden. Der Mann habe nach dem Instagram-Kontakt der 20-Jährigen gefragt, wodurch sie sich belästigt gefühlt habe. Als er die jungen Männer zur Rede gestellt habe, hätten die nur gehöhnt, wer er denn sei. Darauf habe er geantwortet: „Das ist meine feste Freundin.“ Er habe sich provoziert und in seiner Ehre verletzt gefühlt durch die Männer, sagte der Geschädigte.

Später seien dann mehrere Männer auf dem Parkplatz des Schnellrestaurants aufgetaucht. Erstmals mit dabei sei auch der 28-jährige Angeklagte gewesen. Der habe sich als „Vater von Gummersbach“ aufgespielt und ihn als „Hurensohn“ beschimpft. Als der Nebenkläger sich habe erklären wollen, habe der 28-Jährige nur gesagt: „Es ist nicht wichtig, was passiert ist oder nicht passiert ist. Du hast meinen Cousin beleidigt“, sagte der Nebenkläger über eine Dolmetscherin.

Angeklagter habe sich als „Vater von Gummersbach“ aufgespielt

Als er dem Angeklagten vorgeworfen habe, sie hätten seine „Ehre verletzt“, habe der 28-Jährige seinen Leuten gesagt: „Packt ihn ins Auto.“ Daraufhin sei er in ein Auto gesperrt worden, was die Staatsanwaltschaft als Freiheitsberaubung angeklagt hat. Wenig später sei er aber wieder frei gelassen worden.

Am 14. August sei es dann zu dem Treffen mit dem 19- und dem 21-jährigen Angeklagten auf dem Parkplatz in Bernberg gekommen. Ebenfalls dabei sei auch wieder der 28-Jährige gewesen. Er selbst, so der Nebenkläger, sei in Begleitung zweier Freunde gewesen. Aber auch bei dem Treffen auf dem Parkplatz habe der 28-Jährige ihm wieder und wieder das Wort verbieten wollen: „Wer bist du, dass du meinst, was sagen zu können“, habe der 28-Jährige unter anderem gesagt und sich dabei erneut als „Vater von Gummersbach“ aufgespielt. Ein klärendes Gespräch sei nicht zu Stande gekommen. Stattdessen sei er erst geschlagen und dann mit einem Messer gestochen worden.

Auch wenn die Schilderungen des Nebenklägers einen durchaus schlüssigen Eindruck machten, hat er aus Sicht der Verteidiger, aber auch aus Sicht des Gerichts, ein massives Glaubwürdigkeitsproblem. Gegenüber der Polizei hatte der 25-Jährige mehrmals differierende und offensichtlich falsche Angaben zu dem Fall gemacht, was er im Zeugenstand auch unumwunden einräumte. Als Grund gab er an, dass er um seine beiden Begleiter und um seine Freundin Angst gehabt habe. Ob das reicht, um seine Glaubwürdigkeit zu rehabilitieren, muss sich im weiteren Verlauf des Prozesses zeigen.