Der Streit der vier Angeklagten mit dem Opfer endete blutig. Jetzt steht das Quartett aus Gummersbach vor dem Landgericht in Köln.
AngeklagtVier Gummersbacher stehen wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht
Wegen einer Nichtigkeit glaubte das spätere Opfer seine Ehre beschmutzt. Als er diese mit dem Blut seiner Kontrahenten rein waschen wollte, war es aber sein Blut, das floss. So lässt sich kurz und knapp jener Konflikt aus August 2023 zusammenfassen, weshalb sich seit Dienstag vier junge Männer (19, 21, 26 und 28) aus Gummersbach unter anderem wegen versuchten Totschlags vor dem Kölner Landgericht einem Strafprozess stellen müssen.
Der Geschädigte soll von zwei der Angeklagten in ein Auto bugsiert worden sein
Laut Anklage soll es zunächst in der Nacht auf den 11. August an einem Schnellrestaurant zwischen den Angeklagten und dem Tage später mit einem Messer verletzten Geschädigten zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sein. Dabei soll der spätere Geschädigte, der in dem Prozess als Nebenkläger auftritt, von zweien der Angeklagten in ein Auto bugsiert und eingesperrt worden sein, weshalb auch Freiheitsberaubung angeklagt ist. Nach dem Einschreiten der Schichtleiterin des Schnellrestaurants habe der Mann das Fahrzeug dann aber wieder verlassen können und die Situation schien zunächst geklärt.
Doch drei Tage später, am 14. August, soll es zu einem erneuten Treffen zwischen den vier Angeklagten und dem späteren Geschädigten sowie zwei Begleitern gekommen sein. Angeblich, weil das spätere mutmaßliche Opfer noch Klärungsbedarf wegen der vorangegangenen verbalen Auseinandersetzung gehabt habe – so jedenfalls die Behauptungen der Angeklagten, von denen die drei jüngsten in Untersuchungshaft sitzen.
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Laut Anklage soll auf einem Parkplatz in Bernberg der 28-Jährige dem Nebenkläger zunächst mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, worauf es zu einer Rauferei gekommen sei. Der 26-Jährige habe ein Messer gezückt und auf den Nebenkläger eingestochen. Der 19- und der 21-Jährige sollen geschlagen und getreten haben, „wobei die Angeklagten den Tod des Geschädigten billigend in Kauf nahmen“, sagte die Staatsanwältin. Nach dem Kampf soll der 26-Jährige gesagt haben: „Jungs, es reicht, wir fahren los, der stirbt sowieso.“
Das Opfer hat laut Staatsanwaltschaft fünf Stichverletzungen erlitten
Laut Anklagevertreterin soll das Opfer fünf Stichverletzungen erlitten haben. Ein Stich öffnete die Brusthöhle und verletzte die Milz. Sowohl die Messerstiche, als auch die Schläge und Tritte seien jeweils für sich genommen „abstrakt lebensgefährlich“ gewesen. Die Angeklagten räumten ein, dass es zu dem blutigen Konflikt mit dem Nebenkläger gekommen sei.
Allerdings kam es in den Aussagen der Angeklagten zu einer wichtigen Abweichung von den Annahmen der Anklage: Demnach habe der 19-Jährige auf den Nebenkläger mit dem Messer gestochen, nicht der 26-Jährige. Weiter erklärten die Angeklagten, dass der Konflikt entstanden sei, weil der 19-Jährige an dem Schnellrestaurant die Telefonnummer einer jungen Bedienung in Erfahrung bringen wollte.
Von der jungen Frau habe der Nebenkläger dann behauptet, dass es sich um seine Freundin handle. Auch behaupteten die Angeklagten übereinstimmend, dass der Nebenkläger bei der zweiten Zusammenkunft auf einem Parkplatz in Bernberg zwei der Angeklagten mit den Worten: „Ich pack euch beide weg“, zum Kampf aufgefordert habe. Zudem hätten sie den Nebenkläger nicht am Parkplatz zurückgelassen. Der Mann sei vielmehr mit seinen Begleitern eigenständig wieder gegangen. Der Prozess wird fortgesetzt.