Der 25-Jährige aus Bergneustadt wurde wegen Vergewaltigung in fünf und sexueller Nötigung in vier Fällen sowie vierfacher Nötigung verurteilt.
VergewaltigungKölner Landgericht verurteilt Bergneustädter zu mehr als fünf Jahren Haft

Außenansicht des Landgerichts Köln.
Copyright: dpa/ (Symbolfoto)
Mit gesenktem Kopf ließ der 25-jährige Bergneustädter das Urteil des Landgerichts Köln über sich ergehen: eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten – wegen Vergewaltigung in fünf und sexueller Nötigung in vier Fällen sowie vierfacher Nötigung. Zusätzlich verfügte das Gericht, dass der Bergneustädter bis zur Rechtskraft des Urteils in Untersuchungshaft bleibt.
Die 2. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Christoph Kaufmann hatte sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht. In fünf Verhandlungstagen waren die Geschädigten und Angehörige des Angeklagten gehört worden.
Angeklagter Bergneustädter verfolgt regungslos die Urteilsbegründung
Regungslos verfolgte der Mann die etwa einstündige Urteilsbegründung. Vor etwa fünf Jahren hat er demnach begonnen, Jugendliche und junge Frauen über die Sozialen Medien anzuschreiben. Dabei habe er offenbar attraktiv gewirkt, so dass sich die späteren Opfer auf intensivere Kontakte einließen. Nachdem er sie zur Übersendung von freizügigen Fotos animieren konnte, habe er gedroht, diese Bilder zu veröffentlichen und auf diese Weise die Erfüllung immer neuer Forderungen erreicht.
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So habe er verlangt, dass sich die Frauen während eines Videotelefonats selbst befriedigen oder sich Gegenstände vaginal oder anal einführen. Mit diesem Material habe er dann ungeschützten Geschlechtsverkehr erzwungen, etwa in einer abgelegenen Hütte in der Nähe seines Wohnortes, den er teilweise auch ohne Wissen der Opfer gefilmt habe. Zu immer weiteren Zugeständnissen habe er die teils erst dreizehnjährigen Mädchen damit gelockt, dass er versprach, das bisher aufgenommene Foto- und Filmmaterial zu löschen.
Der Vorsitzende schilderte, dass die Betroffenen schwerwiegende seelische Schäden davongetragen haben. So sei ein Mädchen in der Schule unter der Last zusammengebrochen, andere hätten sich völlig zurückgezogen bis hin zur Flucht in Drogen. Kaufmann zollte den Opfern Hochachtung, weil sie sich intimen Befragungen gestellt hätten. Seitens des Angeklagten habe es dagegen keine Aussage zu den Taten gegeben, sondern lediglich Stellungnahmen seiner Anwältin. Abschließend riet er ihm, dringend eine Therapie zu machen: „Wenn wir uns hier noch einmal wiedersehen, dann sieht es zappenduster aus.“