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LandgerichtBrutaler Überfall auf 86-Jährige in Bergneustadt – Urteil in der nächsten Woche

Lesezeit 2 Minuten
Gerichtsakten und Bücher zu Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung liegen bzw. stehen liegen auf einem Tisch im Landgericht.

Zwei 43-Jahre alte Männer stehen nach einem Überfall in Bergneustadt vor dem Kölner Landgericht.

Die Staatsanwaltschaft fordert fünfeinhalb Jahre Haft für die zwei Täter (beide 43 Jahre). Die Verteidigung hält das Strafmaß für überzogen.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen zwei Männer (beide 43) Haftstrafen wegen ihrer Beteiligung am Raubüberfall auf eine 86 Jahre alte Seniorin in deren Wohnung in Bergneustadt gefordert. Demnach soll einer der beiden Männer fünfeinhalb Jahre in Haft, sein Komplize für zweieinhalb Jahre, so die Forderung der Staatsanwaltschaft. Beide Angeklagte seien Mittäter, so die Anklägerin ein wenig überraschend, hatte das Gericht kurz zuvor doch in Hinblick auf den zweiten Angeklagten einen rechtlichen Hinweis erteilt.

Demnach habe der Mann sich nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts wohl einer Beihilfe, statt einer Mittäterschaft schuldig gemacht. Für eine Beihilfe beim Raub kann die Strafe deutlich milder ausfallen, als für Mittäter, die mindestens drei Jahre Haft erwartet.

Bergneustadt: Angeklagte gaben sich bei Seniorin als Polizisten aus

Am 16. Juni 2023 hatten insgesamt vier Männer bei der 86-Jährigen an der Haustür geklingelt und sich zunächst als Polizisten ausgegeben. Als die Frau die Tür öffnete, wurde sie überwältigt, gefesselt und geknebelt. Mit der Tat sollen die insgesamt vier Täter 3000 Euro Bargeld sowie Schmuck und Uhren im Wert von rund 2000 Euro erbeutet haben.

Gerhard Schaller, Verteidiger des ersten Angeklagten, fand die von der Staatsanwaltschaft geforderte fünfeinhalbjährige Haft für seinen Mandanten überzogen. Der Mandant habe die Seniorin nicht angerührt. Der Einsatz von Gewalt gegen die 86-Jährige sei so nicht abgesprochen gewesen. Von der Beute habe er auch nie etwas abbekommen.

Die Mitwirkung des zweiten Angeklagten nannte dessen Verteidiger Gottfried Reims eine „äußerst untergeordneten Hilfeleistung“. Er habe „Schmiere gestanden, sonst nichts“. Reims forderte eine bewährungsfähige Strafe, also höchsten zwei Jahre Haft. Beide Männer hatten in dem Prozess Geständnisse abgelegt. Demnach seien sie von den beiden bis heute flüchtigen Haupttätern angestiftet worden.

Beide Angeklagten hatten angegeben, weder von der Beute was abbekommen, noch die ihnen versprochenen 500 Euro von den Haupttätern erhalten zu haben. Ein Urteil soll kommenden Montag gesprochen werden.