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Missbrauch Bergisch GladbachAngeklagter soll Forum für Pädophile geschaffen haben

Lesezeit 3 Minuten
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Das Landgericht in Köln

Köln – Als Administrator einer Chatgruppe soll er gleichgesinnten Pädophilen den Austausch von Bildern und Videos von Missbrauchshandlungen an Kindern ermöglicht haben. Seit Mittwoch muss sich Andreas O. dafür vor dem Kölner Landgericht verantworten. Der 38 Jahre alte Mann aus dem Westschwarzwald hatte laut Anklage im Dezember 2018 den Chat „Freunde von…“ eingerichtet, schaltete eine Anzeige auf einem Internetportal, auf dem sich Pädophile tummelten und scharte bis zu 76 Teilnehmer in der Gruppe um sich.

Mitglieder waren auch die beiden Bergisch Gladbacher Jörg L. (43) und Sven K. (33), die mittlerweile zu Haftstrafen im Zusammenhang mit dem „Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach“ verurteilt worden sind. L. zu zwölf Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung, weil er seine im April 2017 geborene Tochter wiederholt sexuell missbraucht hatte; K. zu dreieinhalb Jahren, weil er die damals sechsjährige Stieftochter seines Cousins sexuell missbrauchte.

Pädophile einen Ort für den Austausch bieten

Die Anklage wirft Andreas O. das Verschaffen von Kinderpornografie in elf Fällen sowie Besitz von Kinderpornografie vor. Sein Ziel sei es gewesen, gleichgesinnten Pädophile einen Ort für den Austausch von Bildern und Videos von Missbrauchshandlungen aber auch zum Austausch von Missbrauchsfantasien zur Verfügung zu stellen. Als Administrator, so die Staatsanwaltschaft, war O. auch für die „Verifizierung“ der Teilnehmer zuständig. In den Chat kam nur, wer sich mit Bildmaterial von Missbrauchshandlungen als Pädophiler legitimieren konnte. So sollte ausgeschlossen werden, dass sich ein Ermittler inkognito in den Chat schmuggelte. Wenn ein Teilnehmer lange Zeit nicht aktiv postete, dann wurde er von O. auch wieder entfernt. „Wichtig in der Gruppe war die Aktivität“, sagte der 38-Jährige.

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Vor Gericht legte O. ein Geständnis ab: „Es stimmt leider, ich muss es zugeben“, sagte der 38-Jährige. Zunächst habe er sich auf einer „offenen“ Internetseite zum Themenbereich Kindesmissbrauch herumgetrieben. „Ich hatte aber Angst erwischt zu werden“, sagte O., weshalb er die Seite recht schnell nicht mehr besucht habe. Anschließend habe er den „Freunde von…“-Chat beim Messangerdienst Threema eingerichtet. Der ist wegen seiner Anonymität beliebt, zur Anmeldung muss keine Mobilrufnummer hinterlegt werden. Mit einer Annonce auf einer einschlägigen Seite habe er nach „Gleichgesinnten“ gesucht. Geplant habe er die Chatgruppe mit einem gewissen Philipp, der die Gruppe aber nicht habe einrichten wollen. „Da habe ich mich dann breitschlagen lassen“, sagte O.

Angaben zu Thailandurlaub überführten Angeklagten

Festgenommen worden war O. im Mai 2020, nachdem er sich mit einem Chatpartner zum mutmaßlichen Missbrauch von dessen dreimonatiger Tochter verabreden wollte. Zu dem Zeitpunkt stand O. aber schon im Fokus der Ermittlungen. Identifiziert worden war er aufgrund von Angaben, die er im Chat über einen Thailandurlaub gemacht hatte. Er hatte die Fluglinie und den Reiseveranstalter sowie sein Abreisedatum genannt, worüber der Angeklagte ermittelt werden konnte. Wie im Prozess bekannt wurde, hat die Polizei bislang elf Chatteilnehmer festgenommen und sieben Opfer identifizieren können. Am Montag soll das Urteil fallen.