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Zwei Jahre auf BewährungÜberrschendes Ende im Prozess gegen „Pulverteufel“

Lesezeit 2 Minuten
Landgericht Köln

Das Landgericht in Köln.

Köln – Der Prozess gegen den sogenannten „Pulverteufel“ (50) ist am Freitagabend nach 22 Prozesstagen überraschend zu Ende gegangen. Der 50-Jährige wurde unter anderem wegen Vortäuschens von Straftaten, Bedrohung, Missbrauch von Notrufen und Sachbeschädigung zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. In die Strafe ist eine vorangegangene Strafe des Landgerichts von zehn Monaten miteinbezogen.

Zuvor hatte die 3. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Ralph Ernst dem 50-Jährigen nach rund sechsstündigen Ausführungen in seinem letzten Wort das weitere rechtliche Gehör entzogen. Die Kammer hatte den Angeklagten am Freitag drei Mal ermahnt, bei seinen Ausführungen bei der Sache zu bleiben und nicht unnötig abzuschweifen, da man dies sonst als unzulässige Prozessverschleppung werten werde. „Der Entzug des letzten Wortes ist rechtlich zulässig, wenn die Ausführungen nur noch verfahrensfremden Zwecken dienen“, erläuterte Landgerichtssprecher Prof. Jan Orth am Samstag den ungewöhnlichen Schritt gegenüber der Rundschau.

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Seinen Spitznamen „Pulverteufel“ hat der Angeklagte seit April 2018. Damals hatte er bei einer Personenkontrolle im Landgericht weißes Pulver freigesetzt und einen Großeinsatz von Polizei und Feuerwehr ausgelöst. Dabei kam auch eine in Essen stationierte „Analytische Task-Force“ des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zum Einsatz. Erst später stellte sich heraus, dass es sich bei dem Pulver um harmlosen Traubenzucker handelte. (bks)