Sicherungshaftbefehl erlassen„Pulverteufel“ überspannt den Bogen vor Gericht
Köln – Am Mittwoch hat der sogenannte „Pulverteufel“ den Bogen nun endgültig überspannt: Das Landgericht erließ gegen den 49-Jährigen, der sich derzeit einem Strafverfahren stellen muss, einen Sicherungshaftbefehl. Wie auch schon an den vorangegangenen Verhandlungstagen hatte der Mann bei der Einlasskontrolle des Landgerichts Theater gemacht und für Aufsehen gesorgt.
Unter anderem hatte er wie schon vor den vergangenen Prozesstagen mit einer Farbsprühdose Parolen auf den Boden vor dem Eingang geschmiert sowie einen gefährlichen Gegenstand bei sich geführt. Dabei soll es sich dem Vernehmen nach um ein verbotenes Übungsmesser gehandelt haben. Der 49-Jährige verstieß damit gegen eine gegen ihn verhängte Verfügung.
Zutritt verweigert zum Justizzentrum
Die Wachtmeister verweigerten ihm daraufhin den Zutritt zum Justizzentrum. Weil der Angeklagte somit selbstverschuldet nicht zu seinem Verhandlungstermin erschien, der in Saal 210 hätte stattfinden sollen, griff das Gericht durch und verhängte einen Haftbefehl. Auch bei den vorangegangenen Terminen war es immer wieder zu zum Teil stundenlangen Verzögerungen gekommen, weil der Angeklagte seine Sperenzien mit den Wachtmeistern trieb. Vor dem Landgericht muss sich der Mann unter anderem wegen Vortäuschens einer Straftat verantworten. Bei einer Taschenkontrolle im Landgericht im April des Jahres 2018 hatte der 49-Jährige ein zunächst unbekanntes weißes Pulver freigesetzt. Der Vorfall führte damals zu einem Großeinsatz von Feuerwehr und Polizei. Es kam zu weitgehenden Sperrungen, es herrschte große Unsicherheit.
Dabei kam unter anderem auch eine in Essen stationierte „Analytische Task-Force“ des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zum Einsatz. Erst später stellte sich heraus, dass es sich um Traubenzucker handelte.