Missbrauchskomplex Bergisch GladbachZweiter Angeklagter muss in Haft
Köln/Bergisch Gladbach – Sven K. (33), Dachdecker von Beruf, ist ein Mann wie ein Baum. Doch als Richter Christoph Kaufmann ihn am Donnerstag wegen sexuellen Kindesmissbrauchs sowie bandenmäßigen Verbreitens in Tateinheit mit Besitz von Kinderpornografie schuldig spricht und zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, hält es ihn nicht auf den Beinen. Noch während der Urteilstenor vorgetragen wird, lässt K. sich in seinen Stuhl fallen, stützt seine Stirn mit den Händen und schüttelt vehement mit dem Kopf. Es war der zweite Urteilsspruch des Kölner Landgerichts im sogenannten Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach nach der Verurteilung des 43-jährigen Familienvaters Jörg L. Anfang Oktober.
Im jüngsten Prozess war das Gericht nach elf Verhandlungstagen zur Überzeugung gelangt, dass K. im Frühjahr 2017 die damals sechsjährige Stieftochter seines Cousins sexuell missbraucht hatte. Drei weitere K. zur Last gelegte Missbrauchstaten an dem Mädchen konnte das Gericht ihm nicht nachweisen. Dass die „Dusch-Episode“ einen Schuldspruch nach sich zog, „das haben Sie sich selbst zuzurechnen“, sagte Kaufmann in der anderthalbstündigen Urteilsbegründung an den Dachdecker gewandt. „Das war dumm von Ihnen“, sagte Kaufmann, der keinen Hehl daraus machte, dass man ihm ansonsten die Tat nicht hätte nachweisen können.
Missbrauch im Chat geschildert
Der 33-Jährige hatte von dem sexuellen Übergriff in einem Chat von Pädo-Sexuellen berichtet. Das Mädchen habe bei ihm Zuhause beim Duschen an ihm „herumgespielt“ hatte er geschrieben. Weiter hatte K. bedauert, dass er sich in dem Moment nicht getraut habe, das Mädchen noch massiver zu missbrauchen. Über den Chat war der 33-Jährige schließlich ins Visier der Fahnder geraten, nachdem Ende Oktober 2019 der ungeheuere Missbrauchskomplex bei der Durchsuchung des Hauses des 43-jährigen Familienvaters Jörg L. aufgedeckt worden war. In Chatprotokollen von L., der ebenfalls in dem Pädo-Chat aktiv war, stießen die Ermittler auch auf den 33-jährigen Dachdecker. L. war bereits Anfang Oktober vom Landgericht Köln zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte unter anderem seine im April 2017 geborene Tochter wiederholt massiv missbraucht.
Sven K. wurde auch in einem anderen Anklagepunkt freigesprochen. Nämlich, dass sich der Dachdecker in einem Chat mit zwei elfjährigen Mädchen aus Sachsen-Anhalt als 16-Jähriger ausgegeben und sie aufgefordert haben sollte, Nacktbilder mit ihm zu tauschen. Zwar hatte es über WhatsApp Kontakt zwischen K. und den Mädchen gegeben. Die von Ermittlern dem Gladbacher zugeordnete Aufforderung zum Nacktbildertausch stammte aber wohl von einem Mann aus Halle (Saale). Bereits im Prozess war der Missbrauchsvorwurf an seinem Neffen eingestellt worden.
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Am Ende der Urteilsbegründung legte Kaufmann dem 33-Jährigen dringend nahe, sich einer Therapie zu unterziehen. Nicht nur wegen seiner „pädophilen Störung“, sondern auch sein auffälliges Verhalten gegenüber Frauen bedürfe psychologischer Aufarbeitung. So hatte er laut Zeugen 2014 einer wildfremden Frau in den Schritt gefasst und 2019 auf einer Party einer Kollegin vor anderen Gästen unvermittelt nach der Brust gegrapscht. Eine Therapie lehnt K. bislang aber ab. „Bei der Haltung, die Sie bislang haben, habe ich die Sorge, dass wir uns hier wiedersehen. Und das, sollten Sie tunlichst vermeiden“, gab Kaufmann dem 33-Jährigen als letztes mit auf den Weg.