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Ab SeptemberAn diesen Stellen in Schlebusch kostet das Parken künftig Geld

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Bisher war das Parken auf der von-Diergardt-Straße in Schlebusch kostenfrei, von September an ist eine Parkgebühr fällig. Die Parkscheinautomaten werden jetzt schon aufgestellt.

  1. Auch in Schlebusch müssen Autofahrer demnächst für den Parkplatz zahlen.
  2. An welchen Orten ab September ein Parkticket gelöst werden muss und was das für die Anwohner bedeutet, erfahren Sie bei uns.

Leverkusen-Schlebusch – Bisher war das Parken von Autos auf den meisten Straßen im Ortskern von Schlebusch kostenfrei. Das wird sich sich nun ändern. Der Parkdruck hat auch im dritten innerstädtischen Zentrum neben Wiesdorf und Opladen zugenommen. Daher soll eine Parkraumbewirtschaftung regulierend eingreifen, so hat der Stadtrat voriges Jahr im Oktober beschlossen.

Die Preise sind noch moderat: Für die ersten 25 Minuten sind in einigen weiteren Straßen fortan 50 Cent Parkgebühr zu entrichten, jeweils weitere fünf Minuten kosten zehn Cent – den gleichen Preis wie in Opladen. Und dies eben auch an Stellen, in denen es bisher ausreichte, eine eingestellte Parkscheibe aufs Armaturenbrett zu legen.

So werden in den nächsten Tagen weitere Parkautomaten aufgestellt, unter anderem an der von-Diergardt-Straße, Felix-Roll-, Martin-Luther- und Morsbroicher Straße. Die Automaten sind zwar betriebsbereit, sollen aber erst im September in Betrieb genommen werden.

Insgesamt geht es darum, den Anwohnern das Parken zu erleichtern. Sie werden künftig entsprechende Bewohnerparkausweise bei der Stadt beantragen können. Der Fachbereich Straßenverkehr schafft gerade die technischen Voraussetzungen dafür und wird die betroffenen Haushalte dann anschreiben. Mit den Bewohnerausweisen wird eine Benutzung der Stellplätze montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr und samstags von 8 bis 13 Uhr gesichert. Außerhalb der Parkzeit ist das Parken für jedermann kostenlos möglich. In den genannten Zeiten sind ansonsten je nach Straßenzug kostenpflichtige Parkscheine zu lösen oder Parkscheiben zu benutzen (siehe Grafik).

Sonderregelung Marktplatz

Eine Sonderreglung, die nach längerer Debatte in den politischen Gremien gefunden wurde, wird für den Marktplatz gelten. Für den kleineren, nördlichen Teil des Platzes zur Morsbroicher Straße hin gilt eine zweistündige Parkscheibenregelung. Auf dem südlichen Teil gilt an Werktagen vormittags zwischen 8 und 13 Uhr eine Parkscheinpflicht. An den Markttagen, Mittwoch und Samstag, gilt ein absolutes Halteverbot von 5 bis 15 Uhr. Nachmittags und an Sonntagen ist das Parken frei.

Besonderes gilt auch für das reine Wohngebiet nördlich der Fußgängerzone Bergische Landstraße. Auf der Gregor-Mendel- und der Thomas-von-Aquin-Straße dürfen ausschließlich Anwohner mit entsprechendem Ausweis ihre Autos auf den zugelassenen Flächen abstellen.