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Frontalzusammenstoß93-jähriger Autofahrer rammt Krankenwagen – Fünf Menschen verletzt

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Die Wucht des Aufpralls hat den Rettungswagen bei dem Unfall auf der Brandenburger Straße mehrere Meter verschoben und die Fahrzeugfront komplett zerstört.

Mathildenhof – Ein 93-jähriger Autofahrer hat am Samstagmittag in Mathildenhof frontal einen Rettungswagen gerammt, als die Sanitäter auf der Brandenburger Straße im Einsatz waren. Der Aufprall war so heftig, dass das am Straßenrand stehende schwere Einsatzfahrzeug des städtischen Rettungsdienstes mehrere Meter seitlich nach hinten geschleudert wurde und die dort stehende Personengruppe erfasste.

Bei dem Zusammenstoß wurden fünf Menschen verletzt, drei von ihnen schwer: der VW-Fahrer, der die Karambolage verursacht hat, die 78-jährige Frau, die auf dem Bürgersteig gestürzt war und von den Rettungssanitätern gerade versorgt wurde, und ein 41-jähriger Passant, der ihr Erste Hilfe geleistet hatte.

Erheblicher Sachschaden

Bei den anderen beiden leichter Verletzten handelt es sich um die beiden 23 und 51 Jahre alten Rettungssanitäter, die hinter ihrem Wagen standen und die Seniorin gerade einladen wollten, als der Unfall geschah. Alle wurden von mehreren anderen Rettungswagen und zwei Notärzten ins Klinikum nach Schlebusch und ins Remigius-Krankenhaus nach Opladen gebracht.

Nach einem Totalschaden sieht der VW Golf des 93-jährigen Unfallverursachers aus, der schwer verletzt wurde.

Warum der Senior in der Kurve die Kontrolle über seinen roten Golf verloren hatte, ist nicht bekannt. Der Leverkusener war gegen 11.30 Uhr in Richtung Wilmersdorfer Straße unterwegs, als er den am Straßenrand geparkten Einsatzwagen traf.

Die Polizei sperrte die Brandenburger Straße zwischen Halensee- und Wannseestraße für die Sicherung der Unfallspuren bis gegen 18 Uhr ab.

Die Berufsfeuerwehr war mit einem Rüstzug vor Ort und auch ein Löschzug der Freiwilligen Feuerwehr war im Einsatz, um ausgelaufene Betriebsstoffe abzustreuen und die Batterien der stark beschädigten Fahrzeuge abzuklemmen. Die beiden Autos mussten abgeschleppt werden.

Der entstandene Sachschaden ist erheblich. (hgb)