Die Staatsanwaltschaft klagt einen 34-Jährigen aus Holzem an: Er soll auf Frau und Kinder eingestochen und Brandstiftung begangen haben.
Prozess am LandgerichtMünstereifeler soll versucht haben, seine Familie auszulöschen
Versuchten Mord in 15 Fällen und weitere Straftaten wirft die Staatsanwaltschaft Bonn einem 34 Jahre alten Mann aus dem Münstereifeler Ortsteil Holzem vor. Er soll dort unter anderem versucht haben, seine Ehefrau und die drei gemeinsamen Kinder umzubringen. Nun wird er am Bonner Landgericht angeklagt. Der Prozess beginnt am 10. Februar 2025, wie Pressesprecherin Gerlind Keller auf Anfrage mitteilte.
Die Ermittlungen der Anklagebehörde haben nach Darstellung des Gerichts ergeben, dass der Mann am 19. Juni dieses Jahres nachts gegen 2.30 Uhr von einer Tagung in die Wohnung der Familie zurückgekehrt sein soll, die in einem Mehrparteienhaus im Höhenort Holzem liegt. Er habe den Vorsatz verfolgt, „alle vier Personen seiner Familie zu töten“, so Keller. Die Kinder waren damals 15, 13 und 10 Jahre alt.
Der Hintergrund soll nach Angaben der Sprecherin gewesen sein, dass er ein neues Leben mit seiner neuen Lebensgefährtin beginnen wollte, und das „ohne die mit einer Trennung verbundenen Schwierigkeiten“.
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Laut Staatsanwaltschaft soll der 34-Jährige sich zunächst zu seiner Ehefrau ins Bett gelegt haben, gegen 3.30 Uhr aber aufgestanden sein – unter dem Vorwand, er wolle sein Mobiltelefon holen. Tatsächlich jedoch soll er mit einem Messer zurückgekehrt sein. Wenn die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft stimmen, legte er sich auf seine zum Tatzeitpunkt 33-jährige Frau und küsste sie, um dann plötzlich und mehrfach auf sie einzustechen.
Der erste Stich soll in die Brust der Ehefrau gegangen sein
„Der erste Stich soll in die Brust gegangen sein“, zitiert das Landgericht sinngemäß aus der Anklageschrift. Weil das Opfer geschrien habe, seien die Kinder wach geworden. Der älteste Sohn soll daraufhin versucht haben, seinen Vater von weiteren Stichen auf seine Mutter abzuhalten. Dabei soll er selbst Stichverletzungen am Arm erlitten haben.
Der Angeklagte soll danach, so heißt es weiter, auf die 13-jährige Tochter eingestochen haben – und anschließend dem Sohn in die Brust. Anschließend habe der Vater von seinen Opfern abgelassen, jedoch nur kurz. Denn er soll aus seinem Fahrzeug einen Benzinkanister geholt und daraus Benzin vor der Tür des Schlafzimmers, in dem sich die Familie befand, ausgeschüttet und entzündet haben.
Nach der Brandstiftung soll es zu einer Explosion gekommen sein
„Dadurch soll es unmittelbar zu einer Explosion gekommen sein, bei der die jüngste Tochter, die die Schlafzimmertür geöffnet hatte, am Arm verletzt worden sein soll“, heißt es in der Schilderung des Landgerichts weiter. Der 34-Jährige soll sofort geflüchtet sein. Das Haus geriet in Brand, es kam zu einem Großeinsatz der Feuerwehr.
Im Rahmen einer Fahndung, die kurz nach dem Geschehen eingeleitet worden war, entdeckte die Polizei den Mann gegen 8 Uhr auf einem Rastplatz bei Alzey an der Autobahn 61 und nahm ihn fest. Wie ein Sprecher damals sagte, leistete er keinen Widerstand.
„Die Geschädigten wurden erst durch eintreffende Rettungskräfte aus dem brennenden Haus gerettet“, wie Gerichtssprecherin Keller ergänzte: „Die geschädigte Ehefrau soll durch die Stich- und Schnittverletzungen in konkreter Lebensgefahr geschwebt haben. Für zwei der Kinder bestand abstrakte Lebensgefahr und die jüngste Tochter erlitt Verbrennungen ersten bis zweiten Grades am Unterarm sowie mehrere Hautabschürfungen am Arm.“
Zwei Menschen, die sich zur Tatzeit in dem Mehrfamilienhaus aufhielten, erlitten Rauchgasvergiftungen, sechs weitere blieben körperlich unversehrt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 34-Jährigen zum einen – bezogen auf die Attacken gegen seine Frau und seine Kinder – drei Fälle von versuchtem Mord aus niedrigen Beweggründen und eine gefährliche Körperverletzung vor. Zum anderen legt sie ihm zur Last, indem er Feuer legte, zwölf versuchte Morde begangen zu haben, um eine andere Straftat zu verdecken. Die weiteren Tatvorwürfe lauten: gefährliche Körperverletzung und besonders schwere Brandstiftung.