Im Prozess um den mutmaßlichen Millionenschaden der Stiftung Marien-Hospital Euskirchen beantragt die Verteidigung das Ende der U-Haft.
Marien-HospitalEx-Chef der Euskirchener Klinik droht erneut Weihnachten im Gefängnis
Der frühere Geschäftsführer der Stiftung Marien-Hospital Euskirchen soll Weihnachten nicht zum zweiten Mal in Folge im Gefängnis verbringen. Dies jedenfalls wollen seine Verteidiger im Prozess am Landgericht Bonn erreichen, in dem es um mutmaßliche Millionenschäden zulasten der Stiftung geht. Am Montag, dem achten Verhandlungstag, beantragte Verteidiger Alexander Paradissis, den Haftbefehl gegen seinen Mandanten aufzuheben oder gegen Auflagen außer Vollzug zu setzen. Er bot die Zahlung einer Sicherheitsleistung an. Das Gericht entschied noch nicht über den Antrag.
Die Staatsanwaltschaft sieht nach wie vor Haftgründe, wie ihr Sitzungsvertreter Pascal Regh in einer ersten Stellungnahme sagte. Dem früheren Geschäftsführer (42), dem ehemaligen technischen Leiter des Krankenhauses und einem Bauunternehmen legt die Staatsanwaltschaft insgesamt 13 Straftaten zur Last, die sie von Juli 2018 bis Dezember 2023 in unterschiedlicher Beteiligung begangen haben sollen.
Der Euskirchener Stiftung soll ein Schaden von 6,6 Millionen Euro entstanden sein
Die Tatvorwürfe lauten Untreue beziehungsweise Beihilfe zur Untreue, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie Steuerhinterziehung, jeweils im besonders schweren Fall. Laut Anklagebehörde soll der Stiftung ein Vermögensverlust in Höhe von rund 6,6 Millionen Euro entstanden sein.
Alles zum Thema Amts- und Landgericht Bonn
- Marien-Hospital Ex-Chef der Euskirchener Klinik auch an Weihnachten im Gefängnis
- Prozess 23-Jähriger soll in Bad Münstereifel versucht haben, seine Ex-Freundin umzubringen
- Prozess am Landgericht Münstereifeler soll versucht haben, seine Familie auszulöschen
- Prozess Siegburger Ex-Ehepaar nach Überfall auf 84-Jährige zu Haftstrafen verurteilt
- Fünf Kilo Kokain im Sprinter Bonner Gericht war milde gestimmt
- Gerichtsprozess 30-Jähriger tötete in Siegburg Frau aus purer Wut – 135 Messerstiche
- Ins Koma geprügelt Gericht verurteilt Angeklagte nach Angriff auf Busfahrer in Troisdorf zu Bewährung
Der Ex-Klinikchef war am 20. Dezember 2023 in Untersuchungshaft genommen worden, ebenso der frühere technische Leiter. Er kam knapp einen Monat später auf freien Fuß, nachdem er, so die Staatsanwaltschaft, im Rahmen eines Haftprüfungstermins die im Untersuchungshaftbefehl formulierten Vorwürfe eingeräumt, eine Kaution hinterlegt und einen Teil der Tatbeute zurückgezahlt hatte.
Der Verteidiger sieht keinen dringenden Tatverdacht mehr
Der ehemalige Geschäftsführer dagegen äußerte sich damals nicht und blieb in Untersuchungshaft. Während die beiden Mitangeklagten im Prozess Teilgeständnisse abgelegt und den 42-Jährigen belastet haben, verteidigt er sich „nach wie vor schweigend“, wie es sein Rechtsanwalt formulierte. Die bisherige Beweisaufnahme zu mehreren Anklagepunkten, so Paradissis weiter, spreche gegen die jeweilige Annahme, dass ein dringender Tatverdacht gegen seinen Mandanten vorliege.
Dem früheren technischen Leiter warf Paradissis widersprüchliche Aussagen und „ein taktisches Verhältnis zur Wahrheit“ vor. Um der Untersuchungshaft zu entgehen, habe er seinen früheren Vorgesetzten, der im Zentrum der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gestanden habe, belastet, seine eigene Verantwortung dagegen so weit wie möglich heruntergespielt.
Rechtsanwalt spricht von Missständen in der JVA
Paradissis sagte, seinen Mandanten in der Untersuchungshaft zu belassen, sei unverhältnismäßig. Der Angeklagte habe kaum Gelegenheit, mit seinen schulpflichtigen Kindern zu kommunizieren. Während der gesamten Haftzeit seien ihm „trotz etlicher Anträge“ nur fünf Skype-Telefonate mit der Familie genehmigt worden, obwohl ihm zwei pro Monat zustünden. Von diesen fünf Telefonaten habe nur eines stattgefunden. „Alle anderen sind wegen technischen Versagens der JVA gescheitert.“ Dieser unzumutbare Missstand führe zu einer Entfremdung von seinen Kindern.
Staatsanwalt Regh erklärte, aus seiner Sicht bestehe weiter der Haftgrund der Fluchtgefahr. Die Verteidigung hatte dies bestritten, zumal bewiesen sei, dass der Ex-Geschäftsführer, anders als zunächst behauptet, nicht über Vermögen in der Schweiz verfüge. Es liege völlig fern, dass er nach seiner Freilassung mit der Familie „in den ausländischen Underground flüchten“ könnte.