Dhünndeich schon 2017 beschlossenKlage eines Anliegers verzögert Hochwasserschutz
Lesezeit 3 Minuten
Leverkusen – Im Jahr 2012 befasste sich die Leverkusener Politik mit dem Hochwasserschutz für Schlebusch. Grundlage war ein Ereignis aus dem Januar 2011, damals stieg der Pegel der Dhünn auf 1,20 Meter über den Normalwert. Überschwemmt wurden zunächst Felder und Wald im Bereich des Sensenhammer-Wehrs und von dort einige Keller, Tiefgaragen und Erdgeschosswohnungen im Gebiet des heutigen St. Elisabeth Altenheims.
Ein glimpflicher Ausgang, mag man nach den Ereignissen der Flut vom 14. Juni 2021 denken. Doch dieses Hochwasser war nicht das erste seiner Art, bereits in den Jahren 1928 und 1938 stieg die Dhünn so gewaltig an, dass der komplette Schlebuscher Ortskern unter Wasser stand.
Sperre sollte bereits stehen
Nachdem ein Fachbüro die Hochwasserlage in Schlebusch modelliert hatte, wurde Ende 2017 ein Deich beschlossen, der die Dhünn in Zukunft von der Schlebuscher Innenstadt fern halten sollte. 650 000 Euro wurden den Technischen Betrieben Leverkusen (TBL) dafür zur Verfügung gestellt, die zu 60 Prozent vom Land übernommen werden sollten. Bis 2020 sollte der Deich stehen. Bekanntlich ist dies nicht geschehen. Der Grund: Ein Anlieger hat Klage gegen die Pläne eingereicht.
„Für den geplanten Deich in Schlebusch an den Jeckswiesen liegt seit dem 12. Juli 2018 eine Plangenehmigung vor“, erklärt die TBL auf Anfrage des „Leverkusener Anzeiger“. Gegen diese Plangenehmigung liegt eine Klage beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster vor. „Das Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen.“
Folgende Maßnahmen sieht der Plan vor: Entlang des Wirtschaftsweg in der Jeckswiese, die sich zwischen dem Kreisverkehr an der Odenthaler Straße und dem Leimbacher Hof erstreckt, soll ein Querdeich errichtet werden, der das Wasser von Schlebusch weg auf die angrenzenden Wiesen und Felder leitet. Die Deichkrone sollte die Geländehöhe von derzeit 60,5 Meter über Meeresspiegel auf 61,4 Meter anheben. Darauf soll ein drei Meter breiter, asphaltierter Deichverteidigungsweg angelegt werden. Bei Hochwasser fließt das Wasser nämlich nicht, wie man vermuten könnte, von der der Innenstadt am nächsten gelegenen Stelle der Dhünn Richtung City, sondern tritt bereits weiter vorne über und läuft parallel zum Dhünnverlauf über das Gelände von Haus Nazareth in die Innenstadt.
Die Begründung der Maßnahme in der damaligen Berichterstattung liest sich heute wie ein Blick in die Zukunft: „Damit soll unter anderem erreicht werden, dass das Kinderheim Haus Nazareth und das Altenheim St. Elisabeth, die im Falle eines Falles besonders bedroht sind, auch vor einem Hochwasser sicher sind, wie es statistisch nur alle hundert Jahre einmal auftritt. Als gefährdet gelten darüber hinaus das Wohngebiet an der Dechant-Fein-Straße, die Bergische Landstraße bis zum Marktplatz und der von-Diergardt-Straße“, berichtete der „Leverkusener Anzeiger“ im Januar 2018.
TBL könnte Planung anpassen
Am 23. August soll nun vor dem OVG Münster ein Erörterungstermin stattfinden, bei dem sich Kläger, Beklagte sowie TBL und Wupperverband zusammensetzen. Die Befürworter des Deiches dürften dann unter dem Eindruck der schlimmen Juni-Flut neue Argumente auf ihrer Seite habe. Sollte die Klage abgewiesen werden und die Planungsgenehmigung als gültig erklärt werden, müssen in einem nächsten Schritt zunächst Ausführungsplanungen gemacht werden, dann würde das Vergabeverfahren folgen.
Bis dahin sind die überschwemmten Keller, Wohnungen und Geschäfte längst ausgeräumt und trocken gelegt. Aber die Erinnerungen und die Angst vor Wiederholung bei den Betroffenen wird so schnell nicht weichen. Eine Einigung mit den Klägern und der Deichbau könnten hier für Beruhigung sorgen. Zumal die TBL angibt, gemeinsam mit den Genehmigungsbehörden zu erörtern, ob das sogenannte „Schutzziel“, also die Höhe des Deiches, nach den Erkenntnissen der vergangenen Wochen noch einmal angepasst werden sollte.