Projekt-EntwicklungsgesellschaftPEG Swisttal soll Gewerbe und Wohnen vorantreiben
Swisttal – Breiter und damit zukunftsfähiger soll die Projekt-Entwicklungsgesellschaft mbH Swisttal (PEG) aufgestellt werden. Das beschloss der Swisttaler Gemeinderat mit knapper Mehrheit von 19 Stimmen von CDU und FDP gegen 17 Stimmen aus den übrigen Ratsfraktionen. Eine Diskussion gab es nicht mehr, die war bereits im Juni im Hauptausschuss geführt worden. CDU-Fraktionsvorsitzender Hanns-Christian Wagner betonte, wie wichtig die Entscheidung für die Gemeinde sei.
Demnach soll der Gesellschaftszweck der PEG künftig auf die Entwicklung von Gewerbeflächen im gesamten Gemeindegebiet ausgedehnt werden. Auch die bislang gültige zeitliche Begrenzung dieser Tätigkeit soll aus dem Gesellschaftervertrag gestrichen werden, eigentlich sollte die PEG nach dem Verkauf der letzten Gewerbefläche im Gewerbeparks Odendorf ihre Arbeit einstellen. Um die neue Ausrichtung auch in die Tat umzusetzen, will die Gemeinde schnellstmöglich einen hauptamtlichen Geschäftsführer einstellen. Der Rat erwägt auch, künftigen Wohnungsbau der Gemeinde in eine noch zu gründende Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) auszulagern. Der neue PEG-Geschäftsführer oder Geschäftsführerin soll dann auch deren Leitung übernehmen.
Gewerbepark ist erweiterbar
Der Gewerbepark Swisttal-Odendorf ist laut Verwaltung mittlerweile von der PEG komplett vermarktet worden, es sei aber möglich, den Park zu erweitern und weitere Grundstücke anzukaufen. Dies werde bereits vorbereitet. Auch in Heimerzheim sei der Bedarf an Gewerbegrundstücken hoch, so dass nach Ansicht der Gemeindeverwaltung möglichst kurzfristig Flächen erworben und entwickelt werden sollten. Eine Flächenbedarfsabfrage bei den in den Gewerbegebieten ansässigen Betrieben habe bereits vor der Flutkatastrophe im vergangenen Sommer einen geschätzten Flächenbedarf von 54 000 Quadratmetern ergeben. Doch weil die Flut bei vielen Betrieben in den betroffenen Ortskernen ebenfalls hohen Schaden verursacht habe, geht Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner (CDU) nun von einem weiteren Flächenbedarf von mindestens 37 500 Quadratmetern aus.
Darüber hinaus erhalte die bisherige Geschäftsführung der PEG, die derzeit nebenberuflich vom Ersten Beigeordneten Tobias Weingartz und von Wirtschaftsförderer Martin Koenen geleistet wird, jeden Monat im Schnitt sechs bis acht seriöse Anfragen von Betrieben und Selbstständigen aus dem Umland, die im Schnitt 2000 Quadratmeter Fläche erwerben möchten. Deshalb solle, auch unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit, eine strategisch abgestimmte Entwicklung von Gewerbeflächen und zusätzlicher Wohnbebauung das primäre Ziel der Gemeindeentwicklung sein.
Wohnraum stark gefragt
„Steigt die Zahl der Betriebe und der dort Beschäftigten, wird die ohnehin bereits sehr starke Nachfrage nach Wohnraum und Flächen für Wohnbebauung noch gesteigert“, so Kalkbrenner. Dies spreche dafür, dass die Gemeinde oder eine gemeindeeigene Organisation sich künftig um die Wohnbau-Förderung kümmern müsse. Hierzu habe es bereits 2018 eine Untersuchung gegeben, die im Frühjahr 2022 aktualisiert und in der Aufsichtsratssitzung der PEG mbH Swisttal am 1. April 2022 erstmals vorgestellt worden sei. Demnach wäre eine Kombination von Gewerbeentwicklung und Wohnbauförderung in einer einzigen Organisationsform steuerrechtlich von Nachteil. Der Berater empfiehlt in seiner Untersuchung vielmehr, die beiden Bereiche in zwei Organisationsformen zu splitten, die in engem Austausch stehen sollten. Dies setze in jedem Fall hauptamtliches Fachpersonal voraus.
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Von einer Geschäftsführung als Nebentätigkeit, wie es aktuell bei der PEG der Fall ist, wurde hingegen abgeraten. Speziell in der Anfangsphase könne es sinnvoll sein, dass ein hauptamtlich Beschäftigter für beide Organisationen die Verantwortung übernimmt und sich eng austauscht mit dem Fachbereich Gemeindeentwicklung und der Stabsstelle Wirtschaftsförderung. Je nach Gesamtvolumen der Grundstücke und Objekte, die in den Organisationen letztlich betreut und vermarktet werden, sei eventuell sogar weiteres Personal erforderlich.
lm Gewerbebereich sei zudem ein strategisches und breit gefächertes Marketing unabdingbar, um dem Konkurrenzdruck der Nachbarstädte und Gemeinden standhalten zu können, so die Studie weiter. Als Rechtsform empfehlen die Gutachter für die Gewerbeflächenentwicklung eine GmbH, für die Wohnbauförderung eine AöR. Weil die PEG bereits eine GmbH ist, wäre eine Fortführung und Erweiterung des Gesellschaftszwecks auf das gesamte Gemeindegebiet sinnvoll. Dem schloss sich der Gemeinderat mehrheitlich an.