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Sicherheitscheck am Flughafen Köln/BonnFrau verklagt Bundespolizei auf Schadensersatz

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Bonn – Es war ein Wettrennen mit der Zeit. Dabei dachte die junge Kauffrau aus Bochum, dass sie rechtzeitig – zwei Stunden vor Abflug nach Palma de Mallorca – am Köln-Bonner Flughafen war. Aber bereits das Einchecken am Flugschalter des Billigfliegers dauerte an diesem 19. Mai 2017 über eine halbe Stunde. Als die 32-Jährige den Sicherheitsbereich erreichte, ahnte sie Schlimmes.

Bereits auf dem Übergang in die Security-Area hatte sich eine riesige Schlange gebildet. Nach einer weiteren halben Stunde wurde die 32-jährige nervös; sie bat einen Mitarbeiter der Bundespolizei, sie und ihren Begleiter doch bevorzugt abzufertigen. „Das können wir nicht, wir haben nicht so viel Personal“, war die Antwort. Aber auch: Die Fluggesellschaft sei informiert.

Aber als die Reisende schließlich das Gate erreichte, war das Boarding abgeschlossen. Die Bochumer Kauffrau hat die Bundesrepublik Deutschland – als Dienstherrin der Bundespolizei – jetzt vor dem Bonner Landgericht auf 738,24 Euro Schadensersatz verklagt. Nach dem verpatzten Aufbruch hatte sie am nächsten Morgen einen Flieger von Düsseldorf genommen, für den sie allein 540 Euro gezahlt hatte.

18 Passagiere seien betroffen gewesen

Die Klägerin wirft der Bundespolizei Amtspflichtverletzung vor: Es seien an dem Abend zu wenig Kontrollschleusen geöffnet und zu wenig Personal im Einsatz gewesen. Eine Stunde, bis sie die Sicherheitskontrolle passieren konnte – das sei fraglos ein Organisationsmangel. Der Bund jedoch widerspricht: An dem Tag seien genügend Schleusen geöffnet gewesen, die Anzahl des eingesetzten Personals hänge vom Passagieraufkommen ab, über das sie vom Flughafenbetreiber regelmäßig informiert würden.

Für die 1. Zivilkammer ist die Klage durchaus ein kniffeliger Fall. Denn nicht nachgewiesen sei es, so der Vorsitzende Stefan Bellin, ob tatsächlich mangelndes Personal der Grund für den Kontrollstau gewesen war oder ob andere „unkalkulierbare Dinge“ eingetreten sind, welche die Bundespolizei nicht zu verantworten hat. Das falle dann nicht unter „Organisations-Pflichtverletzung“, sondern unter „allgemeines Lebensrisiko“.

Seltsam auch: Obwohl die Fluggesellschaft über die Verzögerung im Sicherheitsbereich informiert gewesen sein soll, hatte sie das Boarding besonders pünktlich abgeschlossen. Insgesamt 18 Passagiere sollen damals vor dem verschlossenem Flieger gestanden haben.

Ein Vergleichsangebot über 150 Euro lehnte die Klägerin ab. Jetzt müssen die Bonner Richter entscheiden. (AZ: Landgericht Bonn 1 O 155/18)