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Bonner ReiseunternehmenPhoenix Reisen droht große Klagewelle

Lesezeit 3 Minuten
Für viele ein attraktives Urlaubsziel: Ein Kreuzfahrtschiff der Phoenix-Reisen-Flotte.

Für viele ein attraktives Urlaubsziel: Ein Kreuzfahrtschiff der Phoenix-Reisen-Flotte.

Phoenix Reisen sieht sich mit Klagen konfrontiert, da durch Huthi-Miliz Angriffe die geplante Route umgestellt werden musste und die Kreuzfahrt schlussendlich abgesagt wurde.

Phoenix Reisen droht eine Klagewelle, nachdem es die Februar-Kreuzfahrt in diesem Jahr auf der MS Amera von den Seychellen nach Bali komplett streichen musste. Die Gründe für die Stornierung sind vielfältig: Vor allem aber machen die Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer den Kreuzfahrt-Unternehmen ein Strich durch ihre Planung. Wegen der Gefährlichkeit wird die Durchfahrt im Suezkanal gemieden; stattdessen müssen die Cruiser die viel längere Route um die Südspitze Afrikas, das Kap der Guten Hoffnung, nehmen. Eine große logistische Herausforderung auch für die Bonner Kreuzfahrt-Flotte.

Trotz zahlreicher Versuche, die Traumreise nach Bali noch zu retten, fiel die Tour schließlich komplett ins Wasser: Wenige Wochen bevor die MS Amera am 2. Februar 2024 in den Indischen Ozean stechen sollte, bekamen sämtliche Passagiere – insgesamt 900 an der Zahl – die Absage von Phoenix Reisen. Zugleich bot der Bonner Unternehmer den Gästen einen Ersatz oder die Rückzahlung des Reisepreises an. Ein Ehepaar aus dem hohen Norden jedenfalls entschied sich gegen eine Kreuzfahrt-Alternative und bekam umgehend den Reisepreis in Höhe von 17 778 Euro zurück. Dennoch reichten die Eheleute - wie andere auch – wegen entgangener Urlaubsfreuden beim Bonner Landgericht Klage ein - und fordern die Hälfte der Reisekosten als Schadensersatz. Mithin 8889 Euro.

Vielschichtige Gründe für Stornierung der Reise

Tatsächlich ist der Fall nicht so einfach, wie Gabriel Glasmann, Vorsitzender Richter der 7. Zivilkammer, gleich zu Beginn des Gütetermins anmerkte. Die Gründe für die Stornierung der Traumreise seien durchaus vielschichtig: Denn die MS Amera lag noch auf der Werft in Danzig, als die Reise eigentlich starten sollte. Eine Generalüberholung des Luxusliners hatte sich deutlich verzögert. Einiges spreche also dafür, so Glasmann, dass das Haftungsrisiko bei Phoenix Reisen liege, denn für die Verzögerungen auf der Werft hafte seiner Ansicht nach das Unternehmen. Aber da sei ja noch die Geschichte mit den Unruhen im Roten Meer.

Alles zum Thema Nahostkonflikt

„Wenn der Kanal offen gewesen wäre, hätten wir alles noch hinkriegen können“, so Phoenix-Anwalt Wolfgang Pröhl im Prozess, trotz der Verzögerungen bei der Sanierung des Schiffes. Denn für die MS Amera hatte Phoenix - was in der Branche ein Glücksfall sei - einen Ersatz gefunden: Der Cruiser eines anderen Reiseanbieters, die „Celestyal Journey“, war in dieser Zeit wegen des Nahost-Konflikts überraschend frei geworden: Die vorwiegend amerikanischen Gäste, so erzählte Pröhl, waren aus Angst vor dem Krieg im Mittelmeer abgesprungen. So hätte das Ersatzschiff eine Teil-Route der Traumreise von den Seychellen bis nach Colombo (Sri Lanka) übernehmen können.

Aber so ganz gepasst hat es dann doch nicht: Denn die verfügbare „Celestyal“ musste Ende März wieder zurück beim Reeder im östlichen Mittelmeer sein. Dieses Timing jedoch, so Pröhl, konnte auch das Ersatzschiff wegen des unpassierbaren Suezkanals nicht schaffen. Da die politische Situation ja nicht ihrer Kontrolle unterliege, berufe sich sein Mandant auf „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“, für die das Unternehmen nicht hafte. Ein solcher „Bürgerkrieg“ falle fraglos darunter.

Urteil voraussichtlich im Oktober

Vorsitzender Richter Glasmann will über die rechtlichen Folgen noch genauer nachdenken und voraussichtlich im Oktober ein Urteil fällen. Er ist nicht der einzige Richter in Bonn, der über eine solche Reiseklage entscheiden muss. Vor mindestens vier weiteren Zivilgerichten seien bereits mehrere Forderungen anhängig. Das Bonner Unternehmen jedenfalls will angesichts der möglichen Klageflut zunächst die ersten Entscheidungen am Landgericht abwarten, so ihr Anwalt Pröhl. Ein Vergleich kam deswegen auch nicht Frage.