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Kreuzfahrtschiff als FlüchtlingsunterkunftZwei Gäste verklagen Phoenix Reisen in Bonn

Lesezeit 3 Minuten
Ein Flusskreuzfahrtsschiff des Bonner Veranstalters Phoenix Reisen

Um die MS Viola – ein barrierefreies Flusskreuzfahrtsschiff des Bonner Veranstalters Phoenix Reisen – gibt es Streit vor Gericht.

Ein Kreuzfahrtschiff in den Niederlanden wurde als Flüchtlings-Unterkunft bereitgestellt und gebuchte Touren abgesagt. Zwei Gäste wehren sich.

Auf der MS Viola des Bonner Veranstalters Phoenix Reisen können seit einigen Jahren auch Menschen mit Behinderung eine Flusskreuzfahrt genießen. Phoenix-Reisen-Geschäftsführer Johannes Zurnieden hat dafür eigens ein früheres DRK-Schiff barrierefrei umbauen lassen. Im Februar hatte die mit dem Betrieb des Schiffes beauftragte niederländische Reederei eine Anfrage von staatlicher Seite erhalten, ob sie das Schiff in Arnheim für ukrainische Flüchtlinge, vor allem für Flüchtlinge mit Behinderung, als Notunterkunft bereitstellen könne. Zurnieden und Otto Grön von der Reederei entschieden nach einigen Überlegungen, der Bitte nachzukommen. Die Folge: Bereits gebuchte Kreuzfahrten mussten abgesagt werden. Und zwei Gäste haben Zurnieden nun auf Schadensersatzzahlung vor dem Amtsgericht verklagt.

659 Euro Schadensersatz gefordert

Alle anderen Kunden hätten die Erstattung des kompletten Reisepreises oder das Angebot angenommen, alternativ auf einem der nicht barrierefreien Schiffe von Phoenix Reisen eine Kreuzfahrt mit einer zusätzlichen, kostenfreien Kabine für eine Begleitperson zu buchen, berichtete Unternehmer Zurnieden der Redaktion. Er war mit seinem Anwalt Wolfgang Pröhl zur mündlichen Verhandlung gegen einen der beiden Kläger im Amtsgericht Bonn erschienen. Geladen waren zudem sein Verkaufsleiter Arno Hoyer sowie Reederei-Geschäftsführer Grön als Zeugen. Die Verhandlung führte Richter Jan Kraus.

Die Klägerin stammt aus dem Kreis Detmold, ihr Anwalt war per Video zugeschaltet. Die Frau fordert 659 Euro Schadensersatz, was in etwa die Hälfte des Reisepreises für eine einwöchige Flusskreuzfahrt von Bonn nach Antwerpen ausmacht. Im zweiten Fall, den eine Kollegin von Richter Kraus verhandelt, fordere ein Notar aus Bremen rund 6000 Euro Schadensersatz und damit den doppelten Reisepreis für eine längere Kreuzfahrt, so Anwalt Pröhl. „Die Richterin hat ihm aber in der ersten mündlichen Verhandlung bedeutet, dass er diese Summe nicht bekommen werde.“ Während der Verhandlung machte Kraus mit Verweis auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes deutlich, dass es auf die Beweggründe für die Absage der Reise ankomme. Wäre die Absage „unvermeidbar“ gewesen, weil das Schiff etwa von staatlicher Seite beschlagnahmt worden wäre, wäre Phoenix Reisen nicht schadensersatzpflichtig. Das war aber nicht der Fall, wie Grön auf Nachfrage des Richters bestätigte. Er und Zurnieden führen vor allem soziale und menschliche Beweggründe für die gemeinschaftliche Entscheidung an, das Schiff als Flüchtlingsunterkunft freizugeben. Auf Nachfrage des Richters, was Phoenix Reisen dafür bekomme, sagte Zurnieden: „nichts“. Nur die Reederei erhalte vom Staat Geld für die Bereitstellung des Schiffes als Notunterkunft, doch dies decke nicht einmal die laufenden Kosten.

So sehr die sozialen und menschlichen Beweggründe anerkennenswert seien, rein rechtlich gesehen laufe es wohl auf eine Schadensersatzzahlung hinaus, machte der Richter nach längerer Verhandlung deutlich. Er schlug einen Vergleich vor, doch eine Einigung kam nicht zustande. Denn: Zurnieden geht es nicht um das Geld, das er möglicherweise an beide Kläger zahlen muss. Der Bonner Firmengründer – bekannt auch für seine Millionenspenden unter anderem an Misereor und Brot für die Welt – zeigt sich nach der Verhandlung „sehr erbittert“ über die Haltung der beiden Kläger. „Da kommen Menschen zu uns, die nichts haben und nicht wissen, wo sie wohnen sollen, und dann müssen wir uns mit solchen Klagen befassen“, sagte er erschüttert. Eine Entscheidung will Richter Kraus am 21. November bekannt geben.