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Tödlicher Unfall15-Jährige stirbt – E-Scooter aus Meckenheim hatte kein Kennzeichen

Lesezeit 4 Minuten
Am Meckenheimer Siebengebirgsring erinnern Blumen, Kerzen und ein Teddy an die Verstorbene 15-Jährige

Am Meckenheimer Siebengebirgsring erinnern Blumen, Kerzen und ein Teddy an die Verstorbene 15-Jährige

Nach dem Unfalltod einer 15-Jährigen in Meckenheim wird auch der E-Scooter untersucht. Er trug kein Versicherungskennzeichen.

Die 15-Jährige, die am Sonntag bei einem Zusammenprall mit einem Linienbus in Meckenheim starb, war mit einem nicht zugelassenen und auch nicht registrierten E-Scooter unterwegs. Der Busfahrer hat den Spuren auf der Straße nach gebremst und ist so weit ausgewichen, wie das auf dem Siebengebirgsring möglich war. Das sind die ersten Ermittlungsergebnisse der Bonner Polizei. Ein Gutachter untersucht nun auch den E-Scooter.

Laut Polizei ist die Jugendliche mit dem E-Scooter aus der Godesberger Straße herausgekommen. Sie fuhr dabei auf der Mitte der Fahrbahn und wollte die Straße queren, um offenbar in die Dürerstraße gegenüber zu fahren. Der Zusammenprall mit dem Bus ereignete sich mitten auf der Kreuzung. Der Bus war von Norden her auf die Kreuzung gefahren, kam also von der Gudenauer Allee her.

Die Bergung erfolgte durch die Feuerwehr.

Die Bergung erfolgte durch die Feuerwehr.

Während die genau Erkundung der Unglücksursache nun in der Hand von Sachverständigen liegt, haben schon zahlreiche Menschen in Sozialen Netzwerken den Eltern der 15-Jährigen Beileid ausgesprochen und Kraft gewünscht. Auch dem Busfahrer gilt das Mitgefühl der Menschen. An der Unfallstelle, an der es einige Fahrbahnteiler und sehr viele Gewächse mit Blättern gibt, haben Menschen Andenken niedergelegt und Kerzen aufgestellt. Blumen wurden niedergelegt und auch ein Teddybär, der daran erinnert, wie jung die Verstorbene war.

Zweiter Todesfall seit 2020

Die junge Frau ist die zweite Tote bei einem Unfall mit einem E-Scooter im Zuständigkeitsgebiet der Bonner Polizei seit Beginn der Statistik. Unfälle mit E-Scootern werden seit 2020 erfasst. Den bislang einzige Toten hatte es in Bonn-Castell am 9. Februar 2023 gegeben. Es handelte sich um einen 22-Jährigen, der nachts um 1.36 Uhr von einem Taxifahrer auf der Römerstraße liegend gefunden worden war. Er war von einer Party kommend alkoholisiert auf dem Heimweg und ohne fremdes Zutun über die Lenkstange gestürzt. Er erlag noch an der Unglücksstelle seinen inneren Verletzungen.

Spurensicherung mit Farbmarkierungen: Die Polizei versucht, den Unfallhergang genau zu ergründen.

Spurensicherung mit Farbmarkierungen: Die Polizei versucht, den Unfallhergang genau zu ergründen.

Unfälle mit E-Scootern sind keine Seltenheit. Im Jahr 2020 registriere die Polizei 33 Unfälle mit solchen Fahrzeugen und acht Schwerverletzte. Im Jahr darauf gab es bereits mehr als doppelt so viele E-Scooter-Unfälle: 73 und 13 Schwerverletzte. Ähnlich im Jahr 2022: Damals waren es 74 Unfälle und neun Schwerverletzte. Das bisherige Rekordjahr wurde 2023: 97 Unfälle mit 15 Schwerverletzten und einem Toten gingen in die Statistik ein. Nur die Hälfte der Verunglückten sind erwachsen, 6,2 Prozent Kinder.

Die Polizei beobachtet Land auf Land ab seit dem Boom von E-Scootern den oft leichtsinnigen Umgang mit den elektrisch angetriebenen Rollern. Seit 2019 ist die motorisierte Variante des Tretrollers per Elektrokleinstfahrzeugeverordnung in Deutschland zugelassen.

„Hört auf, zu zweit zu fahren“

Per Aufklärungskampagne versucht die Polizei Besitzer und Entleiher von E-Scootern zu sensibilisieren. „Immer wieder mussten Polizeibeamte auch feststellen, dass mehr als eine Person auf dem Roller befördert wurde. Auch die Nutzung der falschen Verkehrsfläche war in der Vergangenheit immer wieder Grund für ein verkehrsdidaktisches Gespräch“, erklärte Florian Seemann als Leiter der Polizeidirektion Verkehr. Eine Vielzahl von E-Scooter-Fahrern verunglückten alleine. Dabei spielten der Einfluss von Alkohol und Drogen eine erhebliche Rolle. Bei Kontrollen seien immer wieder E-Scooter ohne gültigen Versicherungsschutz angetroffen worden. Seemann mahnt: „Es gelten die gleichen Alkohol- und Drogengrenzwerte wie für Autofahrer. Die Roller dürfen darüber hinaus nicht auf Gehwegen genutzt und ausschließlich alleine befahren werden.“

Regeln in Kürze

Für das versicherungspflichtige Kraftfahrzeug gilt zwar keine Helmpflicht. Doch die Polizei warnt: Schon bei geringer Geschwindigkeit könne es leicht zu schweren Kopfverletzungen kommen. Fahrer von E-Scootern müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht notwendig.

Ein E-Scooter darf maximal 20 Stundenkilometer erreichen. „Wer sein Elektrokleinstfahrzeug technisch so verändert, dass es schneller als 20 km/h fährt, muss mit einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren rechnen“, sagt die Bonner Polizei. Zwei Gläser Bier - oder andere vermeintlich geringe Mengen Alkohol - seien meist schon zu viel, denn auch auf dem E-Scooter, wie mit dem Auto, ist fahren ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit. Wer mit 1,1 Promille fährt, begeht eine Straftat. Schon 0,3 Promille können bei alkoholtypischem Verhalten dieselben Konsequenzen haben; für Fahranfänger und junge Leute unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot.

Gehwege sind tabu. Elektrokleinstfahrzeuge müssen den Radweg benutzen, wenn es einen gibt, ansonsten auf der Fahrbahn fahren. Wie beim Fahrrad gilt: Nicht nebeneinander fahren und Abbiegen mit der Hand anzeigen. Übrigens: Auch auf dem E-Scooter ist Fahren mit Handy in der Hand verboten.


Zeugen werden noch gesucht, zumal die Insassen des Linienbusses nicht das Eintreffen der Polizei abwarteten. Zuständig ist das Verkehrskommissariat 1 der Bonner Polizei, Ruf (02 28) 150.