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SonntagsöffnungMeckenheim hält an Genehmigung fest

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Symbolbild.

Meckenheim – Die Stadt Meckenheim will die für diesen Sonntag geplante Verkaufsöffnung des Einzelhandels nicht aufgeben. Sie verlangt eine Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht in Münster. Dazu entschied sich die Stadt, nachdem ihr wie in anderen Städten am Donnerstag eine Klage der Gewerkschaft Verdi ins Haus geflattert war. „Wir sitzen an der Klageerwiderung für das Gericht in Münster“, teilte Stadtsprecherin Marion Lübbehüsen auf Anfrage der Rundschau am Donnerstag mit.

Die Stadt beruft sich weiterhin auf die Geschäftseinbußen für den Einzelhandel durch Corona bedingte Beschränkungen. Ein Erlass aus dem NRW-Wirtschaftsministerium hatte eine Sonntagsöffnung möglich erscheinen lassen.

Es gab schon erste Entscheidungen

Doch bereits im August hat das Oberverwaltungsgericht die Sonntagsöffnung zum Aufholen von Corona-Einnahme-Verlusten für unzulässig erklärt und Genehmigungen der Städte Lemgo und Bad Salzuflen für nichtig erklärt. Am Donnerstag lehnte es auch verkaufsoffene Sonntage in Iserlohn und Kevelaer ab.

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Die Begründung, dass kleine Orte besonders belastet seien, reiche auch nicht, um die im Grundgesetz verankerte Sonn- und Feiertagsruhe für Arbeitnehmer auszusetzen. Am Freitag will das Gericht über „Sonntags Shopping“ in Meckenheim entscheiden. Die Händler aus dem „Meckenheimer Verbund“ rechnen mit einer Absage. Sie rechnen es der Stadt aber hoch an, dass sie sich so für den Handel einsetzt.