Urteil gefallenSonntags kein Verkauf in Meckenheim möglich
Meckenheim – Vier mal sollten verkaufsoffene Sonntage die wegen des Corona-Lockdowns kaum gefüllten Kassen Meckenheimer Geschäftsleute etwas auffüllen. Doch da kann nichts draus werden. Zumindest hat das Oberverwaltungsgericht in Münster vorige Woche bereits verkaufsoffene Sonntage der Städte Lemgo und Bad Salzuflen untersagt und dabei die Genehmigungsgrundlage für rechtswidrig erklärt. Genau wie in Meckenheim und Euskirchen, wo für diesen Sonntag erstmals wieder offene Geschäfte angekündigt sind, hatten diese beiden Städte vier Termine genannt, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern.
Verdi: Ladenöffnung am Sonntag rechtswidrig
Die Gewerkschaft Verdi, die bereits zahlreiche Klagen gegen die verfassungswidrige Sonntagsöffnung gewonnen hat, informierte umgehend auch die Städte Meckenheim und Euskirchen über das Urteil aus Münster, wie die stellvertretende Verdi-Bezirksgeschäftsführerin, Britta Munkler, der Rundschau erklärte. „Wir haben die Städte darauf hingewiesen, dass eine Ladenöffnung am Sonntag rechtswidrig ist, und ihnen angekündigt, dass wir einen Normenkontroll-Eilantrag stellen, wenn die ordnungsbehördliche Verordnung über die Zulassung der Öffnung von Verkaufsstätten an Sonntagen bekanntgemacht wird.“ Munkler erwartet von den betroffenen Bürgermeistern, dass sie den rechtswidrigen Beschluss der Lokalpolitik beanstanden. Dies müssten sie nach der Gemeindeordnung.
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Bei der Stadt Meckenheim herrschte am Dienstag dennoch die Intension vor, den Beschluss „weiter aufrecht zu erhalten“, wie Stadtsprecherin Marion Lübbehüsen auf Anfrage der Rundschau sagte. Die Stadt habe „keine große Rechtsabteilung“, entsprechend daure eine Einschätzung des Urteils und der Gesetzeslage.
Britta Munkler hat für Verdi alles in die Wege geleitet, damit kein coronabedingter verkaufsoffener Sonntag in Meckenheim stattfinden kann. „Wir haben das Oberverwaltungsgericht informiert“. Es könne im Falle einer Veröffentlichung der städtischen Verordnung sofort handeln.
Urteil
Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW hat Sonntagsöffnungen in Lemgo und Bad Salzuflen außer Vollzug gesetzt, die von den Städten genehmigt worden waren. Genehmigungsgrundlage war ein Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW, in dem „wegen der landesweiten gravierenden Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den stationären Einzelhandel nach örtlicher Prüfung“ Öffnungen für zulässig gehalten wurden.
Die Verordnungen, so der 4. Senat, seien „nach dem gebotenen strengen Maßstab für die Aussetzung von Rechtsnormen offensichtlich rechtswidrig und nichtig“. Die Verfassung schützt Sonn- und Feiertag. (mfr)
Die Meckenheimer Einzelhändler fürchten nichts Gutes. Willi Wittges-Stoelben, der Vorsitzende des Meckenheimer Verbunds, informierte gestern die Mitglieder: „Wir wollen uns nicht unterkriegen lassen und lediglich auf die mögliche Gefahr einer kurzfristigen Absage aufmerksam machen“, teilte er mit. Für den Verbund geht es um 2000 Euro, die bereits in Werbung und Plakate für ein „Sonntagsshopping in Meckenheim“ von 13 bis 18 Uhr investiert wurden. 60 bis 80 Einzelhändler wollen öffnen. Juristen haben ihnen gesagt, Verdi müsse erst gegen Meckenheim klagen. Für die Stadt geht es um die Gerichtskosten. Der Streitwert soll 20 000 Euro betragen.
Wittges-Stoelben: „Mich hat das Urteil in dieser Deutlichkeit überrascht. Es wirkt so, als wäre es den Richtern vollkommen egal, ob hier der Einzelhandel über die Wupper geht.“