Gegen die Corona-KriseVier offene Sonntage gefordert – Kritik von Verdi
Meckenheim – Um die örtliche Gastronomie und den Einzelhandel, die besonders unter der Corona-Pandemie leiden, zu unterstützen, macht der Meckenheimer Verbund einen Vorstoß: In der zweiten Jahreshälfte 2020 soll Einkaufen an vier Sonntagen im ganzen Stadtgebiet möglich sein. Über den Antrag der Einzelhändlervertretung, die Läden von 13 bis 18 Uhr an den Sonntagen 6. September, 4. Oktober, 8. November und 6. Dezember, soll der Haupt- und Finanzausschuss heute Abend im Rahmen einer Eilentscheidung beschließen.
Shoppinglust ist gebremst
Der Verbund begründet seinen Antrag so: Bis heute hielten die nach dem mehrwöchigen Lockdown erlassenen Vorschriften viele Kunden vom Einkaufen in den Innenstädten ab. „Einkaufen unter Schutzmaßnahmen ist schwierig und wird nicht so angenommen“, konstatierte bereits Meckenheims Wirtschaftsförderer Dirk Schwindenhammer. Tatsächlich wurden in Meckenheim während der Pandemie bereits Geschäftslokale geschlossen: Ein Bekleidungsgeschäft am Neuen Markt und ein Textil-Discounter an der Bahnhofstraße. Auch das für den 10. Mai geplante Street-Food-Festival und die damit verbundene Sonntagsöffnung mussten coronabedingt abgesagt werden.
Stadt und Verbund kooperieren
Das Stadtmarketing soll zukünftig neu organisiert werden, und zwar in Kooperation zwischen dem Meckenheimer Verbund und der Stadtverwaltung (wir berichteten). Nachdem der Meckenheimer Verbund dem bereits grundsätzlich zugestimmt hat, wird jetzt der Hauptausschuss heute über den Sachstand informiert.
Gemeinsam mit der Beratungsgesellschaft CIMA haben Stadt und Verbund dazu ein Konzept entwickelt, das den Verbundmitgliedern im Rahmen einer Mitgliederversammlung Mitte Juli vorgestellt wurde. Im Kern ist vorgesehen, sowohl den bisherigen Verein Meckenheimer Verbund neu aufzustellen, als auch die Stadt enger einzubinden. So soll etwa der Bürgermeister in Zukunft automatisch Mitglied des Vorstands sein. Geplant ist ebenfalls, im Aufgabenbereich der Wirtschaftsförderung eine Stelle für einen hauptamtlichen Geschäftsführer zu schaffen, der sich um das operative Geschäft kümmern soll, wie die Organisation von Stadtfesten und weiteren Veranstaltungen. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25. November wollen Wirtschaftsförderer Dirk Schwindenhammer und Dr. Wolfgang Haensch (CIMA) das Konzept vorstellen. (gvt)
Der Antrag über vier verkaufsoffene Sonntage soll per Eilentscheidung beschieden werden. Schnelligkeit ist in diesem Fall geboten, da die Geschäfte bereits Sonntag in einer Woche öffnen sollen, andere Gremien aber erst später tagen. Diese verkaufsoffenen Sonntage seien unabhängig von Festen festgelegt, teilte Pressesprecherin Marion Lübbehüsen mit. Einer der Gründe sei, dass bis zum 31. Oktober die aktuelle Corona-Schutzverordnung gelte, nach der es keine größere Veranstaltungen geben dürfe. Ab dem 1. November wiederum träten neue Regelungen in Kraft „und dann müssen wir schauen, wie die weiteren Maßnahmen aussehen“. Ob der traditionelle „Zintemaat“ auf dem Kirchplatz parallel zum verkaufsoffenen Sonntag stattfinden kann, werde sich demnach im Herbst zeigen. Die Öffnung der Geschäfte gilt für die zwei Zentren Altstadt und Neuer Markt, die Herold-Passage und den Sängerhof.
Die Stadt Meckenheim würde mit Ausnahme des 6. September an den verkaufsoffenen Sonntagen die Hauptstraße im Bereich Altstadt für den Verkehr sperren, um den erforderlichen coronabedingten Hygienevorschriften Rechnung tragen zu können, insbesondere der Abstandsregel generell und in Warteschlangen.
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Es bestehe ein öffentliches Interesse an dem Erhalt der Einzelhandelsstrukturen, um die Nahversorgung der Bürger sicherzustellen und um wohnortnah Arbeitsplätze zumindest zu erhalten, bestenfalls sogar das Angebot zu erhöhen. Die verkaufsoffenen Sonntage böten als „flankierende Maßnahme“ die Möglichkeit, „das durch die Corona-Krise entstandene erhebliche Risiko von Geschäftsaufgaben zu mindern“, argumentiert der Verbund.
Gegenwind kommt von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die bereits erfolgreich gegen Sonntagsöffnungen beklagt hat. In ihrer Stellungnahme zitieren die Gewerkschafter das Oberverwaltungsgericht Münster: „Problemlagen, die – wie die Corona-Pandemie – den stationären Einzelhandel insgesamt betreffen, können eine örtliche Ladenöffnung ebenso wenig rechtfertigen wie die allgemeine Konkurrenzsituation im Einzelhandel.“ (gvt/jr)
Haupt- und Finanzaussschuss, 18 Uhr, Rathaus, Siebengebirgsring 4.