Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen eine damals 15-Jährige aufgehoben. Die Neuverhandlung in Bonn findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Leiche im KofferraumSpektakulärer Kriminalfall in Königswinter wird neu verhandelt
Ein spektakulärer Kriminalfall aus Königswinter wird in der kommenden Woche erneut vor dem Landgericht Bonn verhandelt. Es geht um den Tod einer 48-jährigen Frau, die nach den Erkenntnissen einer Jugendkammer des Gerichts am zweiten Weihnachtstag 2020 von ihrer damals 22 Jahre alten Tochter und deren Freundin (damals 15) erstickt wurde.
Wegen gemeinschaftlichen Totschlags wurde die ältere Frau zu drei Jahren Haft, ihre Freundin zu einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Der mitangeklagte Freund der 15-Jährigen erhielt ebenfalls eine zweijährige Jugendstrafe, die gleichfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er hatte bei der Beseitigung der Leiche geholfen.
Verfahren wird vor einer anderen Jugendkammer neu aufgerollt
Die Revision des 15-jährigen Mädchens gegen das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe anerkannt, das Verfahren wird deshalb bis Mitte Mai vor einer anderen Jugendkammer des Landgerichts neu aufgerollt. Die Öffentlichkeit ist wie auch im ersten Prozess ausgeschlossen, die beiden anderen Urteile sind rechtskräftig.
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Der Fall: An Weihnachten 2020 wollte die 15-Jährige bei ihrer sieben Jahre älteren Freundin übernachten; das aber lehnte die Mutter, die seit zwölf Jahren krank war und von ihrer damit überforderten Tochter gepflegt wurde, ab. Daraufhin kam es zum Streit, bei dem die beiden Frauen die Kranke wohl mit einem Kissen erstickten.
Zwei Tage später baten die mutmaßlichen Täterinnen den Freund, ihnen beim Abtransport der Toten zu helfen. Sie packten die Leiche in den Kofferraum des Renault-Kleinwagens der Mutter, der junge Mann setzte sich ohne Fahrpraxis ans Steuer, krachte zunächst gegen eine Hauswand und ließ wenige Meter später das Auto ohne Kennzeichen an einer Straße in Königswinter-Eudenbach stehen.
Am 28. Dezember wurde die Polizei gerufen, die den offenbar herrenlosen Wagen zu einem Abschleppunternehmen bringen ließ. Als er eine Woche später vom Verkehrskommissariat untersucht werden sollte, wurde die Leiche im Kofferraum gefunden. Die Mordkommission kam dem Trio schnell auf die Spur.
Die 15-Jährige machte damals widersprüchliche Angaben
Vor Gericht machte die 15-Jährige hinter verschlossenen Türen widersprüchliche Angaben, sie wurde aber in einer vom Verteidiger der Tochter verlesenen Erklärung schwer belastet. Da der Anwalt keine Nachfragen der Kammer zuließ, blieb diese Aussage das einzige Beweismittel gegen das Mädchen – das aber reichte dem BGH nicht, um das Urteil zu überprüfen.
Die Bonner Richter hätten in ihrer Urteilsbegründung aufzeigen müssen, wie es zu der belastenden Aussage gekommen ist und warum sie der Mitangeklagten geglaubt hatten. So argumentierte der Strafsenat in Karlsruhe. Jetzt ist Bonn wieder am Zuge.