Der Streit um die Nutzung des Burghofs am Fuße des Drachenfels geht in die nächste Runde. Der BUND hat gegen die Pläne Klage eingereicht.
Widerspruch mit NaturschutzBUND Rhein-Sieg klagt gegen den Umbau des Burghofs am Drachenfels
Der NRW-Landesverband des BUND hat am Dienstag beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Nutzung und Zweckentfremdung des seit 30 Jahren leerstehenden Burghofes am Fuße des Drachenfels eingereicht. Damit will die Naturschutz-Organisation verhindern, dass das Gebäude als Dauerwohnort, als Feriendomizil oder für eine umfangreiche Außengastronomie genutzt wird.
Der neue Eigentümer Bernd Siebdrat will nach Jahrzehnten des Leerstands ein Lokal („Siebengebirgsalm“) mit mehreren Ferienwohnungen in dem historischen Gemäuer realisieren, das in Sichtweite von Schloss Drachenburg liegt.
BUND: Großprojekt des Burghofes am Drachenfels steht im Wiederspruch mit dem Naturschutz
„Der Rhein-Sieg-Kreis hatte nach einem beispiellosen Verfahrensdurcheinander am 22. Dezember des vergangenen Jahres für das Vorhaben eine Ausnahme und eine Befreiung von den Schutzgeboten der Naturschutzgebietsverordnung erteilt“, heißt es in einer Pressemitteilung des BUND.
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Das geplante Großprojekt mit zwei geplanten Bestandswohnungen, sechs Ferienwohnungen, etlichen Hotelzimmern und etwa 120 Plätzen in der Außengastronomie stehe jedoch im Widerspruch mit dem Naturschutz, so Achim Baumgartner, Vorsitzender des BUND Rhein-Sieg.
Das Siebengebirge steht seit 100 Jahren unter Schutz und ist als europäisches Fauna-Flora-Habitat-Gebiet registriert. Angesichts des Artensterbens dürfe nicht derart ins Schutzgebiet eingegriffen werden. Veränderungen am Gebäude entgegen der Begründung des Rhein-Sieg-Kreises, diene die geplante Nutzung des Burghofes auch nicht dem Denkmalschutz, da das historische Gebäude in großen Teilen verändert und zweckentfremdet werden müsse.
Übernachtungs- und Gastronomieangebot sei in Königswinter und Bad Honnef gegeben
Bis heute sei dem BUND eine umfangreiche Auseinandersetzung mit dem Vorhaben von Seiten der unteren Denkmalschutzbehörde und der Stadt Königswinter nicht bekannt. Für weitere Übernachtungs- und Gastronomieangebote bestehe erkennbar im Schutzgebiet kein Bedarf, argumentiert Baumgartner weiter. In den Ortslagen Königswinter und Bad Honnef gebe es im Siebengebirge schon jetzt hinreichend Angebote.
Der Denkmalschutz würde als Vehikel genutzt, um eine 1A-Immobilienstandort in Toplage als Investment zu sichern, sagt Baumgartner: „Es wäre Aufgabe der Kreisverwaltung als verantwortliche Schutzgebietsmanagerin gewesen, im Rahmen eines FFH-Entwicklungskonzeptes die zahlreichen Eingriffe durch Bauten, Straßen- und Wegeausbau, Verkehrssicherung und verschiedene Nutzungen, allen voran die forstliche Nutzung, untereinander zu priorisieren.“ Es gebe keine Alternative zur Klageerhebung. (que)