Bankrott und veruntreuende Unterschlagung, Betrugs und falsche Versicherung an Eides statt: Der ehemalige Bornheimer Landwirt Claus Ritter muss ins Gefängnis. Seine Ehefrau bleibt auf Bewährung frei.
Alles alleine entschiedenDarum muss Bornheims „Spargelkönig“ für drei Jahre in Haft
Wie die Welt hinter Gittern aussieht, musste das Ehepaar im Jahr 2020 bereits einmal schmerzlich erfahren: Claus und Sabine Ritter sollten durch eine sechsmonatige Beugehaft dazu gebracht werden, ihrer Mitwirkungspflicht im Rahmen des Insolvenzverfahrens nachzukommen. Nun sind der durch Spargelanbau bekannt gewordene Claus Ritter und seine Ehefrau am Montagmittag vor der 11. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht wegen vorsätzlichen Bankrotts in 34 und veruntreuender Unterschlagung in zwei Fällen zu Freiheitsstrafen von drei beziehungsweise anderthalb Jahren verurteilt worden. Die Strafe der Ehefrau wurde zur Bewährung ausgesetzt. Claus Ritter wurde zusätzlich wegen Betrugs und falscher Versicherung an Eides statt verurteilt.
Gesamtschuldnerisch müssen die Eheleute jetzt rund 1,68 Millionen Euro zurückzahlen, diese Summe setzte das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Isabel Köhne als Einziehungsbetrag fest. Der als Spargelkönig bekannt gewordene Ehemann muss zusätzlich 1,3 Millionen Euro alleine tragen. Die verurteilten Eheleute stammen beide aus Bonner Landwirtsfamilien, schlugen aber in ihrer Jugend zunächst andere Laufbahnen ein. Claus Ritter machte eine Ausbildung zum Kfz-Mechaniker, arbeitete als Geselle dann mehrere Jahre bei der Post.
Nach der Heirat mit Sabine, die in der Verwaltung der Universität tätig war, begann das Paar zunächst nebenberuflich Erdbeeren, Spargel und anfänglich auch Feldsalat, Himbeeren, Brombeeren sowie Kirschen zu kultivieren. Das Nebengewerbe erwies sich zunehmend als tragfähig. Ab Ende der 90er-Jahre erwies sich Ritter als geschickter Optimierer: Nicht zuletzt durch den Einsatz von Folientunneln steigerte er den Ertrag, und die Familie konnte mehr als gut von der Landwirtschaft leben. Die zunächst durchaus üppigen Gewinne steckten die Eheleute aber nicht in den Betrieb: Weder wurden ausreichende Rücklagen gebildet, noch eigene Flächen gekauft.
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So gut wie die gesamte Anbaufläche war gepachtet, als das Ehepaar 2010 eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründete. Der Erfolg blieb dem Paar zunächst noch treu; auf zirka 150 Hektar kultivierten die Ritters zu Hochzeiten Erdbeeren und Spargel. Rund ein Drittel der Fläche war für das Stangengemüse reserviert. „Die markanten Verkaufsstände, an denen Sie einen großen Teil der Ernte selbst vermarkteten, trugen zu ihrem lokalen Ruhm bei“, wandte sich die Richterin bei der Urteilsbegründung direkt an die Eheleute.
Keinen Cent zurückgelegt
Auf zirka zehn Millionen Euro Umsatz und einen Gewinn von rund zwei Millionen kam die GbR, bevor im Jahr 2017 nach schlechtem Wetter und gestiegenen Bewässerungskosten eine Reihe unternehmerischer Fehlentscheidungen getroffen worden seien, so die Richterin. Weiterhin sei kein Cent zurückgelegt worden, aber ohne jede Genehmigung die Einrichtung eines Spargelrestaurants vorangetrieben worden. Das Projekt scheiterte daher bereits vor der Eröffnung. Claus Ritter frönte Oldtimern. Damit hatten Betrügereien, Unterschlagungen und eine falsche Versicherung an Eides statt zu tun.
Nach dem Insolvenzantrag wurde zum Beispiel ein alter Porsche 911 verkauft, der nur geleast war; die dementsprechen nicht vorliegenden Papiere meldete Claus Ritter bei der Zulassungsstelle als verschollen. 15 000 Euro aus dem Verkauf eines Geländewagens, der der Firma zugeordnet war, landeten in der Privatschatulle des Paares.
Kein Rabatt wegen Beugehaft
Sein Mandant wolle reinen Tisch machen, hatte Anwalt Hans-Dieter Henkel direkt zu Verfahrensbeginn vortragen, und auch die Ehefrau räumte die ihr zur Last gelegten Taten ein. Eine offenbar gute Entscheidung, denn seine Aufklärungshilfe haben für ein zügiges Verfahren gesorgt, was beim Strafmaß laut Richterin Köhne kein Nachteil war. Der Ehemann habe alle Entscheidungen getroffen, so sei für die Ehefrau Bewährung angemessen.
Die abgesessene Beugehaft bringt Claus Ritter übrigens bei seiner Strafhaft keinen Rabatt. Beide Angeklagte und der Vertreter der Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel; das Urteil ist rechtskräftig. Das Verfahren gegen die zunächst mitangeklagte Tochter wurde gegen Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 5000 Euro eingestellt. Sie hatte auf Weisung ihrer Eltern Firmenunterlagen vernichtet.