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UntreueprozessMarien-Hospital Euskirchen: Diese Strafen beantragt die Verteidigung

Lesezeit 6 Minuten
Das Bild zeigt den Eingang der Tagesklinik.

Der fingierte Kampfmittelfund beim Bau der Tagesklinik in Mechernich hat die Stiftung Marien-Hospital um fünf Millionen Euro geschädigt.

Nachdem der Staatsanwalt im Prozess um das Euskirchener Krankenhaus Haftstrafen für die Angeklagten gefordert hatte, plädierten nun die Verteidiger.   

Mit heftiger Kritik an der Staatsanwaltschaft garnierten die Verteidiger der drei Angeklagten im Korruptionsprozess um das Euskirchener Marien-Hospital am Donnerstag ihre Plädoyers. Folgerichtig kamen sie zu anderen Ergebnissen bei der Strafzumessung: Während die Ankläger am Dienstag im Prozess am Bonner Landgericht für den ehemaligen Geschäftsführer der Stiftung Marien-Hospital eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert hatten, beantragten seine Verteidiger eine Haftstrafe von unter vier Jahren. Den Antrag der Staatsanwaltschaft nannte Verteidiger Frederic Schneider „abwegig hoch“.

Die Rechtsanwälte des Bauunternehmers plädierten für ihren Mandanten auf eine Bewährungs- kombiniert mit einer Geldstrafe. Hier hatte Staatsanwalt Pascal Regh sieben Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Für den früheren technischen Leiter der Stiftung hält dessen Anwalt Benedikt Pauka zwei Jahre auf Bewährung für angemessen. Die Gegenseite hatte sechs Jahre Haft beantragt.

Verteidiger erhoben schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft

Die Anwälte hielten der Staatsanwaltschaft „unsägliche Polemik“ sowie „Schlussfolgerungen auf Basis allein von Mutmaßungen und Spekulationen“ vor, wie es die Verteidiger des Ex-Geschäftsführers, Frederic Schneider und Alexander Paradissis, formulierten. Als „Ausdruck mangelnden Respekts“ bewerteten sie, dass sich die Staatsanwälte Pascal Regh und Jonas Stallkamp in der Sitzung am Donnerstag vertreten ließen. Behördensprecher Sebastian Buß erklärte auf Anfrage, die beiden Staatsanwälte seien „verhindert“ gewesen.

Die Anklage legt dem Trio zur Last, die Stiftung Marien-Hospital Euskirchen sowie die Marien-Hospital GmbH um rund sieben Millionen Euro geschädigt zu haben – durch Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr. Im Falle des Unternehmers kommt der Vorwurf der Steuerhinterziehung in Höhe von 1,1 Millionen Euro hinzu.

Beim Bau der Tagesklinik fingierte das Trio einen Kampfmittelfund

Die Verteidiger aller drei Angeklagten machten geltend, dass ihre Mandanten die gegen sie erhobenen Vorwürfe zum Teil eingeräumt und somit zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen hätten. Dies habe zu einer Beschleunigung des Verfahrens geführt. All dies sei strafmildernd zu bewerten.

So hätten die Angeklagten den finanziell folgenreichsten Vorwurf gestanden: Bei Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Tagesklinik in Mechernich hatte der Bauunternehmer demnach nach Absprache mit seinen beiden Komplizen einen Kampfmittelfund fingiert und der Stiftung für angebliche Erdseparierungsarbeiten rund fünf Millionen Euro in Rechnung gestellt. Diese Rechnung hätten die beiden dann freigezeichnet.

250.000 Euro hat die Euskirchener Stiftung zurückerhalten

Der Ex-Geschäftsführer gab zu, 600.000 Euro aus dem Taterlös erhalten zu haben, der frühere technische Leiter 250.000 Euro. Letzterer hat den Betrag inzwischen an die Stiftung zurückgezahlt. Der Ex-Klinikchef, so sein Anwalt, habe noch nichts zurückzahlen können. Er habe „Gelder verprasst“.

Abgesehen von diesem Fall sei der Ex-Geschäftsführer bei Maßnahmen, die die Firma des Mitangeklagten für die Stiftung vorgenommen hatte, davon ausgegangen, dass sie einen Nutzen für das Krankenhaus gehabt hätten, etwa der Abriss einer Scheune auf einem Stiftungsgelände in Frauenberg. Allerdings wurden diese und weitere Rechnungen nach Ansicht der Ankläger künstlich aufgebläht. So habe sich der Bauunternehmer von der Stiftung Geld für Arbeiten geholt, die er auf dem Privatgrundstück des Geschäftsführers ausgeführt hatte, ohne von ihm dafür bezahlt zu werden.

Unser Mandant weiß, dass er schwerwiegende Fehler begangen hat, und bedauert sie zutiefst.
Alexander Paradissis über den Ex-Klinikchef

„Unser Mandant weiß, dass er schwerwiegende Fehler begangen hat, und bedauert sie zutiefst“, so Paradissis. Aber sein Mandant habe nicht gewusst, in welchen Rechnungen an die Stiftung diese Beträge untergebracht worden seien. Es stimme auch nicht, dass die Stiftung keinen Nutzen etwa aus Erdstabilisierungsmaßnahmen auf den Parzellen, die er später gekauft habe, gezogen habe, wie die Staatsanwaltschaft behauptet habe.

Paradissis sagte, dass sein Mandant bereits 14 Monate in U-Haft verbracht hat, dabei kaum Kontakt zu seinen Kindern hatte und „zehn Monate lang kein Wort mit seiner Frau wechseln konnte“. Der Ex-Klinikmanager, so sein Anwalt, wolle hart arbeiten, um den Schaden wiedergutzumachen. Dies jedoch setze offenen Vollzug voraus. In Schleswig-Holstein aber, wo er seinen Wohnsitz habe, sei das erst nach einer gewissen Zeit im geschlossenen Vollzug möglich.

Er hat vieles falsch gemacht, aber im Verfahren vieles richtig.
Verteidiger Johannes Zimmermann über seinen Mandanten

Der Bauunternehmer ist seinem Anwalt Johannes Zimmermann zufolge ebenfalls bestrebt, den von ihm verursachten Schaden wiedergutzumachen. „Er hat vieles falsch gemacht, aber im Verfahren vieles richtig“, so Zimmermann. Sein Mandant schäme sich dafür, dass er die von seinem Vater aufgebaute Firma habe untergehen lassen. Letztlich habe er durch die Taten keinen Profit erlangt. Um Schadenswiedergutmachung leisten zu können, müsse sein Mandant arbeiten können, so der Verteidiger. Dies aber sei nur dann möglich, wenn das Gericht eine Bewährungsstrafe verhänge.

Die Anwälte des früheren technischen Leiters erklärten, dass sich aus ihrer Sicht in der Hauptverhandlung lediglich ein Vorwurf gegen ihren Mandanten bestätigt habe: seine Beteiligung an dem fingierten Kampfmittelfund in Mechernich. Und den habe er sehr früh vollumfänglich eingestanden – nämlich, dass er für die Geschichte die notwendige Papierlage geschaffen und 250.000 Euro aus dem Taterlös angenommen habe. Das Geld habe er schon im Januar 2024 an die Stiftung zurückgezahlt.

Mit seinem Geständnis habe er die Ermittlungen vorangebracht. In den anderen Fällen sei ihm nichts anzulasten, so Pauka. Er habe die Rechnungen fachlich-mathematisch geprüft – für den Hinweis an die Finanzbuchhaltung, die Rechnungen zu begleichen. Die Verantwortung, ob und wie die Rechnungen bezahlt worden seien, „lag beim Geschäftsführer“, erklärte Pauka. Von den Vorwürfen bleibe demnach nur ein Fall von Beihilfe zur Untreue im Zusammenhang mit dem fingierten Kampfmittelfund übrig.

Die Verteidiger der Angeklagten erklärten wie zuvor die Staatsanwaltschaft, dass der Verwaltungsrat es dem Trio sehr leicht gemacht habe, die Taten zu begehen. „Niemand hat hinterfragt oder überprüft“, sagte Zimmermann.


Das sagten die Angeklagten in ihrem letzten Wort vor dem Urteil

„Heute stehe ich hier als ein Mensch, der schwerwiegende Fehler begangen hat“, erklärte der ehemalige Geschäftsführer der Stiftung Marien-Hospital in seinem letzten Wort vor dem Urteil, das am nächsten Donnerstag gesprochen werden soll. Er wolle seinen Fehler wiedergutmachen. „Ich habe das Vertrauen von Geschäftspartnern, Beschäftigten und der Gesellschaft verletzt“, sagte er. Das tue ihm sehr leid. „Ich habe auch die Menschen verletzt, die am wichtigsten für mich sind“, so der Angeklagte: seine Kinder und seine Frau.

„Ich wünsche mir nichts mehr, als dass meine Kinder eines Tages wieder stolz auch mich sind.“ Für das Leid, das er seiner Ehefrau angetan habe, gebe es keine Entschuldigung: „Es wird mir ein großes Anliegen sein, ihr zu beweisen, dass ich aus meinen Fehlern gelernt habe. “

Der ehemalige technische Leiter sagte, dass er sein Tatbeteiligung zutiefst bedauere. Mit Blick ins Publikum, in dem ihm nahestehende Menschen und einige (darunter ehemalige) Beschäftigte der Stiftung saßen, bat er um Entschuldigung.

Er habe über die Stränge geschlagen, gestand der Bauunternehmer. Er bat darum, trotz der schwerwiegenden Fehler zu berücksichtigen, dass   er ein „mitfühlender Mensch“ sei. So habe er nach der Flut vielen Menschen geholfen und schon vorher soziale Einrichtungen unterstützt. Das Bild, das die Staatsanwaltschaft von ihm gezeichnet habe, stimme nicht.