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Mehr PrivatsphäreSicht- und Windschutz für den Balkon

Lesezeit 3 Minuten

Blumenkästen an der Brüstung sehen nicht nur schön aus - sie dienen auch als Sichtschutz. (Bild: Remmers/dpa/tmn)

BERLIN - Egal ob die Nachbarn nette Menschen sind oder nicht, keiner möchte beim Grillen, Wein trinken oder Sonnenbräunen ununterbrochen den Blicken der Nachbarschaft ausgesetzt sein. Wenn es zudem auf dem Balkon auch noch zieht, bleibt er oft ungenutzt. Wer über etwas gestalterisches Geschick verfügt, kann dem mit ein paar Handgriffen entgegenwirken.

«Bei diesen Abschirmmaßnahmen müssen allerdings Vorgaben des Miet- und Eigentumsrechts beachtet werden», erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Ein zur Wohnung gehörender Balkon dürfe zwar genutzt werden, wie es dem Mieter gefällt. Allerdings dürften durch eine Umgestaltung nicht die Rechte der anderen Mieter oder des Hauseigentümers beeinträchtigt werden.

Balkone haben oft eine Brüstung aus durchsichtigem Plexiglas oder Gittern. Zum besseren Sichtschutz eignet sich eine Verkleidung in Form einer Bastmatte oder einer Balkonbespannung aus Stoff oder Folien. «Einen derartigen Sicht- und Windschutz muss der Vermieter in der Regel dulden», sagt Ropertz. In einigen Mietverträgen und Eigentümergemeinschaften sei allerdings festgelegt, wie dieser Sichtschutz etwa von der Farbe oder den Materialien zu gestalten sei.

Mancher Bewohner fühlt sich auf seinem Balkon auch durch freie Sicht von Nachbarn aus den Fenstern oberer Stockwerke gestört. «Markisen auf Balkon oder Terrasse können zusätzlich zu ihrer eigentlichen Aufgabe als Schattenspender natürlich auch vor neugierigen Blicken von oben schützen. Auch seitlicher Sichtschutz ist möglich, wenn zusätzlich eine Seitenmarkise eingehängt oder an der Außenwand befestigt wird», sagt Martin Bürgel, technischer Berater beim Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz in Bonn. «Und das schützt nicht nur vor den Blicken der Nachbarn, sondern auch vor Wind.» Das Anbringen einer Markise muss allerdings, wie Ropertz betont, vom Vermieter genehmigt werden.

Eine nicht genehmigungspflichtige Alternative ist ein Sonnenschirm. Wichtig für die Sicherheit sind hier die Eigenschaften des Ständers. «Je leichter dieser ist, desto schneller kippt er», erklärt Stefanie Drückler vom TÜV Rheinland. Empfehlenswert seien deshalb mit Wasser oder Sand befüllbare Standhilfen. Noch stabiler seien Ständer mit einem Metallkreuz, das mit Gehwegplatten beschwert wird. Diese Ständer halten auch mal eine stärkere Windböe aus. Für schmale Balkone gibt es spezielle Metallklemmen, die an das Balkongeländer geschraubt werden und in denen sich der Schirm fest verankern lässt.

lock style="INFO"> Sichtschutz durch Pflanzen

«Sicht- und Windschutz kann man auch mit Pflanzen schaffen», sagt August Forster vom Bundesverband Garten, Landschafts- und Sportplatzbau in Bad Honnef. Bambus in Kübeln eignet sich ebenso wie Blumenkästen an der Brüstung. Geranien, Fuchsien und Petunien sind dafür Klassiker. Auch kleine Kiefern oder andere Gehölze bieten Schutz.

Mehrjährige Kletter- und Rankpflanzen wie Clematis, Blauregen oder Efeu benötigen oft eine Rankhilfe. «Diese dürfen nur mit dem Mauerwerk des Hauses verbunden werden, wenn der Vermieter dies genehmigt», warnt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Gegen ein selbstständig stehendes Gitter sei dagegen nichts einzuwenden. Eine Bepflanzung mit Kletterpflanzen dürfe allerdings Nachbarn nicht beeinträchtigen oder die Fassade beschädigen.

(dpa/tmn)