AboAbonnieren

Drach-Prozess: Überfall in Köln eventuell versuchter Mord

Lesezeit 2 Minuten

Köln – Im anstehenden Prozess gegen den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach könnte ein weiterer Überfall als versuchter Mord gewertet werden. Darauf hat das Landgericht Köln den Angeklagten in seinem Eröffnungsbeschluss zur Hauptverhandlung hingewiesen, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte.

Demnach sieht die zuständige Kammer bei dem Raubüberfall auf einen Geldtransporter am Flughafen Köln/Bonn, bei dem 2019 ein Wachmann schwer verletzt wurde, einen hinreichenden Tatverdacht für ein versuchtes Tötungsdelikt. Mordmerkmale seien Habgier und Verdeckung einer Straftat. Insofern gehe die rechtliche Bewertung der Kammer hier über die Anklage der Staatsanwaltschaft hinaus, die diese Tat als gefährliche Körperverletzung angeklagt hat. Der Prozess gegen Drach und einen mutmaßlichen Mittäter soll am 1. Februar beginnen.

Drach werden insgesamt vier Raubüberfälle auf Geldtransporter in Köln, Frankfurt am Main und Limburg vorgeworfen. Die Tat in Frankfurt hat die Staatsanwaltschaft als versuchten Mord angeklagt. Dort soll Drach einen Geldboten durch einen Schuss mit einem Revolver schwer verletzt und dessen Tod billigend in Kauf genommen haben. Bei dem Überfall in Köln soll der im nahe gelegenen Erftstadt geborene Drach ebenfalls auf einen Wachmann geschossen und ihn in den Oberschenkel getroffen haben.

Drach war im Februar 2021 in Amsterdam festgenommen worden. Sein Verteidiger hatte im September gesagt: „Die Beweislage ist denkbar schlecht und der größte Teil der Vorwürfe spekulativ.”

Für den Prozess hat das Gericht 53 Verhandlungstage bis Ende September angesetzt. Für den Prozess würden erhebliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen, unter anderem könne es rund um das Justizzentrum zeitweise Straßensperrungen geben, teilte der Gerichtssprecher mit.

1996 hatte Drach zusammen mit Komplizen den Erben der Hamburger Tabak-Dynastie Reemtsma, Jan Philipp Reemtsma, entführt und nach 33 Tagen wieder freigelassen - gegen 15 Millionen D-Mark und 12,5 Millionen Schweizer Franken Lösegeld. Dafür verurteilte ihn das Hamburger Landgericht zu vierzehneinhalb Jahren Gefängnis.

© dpa-infocom, dpa:220113-99-696221/3 (dpa/lhe)