Nach der Essener Vertragskündigung für den Bundesparteitag der AfD gerät der Umgang mit städtischen Hallen in den Fokus.
Umgang mit kommunalen VeranstaltungsortenKündigung von Mietvertrag für AfD-Bundesparteitag wirft Fragen auf
Tobias Blasius Düsseldorf Nach der Kündigung des Mietvertrages für den geplanten AfD-Bundesparteitag Ende des Monats in der Essener Grugahalle gerät der Umgang mit kommunalen Veranstaltungsorten zunehmend in den Fokus. Ob der bisher häufig bestehende Vermietungszwang von städtischen Hallen auch für unliebsame politische Veranstaltungen grundsätzlich angetastet werden kann, bedürfte aus Sicht des NRW-Justizministeriums „einer breiten gesellschaftlichen und fachlichen Diskussion unter Beachtung insbesondere der verfassungsgerichtlichen Vorgaben“, erklärte ein Ministeriumssprecher.
Auf kommunaler Ebene gilt für öffentliche Immobilien oft ein sogenannter Kontrahierungszwang, auf den sich alle nicht verbotenen Parteien berufen können. Das bedeutet: Wegen der Gleichbehandlung politischer Wettbewerber müssen Veranstaltungsorte an alle vermietet werden.
Afd-Bundesparteitag: Stadt Essen kündigte Mietvertrag
Die Stadt Essen hatte den 2023 geschlossenen Mietvertrag mit der AfD für den Bundesparteitag am letzten Juni-Wochenende am Donnerstagabend gekündigt, nachdem die Partei eine geforderte Zusatzerklärung nicht abgeben wollte. Darin hätte sie sich ausdrücklich verpflichtet, dass während des Parteitages keine strafbaren NS-Parolen verwendet werden. Andernfalls hätten Strafen von 500.000 Euro gedroht. Die Vertragsergänzung hatte der Stadtrat beschlossen und dafür von der Bezirksregierung Düsseldorf grünes Licht erhalten.
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Der Essener Rat hat damit einen Weg beschritten, der Städten über Auflagen immer offensteht. Der Anspruch auf Anmietung einer Halle sei in tatsächlicher Hinsicht vielfach eingeschränkt etwa durch die jeweilige kommunale Beschlusslage, so das Justizministerium. Es sei auch möglich, überhaupt nicht an politische Vereinigungen zu vermieten, was dann aber für alle gelte.
Das letzte Wort haben nun die Gerichte. Die AfD kündigte an, gegen die Vorgaben der Stadt Essen im Eilverfahren vorzugehen. „Natürlich werden wir klagen. Und zwar volles Programm“, sagte Parteichef Tino Chrupalla der „Bild“-Zeitung. Die AfD geht weiterhin davon aus, dass der Parteitag stattfinden kann. Sie argumentiert, man könne nicht vorab bei 1800 Teilnehmern jede strafrechtliche relevante Wortmeldung erkennen.
Bundesweit hat sich bereiter Widerstand gegen den AfD-Parteitag formiert. Sollten Gerichte die Kündigung des Mietvertrags als rechtswidrig zurückweisen, haben sich Zehntausende zu Demonstrationen im Umfeld der Grugahalle angekündigt. Es wäre eine der größten Kundgebungen gegen die AfD, seit zu Jahresbeginn die „Potsdamer Konferenz“ bekannt wurde, bei der Remigrationspläne für Menschen mit ausländischen Wurzeln diskutiert worden sein sollen.