Die Bundesregierung bringt einen unsicheren Haushalt für 2025 auf den Weg, trotz Finanzierungslücke von zwölf Milliarden Euro und potenzieller rechtlicher Bedenken.
FinanzierungslückeNachbesserungen beim Haushalt sind unverzichtbar
Die Bundesregierung hat zwar einen Haushalt für 2025 auf den Weg gebracht. Ob er den Erfordernissen genügt, ob er überhaupt rechtlich Bestand haben wird, ist aber ungewiss. Noch klafft eine Finanzierungslücke in Höhe von zwölf Milliarden Euro.
In dieser Woche nun nimmt sich der Bundestag der Angelegenheit an. Ob die Volksvertreter den gordischen Knoten durchschlagen, sprich einen Ausweg aus dem Dilemma finden können, genügend Geld auszugeben bei gleichzeitigem Sparzwang?
Tatsächlich werden die Volksvertreter spürbare Änderungen an der Ampel-Vorlage vornehmen. Bis dato ist wohl noch kein Budgetentwurf aus den Beratungen des Bundestages und seiner Ausschüsse so herausgekommen, wie er eingebracht wurde. Es kommt nun darauf an, die richtigen Prioritäten zu setzen.
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Das für Investitionen bislang vorgesehene Geld ist bezogen auf die Infrastrukturmängel im Land nach Meinung von Ökonomen unzureichend. Gleichzeitig sei das Sozialbudget gemessen an ausgemachten Fehlanreizen zu groß; soeben erst hat der Rechnungshof von der Ampel angenommene Einsparungen beim Bürgergeld für 2025 als unrealistisch bezeichnet.
Und auch die langfristige Finanzierung der Verteidigungsausgaben ist nach derzeitiger Planung völlig unsicher – zumal, wenn Deutschland seiner Nato-Verpflichtung nachkommen will, zwei Prozent der Wirtschaftsleistung für Verteidigung auszugeben.
Ist der Haushaltsentwurf also so unseriös, wie es Vertreter der Oppositionsparteien behaupten? Mit Buchungstricks haben auch schon andere Bundesregierungen gegen Grundsätze soliden Haushaltens verstoßen. Diesmal aber ist es besonders prekär.
So plant die Ampel mit Mehreinnahmen unter anderem aus der Wachstumsinitiative, von denen niemand weiß, ob sie auch nur ansatzweise realistisch sind. Und es wird Geld ausgegeben, dass man erst später einsparen will. Verfassungsrechtler haben bereits Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit angemeldet.
Der Bundestag ist also zu deutlichen Nachbesserungen aufgefordert. Warum die massiven wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen nicht endlich auch eine echte öffentliche Debatte um die Reform der Schuldenbremse nach sich ziehen, bleibt schleierhaft.