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Rundschau-Debatte des TagesSollte Deutschland Eizellspenden erlauben?

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ARCHIV - Schwangere Frauen zeigen ihre Bäuche

Mithilfe einer Eizellspende können kinderlose Paare, für die keine andere Methode infrage kommt, sich ihren Kinderwunsch erfüllen.

Wenn Paare sich Kinder wünschen, gelten für künstliche Befruchtungen strikte Beschränkungen. Doch nun gibt es einen neuen Vorstoß. Könnten die Regeln gelockert werden?

Im Bundestag kommt ein Anstoß für eine Initiative zur Legalisierung von Eizellspenden in Gang. Die FDP-Rechtsexpertin Katrin Helling-Plahr wirbt um Unterstützung, einen fraktionsübergreifenden Antrag für eine Gesetzesregelung zu erarbeiten. „Paaren, die ungewollt kinderlos bleiben, kann in Deutschland zu oft nicht geholfen werden“, erläutert sie in einer Mail, die unserer Redaktion und auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Einigen könnte durch eine „verantwortungsvoll ausgestaltete Legalisierung der Eizellspende“ geholfen werden, heißt es darin. Angesichts der ethischen Dimensionen sei eine fraktionsübergreifende Debatte der richtige Weg dafür, so die Liberale.

Der Hintergrund

Hintergrund des Vorstoßes von Helling-Plahr sind im April vorgestellte Empfehlungen einer Kommission, wonach Eizellspenden unter Voraussetzungen ermöglicht werden könnten. So solle der Handel mit Eizellen unzulässig bleiben. Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung müsse abgesichert werden.

Bisher ist es im Embryonenschutzgesetz verboten, dass Frauen künstlich befruchtete Eizellen anderer Frauen bekommen.

Der Vorstoß

Helling-Plahr schreibt in ihrer Mail: „Damit Spenderinnen und Empfängerinnen angemessen aufgeklärt und medizinisch versorgt werden, müssen wir einen angemessenen gesetzlichen Rahmen schaffen.“ Mit einem gemeinsamen Antrag einer Abgeordnetengruppe ergebe sich die Chance, „ein nicht mehr zeitgemäßes Verbot zu kippen, Paaren ihren Kinderwunsch zu ermöglichen und gleichzeitig hohen ethischen Standards gerecht zu werden.“ Die FDP-Politikerin plant auch ein Treffen.

Helling-Plahr, begründete ihren Vorstoß zur Legalisierung von Eizellspenden mit dringend benötigter Hilfe für Paare in Not. „Für einige ungewollt kinderlose Paare ist die Inanspruchnahme einer Eizellspende der einzige Weg, ihren Kinderwunsch zu erfüllen“, sagte Helling-Plahr im Gespräch mit unserer Redaktion. „Um diesen Paaren zu helfen, setze ich mich für eine Legalisierung der Eizellspende noch in dieser Wahlperiode ein.“

Die FDP-Abgeordnete hatte schon vor Monaten angekündigt, im Bundestag einen Gruppenantrag zur Legalisierung einzubringen. Am Donnerstag nun lud sie Abgeordnete der Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und Union schriftlich dazu ein, einen solchen Antrag nun gemeinsam zu erarbeiten. „Wenn Menschen einander aus altruistischen Motiven helfen wollen, müssen wir sie dabei bestmöglich unterstützen“, so Helling-Plahr.

Der Justizminister

Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatte zuvor bereits deutlich gemacht, dass er gute Chancen für eine Initiative zur Legalisierung noch vor der Bundestagswahl 2025 sieht. Aus seiner persönlichen Sicht sprächen „gute Gründe dafür, das kategorische Verbot der Eizellenspende in Deutschland aufzuheben“, sagte Buschmann. Eine entsprechende Reform würde Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch unterstützen, hatte Buschmann bereits Mitte Juli erklärt.

Zu der parallel dazu diskutierten Reform des Abtreibungsparagrafen 218 im Strafgesetzbuch erwartet der FDP-Politiker dagegen keine schnelle Einigung. „Beim Schwangerschaftsabbruch stellen sich besonders schwierige verfassungsrechtliche Fragen“, sagt Buschmann. Hierzu gebe es innerhalb der Regierungsfraktionen und in der Gesellschaft sehr unterschiedliche Perspektiven. „Bei der Eizellenspende sehe ich deutlich mehr Übereinstimmungen“, erklärt er. Hier sei auch klar: „Eine Erlaubnis der Eizellenspende wäre mit dem Grundgesetz vereinbar.“

Der Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP aus dem Jahr 2021 gibt es zu beiden Punkten keine Festlegung, sondern nur den erklärten Willen, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen. Wörtlich heißt es: „Wir setzen eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ein, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird.“

Im April hatte die Kommission schließlich ihre Empfehlungen ausgesprochen. Sie habe herausgearbeitet, dass es „keine überragenden medizinischen oder psychologischen Risiken gebe, die gegen eine Legalisierung sprechen“, sagte der Justizminister. Das lege auch ein Blick in andere europäische Länder nahe, wo die Eizellenspende legal sei. Bei anspruchsvollen rechtsethischen Fragen entspreche es allerdings guter Tradition, dass Gesetzentwürfe nicht von der Bundesregierung, sondern aus der Mitte des Bundestags vorgelegt würden. Innerhalb der Regierungsfraktionen gebe es den Wunsch, das auch in diesem konkreten Fall so zu handhaben. „Das respektiere ich“, betonte Buschmann.

Die Expertenvorschläge

Die Expertenkommission legte nahe, Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft künftig nicht mehr unter Strafe zu stellen. Die bislang bestehende Beratungspflicht vor einem Abbruch stellt sie infrage. Für eine Eizellenspende nennt sie Bedingungen: Der Handel mit Eizellen sollte etwa unzulässig bleiben. Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung müsse abgesichert werden.

Das Verfahren

Unter einer Eizellspende versteht man ein reproduktionsmedizinisches Verfahren zur Erfüllung des Kinderwunsches bei ungewollter Kinderlosigkeit. Dabei werden einer Spenderin Eizellen entnommen, die dann außerhalb des Körpers im Reagenzglas befruchtet und einer anderen Frau eingepflanzt werden. Die zur Befruchtung verwendeten Spermien stammen dabei in der Regel vom Partner der Eizellempfängerin.

Den Empfang einer fremden Eizelle erwägen vor allem Frauen im fortgeschrittenen Alter, Frauen mit einer verfrühten Menopause oder Frauen, die sich aufgrund einer Krebserkrankung einer Chemotherapie unterziehen mussten. Die Eizellspende wird auch im Rahmen einer Leihmutterschaft durchgeführt, bei der eine andere Frau das Kind austrägt als diejenige, die nach der Geburt für das Kind sorgen soll.

Die Risiken

Kritiker verweisen darauf, dass bei einer Eizellspende gesundheitliche Risiken bestehen: Wird mehr als eine befruchtete Eizelle übertragen, geht die Frau ein erhebliches Risiko für eine Mehrlingsschwangerschaft ein, die sowohl für sie als auch die Kinder mit zahlreichen Gefahren verbunden ist. Auch die Spenderin geht medizinische Risiken ein. Sie muss sich einer Hormonstimulation unterziehen, die körperlich und seelisch sehr belasten kann. (mit dpa/epd/kna)