Richtig heizenWie warm muss meine Wohnung jetzt sein?
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Wird es draußen wieder kälter, drehen viele Mieter die Heizung zu Hause auf. Doch was ist, wenn die Wohnung trotz des Heizens nicht richtig warm wird – und die Bewohner zittern und bibbern müssen?
Eine gesetzliche Regelung über die Dauer der Heizperiode gibt es nicht, erklärt der Mieterverein München. Die übliche Heizperiode dauert vom 1. Oktober bis zum 30. April, das ist auch in vielen Mietverträgen festgelegt. Wird die Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius in dieser Zeit nicht erreicht, liegt ein Mangel der Wohnung vor. „Allerdings muss der Vermieter nicht rund um die Uhr diese Mindesttemperaturen garantieren“, informiert der Deutsche Mieterbund.
Wie warm sollte es in der Nacht sein?
In der Nacht – also zwischen 23 Uhr und 6 Uhr – reichen demnach 18 Grad in den meisten Räumen aus. Mietvertragsklauseln, nach denen zum Beispiel eine Temperatur von 18 Grad zwischen 8 und 21 Uhr ausreichen soll, sind hingegen unwirksam.
Nebenräume, wie zum Beispiel Schlafzimmer oder Hausflur, dürfen auch tagsüber kühler sein, das heißt 18 bis 20 Grad warm. Wichtig ist dabei, wie der Mieter den jeweiligen Raum nutzt. Im Kinderschlafzimmer, in dem das Kind spielt, ist eine höhere Temperatur angemessen als im Elternschlafzimmer, das nur nachts zum Schlafen benutzt wird. Darüber hinaus muss die Wärme in den einzelnen Räumen regelbar sein, auch wenn nicht überall ein Heizkörper steht.
„Stellen die Temperaturen in der Wohnung einen Sachmangel dar, kann der Mieter unter Umständen die Miete mindern“, weiß Juristin Sandra Voigt von anwalt.de. Die Mietminderung kann unterschiedlich hoch ausfallen, je nachdem, ob es im Winter oder in der Übergangszeit besonders kalt ist. Das Amtsgericht Köln sprach einem Kläger eine Mietsenkung von 20 Prozent zu – aber nur für die Wintermonate. Für März und April kamen nur noch 10 Prozent in Frage (Az.: 201 C 481/10).
Mit mindestens 20 Grad Schimmel vermeiden
Um Schimmel zu vermeiden, empfiehlt der Verband Privater Bauherren (VPB) als Faustregel grundsätzlich für Wohn- und Esszimmer 20 Grad, für Arbeits- und Kinderzimmer 22 Grad, für das Badezimmer während der Benutzung 24 Grad und für das Schlafzimmer ab 16 Grad. Im Keller können es 6 Grad sein.
Vermieter bei Heizungsausfall sofort informieren
Vermieter müssen bei einem Ausfall der Heizung umgehend informiert werden. Wenn der Wohnungseigentümer nicht erreichbar ist, dürfen Mieter auch selber einen Handwerker anrufen. Wichtig ist jedoch: Man muss belegen können, dass versucht wurde, den Vermieter vorab zu erreichen.
Mietvertrag schlimmstenfalls fristlos kündigen
Wird es in der Wohnung nur noch maximal 18 Grad Celsius warm, sei eine Mietminderung bis zu 20 Prozent denkbar, so der Mieterbund. Liegen die Temperaturen drinnen bei 15 Grad, ist ein Aufenthalt nahezu unzumutbar. In solchen Fällen haben die Gerichte den Klägern bis zu 70 Prozent Mietminderung zugesprochen – je nachdem, wie kalt es draußen war und ob es noch heißes Wasser in der Wohnung gab.
Ist eine Mietwohnung dauerhaft zu kalt und drohen dem Mieter Gesundheitsschäden, darf er seinen Mietvertrag sogar fristlos kündigen. Allerdings muss er dem Vermieter vorher die Chance zur Mängelbeseitigung geben. „Da der Mieter für die Situation beweispflichtig ist, sollte er ein Temperaturprotokoll erstellen und die Zeiträume, Außen- und Innentemperaturen in den einzelnen Räumen genau dokumentieren“, rät Dennis Hundt auf seinem Portal Mietminderung.org.
Auf jeden Fall muss der Mangel dem Vermieter angezeigt werden – sofort und am besten schriftlich. Eine Frist zur Beseitigung muss laut Mieterbund nicht eingeräumt werden, die Miete mindert sich ab dem ersten Tag.
Heizen auch an kalten Sommertagen
Auch an kalten Sommertagen muss der Vermieter die Heizung anstellen. Darauf weist Claus O. Deese vom Mieterschutzbund in Recklinghausen hin. Laut aktueller Rechtsprechung stelle aber erst eine Raumtemperatur unter 18 Grad an einem Tag einen Mangel dar.
So urteilte zum Beispiel das Landgericht München, dass bei Temperaturen von 15 bis 17 Grad ein schwerwiegender Mangel vorliege. Der Mieter kann in solchen Fällen die Miete kürzen oder sogar fristlos kündigen, wie das Landgericht Landshut entschied. Ältere Urteile sahen erst einen Wert von unter 17 Grad über mehrere Tage als zu wenig an. (mit Material von dpa)
Damit Sie nicht mehr frösteln: Hier sind ein paar Heiztipps für den Geldbeutel und das Wohlbefinden.