Schuhe, Müll, KinderwagenDarf mein Nachbar alles vor die Tür stellen?
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Ein häufiger Streitpunkt in Mehrfamilienhäusern ist der Zustand des Treppenhauses. Stören sich die einen Bewohner an den Blumenkübeln des Nachbarn, ärgern sich andere über abgestellte Fahrräder.
Prinzipiell gilt: Der Hausflur und das Treppenhaus sind Zugänge für Bewohner, über die sie zu ihrer Wohnung gelangen. „Was über diese Grundnutzung hinausgeht, darf die anderen Mieter nicht beeinträchtigen, gefährden oder stören“, sagt die beim Immobilienverband Deutschland (IVD) tätige Rechtsanwältin Annett Engel-Lindner.
Der Hausflur ist Fluchtweg
Beim Hausflur handelt es sich außerdem um einen Fluchtweg. „Er muss im Notfall allen Bewohnern, aber auch der Feuerwehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen“, betont der Rechtsanwalt Johann Werner Fliescher, Vorstand bei Haus und Grund Düsseldorf und Umgebung.
Damit der Fluchtweg im Ernstfall genutzt werden kann, darf er nicht versperrt sein. „Grundsätzlich kann die Hausordnung bestimmen, dass in einem Treppenhaus keine Gegenstände stehen dürfen“, erklärt Engel-Lindner. Solche Beschränkungen gelten jedoch nicht für Gehhilfen wie einen Rollstuhl oder einen Rollator für alte und kranke Menschen. Nach einem Urteil des Landgerichts Hannover (Az: 20 S 39/05) dürfen Gehhilfen auch bei einem Verbot in der Hausordnung im Treppenhaus stehen bleiben.
Hier die wichtigsten Regeln für Treppenhaus und Hausflur:
Darf ich einen Kinderwagen im Hausflur abstellen?
Kinderwagen dürfen im Eingangsbereich des Hausflurs abgestellt werden. Allerdings darf es dadurch nicht zu erheblichen Belästigungen für die Nachbarn kommen, entschieden der Bundesgerichtshof (Az.: V ZR 57/06) und das Amtsgericht Aachen (Az.: 84 C 512/07).
„Ist laut Mietvertrag das Abstellen des Kinderwagens ausdrücklich verboten, kann dies unwirksam sein“, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Dies gilt vor allem, wenn die Nachbarn den Flurbereich trotz der Kinderwagen nutzen können und Eltern nicht zuzumuten ist, den Kinderwagen mehrere Stockwerke hoch in die Wohnung zu schleppen. Ein „Parkverbot“ könnte es laut Ropertz allenfalls geben, wenn der Mieter den Kinderwagen problemlos mit in die Wohnung nehmen könnte oder wenn ein Aufzug vorhanden ist.
Darf ich ein Fahrrad im Hausflur parken?
Gar nicht im Hausflur stehen dürfen Fahrräder. „Sie sind ein Transportmittel und gehören in die Wohnung oder in den Keller“, erklärt Claus Deese vom Mieterschutzbund in Recklinghausen. „Manche Vermieter haben auch bestimmte Stellflächen dafür vorgesehen, nur in den Hausflur dürfen sie nicht.“
„Zulässig ist das allenfalls für kurze Zeit beziehungsweise mit Zustimmung des Vermieters, soweit die Mitbewohner nicht gestört werden“, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.
Darf ich Schuhe im Treppenhaus abstellen?
Schuhe haben im Treppenhaus eigentlich nichts zu suchen, es sei denn, es regnet oder schneit. Bei schlechtem Wetter dürfen nasse Schuhe vor der Tür auf dem Abstreifer abgestellt werden, jedoch nur vorübergehend (OLG Hamm, Az.: 15 Wx 168/88).
Schuhschränke, Kommoden und Garderoben gehören aber in aller Regel nicht ins Treppenhaus, so das OLG München (Az.: 34 Wx 160/05). Ein kleiner Schuhschrank kann erlaubt sein, wenn sich Nachbarn dadurch nicht beeinträchtigt fühlen oder der Vermieter das Schränkchen seit Jahren duldet. Umgekehrt ist eine Vorgabe, die das Abstellen von Schuhen generell verbietet, unverhältnismäßig und daher unzulässig (AG Lünen, Az.: 22 II 264/00).
Ist eine Fußmatte vor der Türe erlaubt?
Fußmatten dürfen vor einer Wohnungstür liegen: „Weder der Vermieter noch die Nachbarn können dagegen einwenden, Fußmatten vor der Wohnungstür seien überflüssig, gefährdeten die anderen Treppenhausbenutzer oder behinderten die Hauswartfrau bei der Reinigung des Treppenhauses“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.
Darf ich alte Möbel oder Sperrmüll im Hausflur abstellen?
Alte Möbel und anderer Sperrmüll dürfen nicht im Hausflur oder in sonstigen Gemeinschaftsräumen gelagert werden. Das gilt auch, wenn diese dort nur kurz stehen bzw. bald vom Entsorger abgeholt werden sollen. Ihren Sperrmüll müssen Mieter grundsätzlich selbst entsorgen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Verstößt der Mieter hiergegen, droht eine Abmahnung. Wird der Sperrmüll trotz wiederholter Abmahnung nicht entfernt, kann der Vermieter eine Kündigung aussprechen. Dies gilt insbesondere, wenn der Sperrmüll Fluchtwege blockiert.
Wenn der Vermieter im Treppenhaus oder in sonstigen Gemeinschaftsräumen regelmäßig Sperrmüll vorfindet, ohne diesen einem bestimmten Mieter zuordnen zu können, kann er die für die Entsorgung anfallenden Kosten auf alle Mieter umlegen. Der Vermieter muss hierbei aber darlegen, dass er die Mieter zuvor darauf hingewiesen hat, dass jeder Hausbewohner seinen Sperrmüll selber entsorgen muss.
Darf ich einen Schirmständer im Flur stehen haben?
Der Schirmständer gehört in Immobilien mit vielen Mietparteien grundsätzlich in die eigene Wohnung. Ausnahmsweise kann ein Schirmständer in den Hausflur gestellt werden, wenn es sich etwa um eine kleine Wohnanlage handelt und ihn alle Mitbewohner benutzen können (BayObLG, Az.: 2Z BR 9/93). Zwar mag ein Schirmständer im Treppenhaus auf den ersten Blick harmlos erscheinen. Doch im Ernstfall kann er Menschen gefährden, etwa wenn ein Brand ausgebrochen ist und man über den Ständer stolpert, berichtet das Portal anwalt.de.
Darf ich Herbst- und Weihnachtsdekoration aufhängen?
Herbst- oder Weihnachtsdeko im Haus kann vom Vermieter oder dem Nachbarn nicht grundsätzlich verboten werden. So sei es Mietern durchaus gestattet, an ihrer Wohnungstür im Treppenhaus bunte Adventskränze zu befestigen, erklärt der Deutsche Mieterbund. Mitmieter dürften hieran keinen Anstoß nehmen, befand das Landgericht Düsseldorf (Az.: 35 T 500/98).
Anders, wenn Mieter das gesamte Treppenhaus nach ihren Vorstellungen dekorieren wollen. Das müssten die Nachbarn laut Amtsgericht Münster nicht akzeptieren (Az.: 38 C 1858/08). Auch wenn eine Mietpartei Duftsprays im ganzen Haus versprüht, müssen Nachbarn dies nicht dulden, entschied das OLG Düsseldorf (Az.: 3 Wx 98/03).
Darf ich im Hausflur rauchen?
Das Rauchen im Flur oder im Treppenhaus ist grundsätzlich nicht erlaubt. Zigarettenqualm müssen Mieter daher nicht hinnehmen. Das gleiche gilt für Uringestank.
„Solche Gerüche sind grundsätzlich ein Grund zur Mietkürzung, wenn der Geruch dauerhaft ist“, betont Rechtsanwalt Johann Werner Fliescher. Allerdings muss der Mieter beweisen, dass ein Mangel vorliegt. „Die Miete darf auch nur dann gemindert werden, wenn der Mangel dem Vermieter vorher angezeigt wurde“, so Fliescher. Damit soll dem Vermieter die Gelegenheit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen.
Kann man wegen Essensdüften eine Mietminderung verlangen?
Auch über Gerüche im Treppenhaus kriegen sich Mieter in einem Mehrfamilienhaus oft in die Haare. Allerdings gilt: „Essensgerüche müssen in der Regel hingenommen werden, weil das Geruchsempfinden sehr vom Einzelfall abhängt“, erklärt Rechtsanwalt Johann Werner Fliescher von Haus und Grund Düsseldorf und Umgebung. Essensdüfte wie Knoblauch berechtigen in aller Regel nicht zu einer Mietminderung (LG Essen, Az.: 10 S 491/98).
Wer muss das Treppenhaus reinigen?
Die Reinigung der Treppe, der Flure oder anderer Gemeinschaftsräume ist zwar Sache des Vermieters. Hierfür entstehende Kosten sind nach Angaben des Deutschen Mieterbundes aber Betriebskosten. Sie müssen bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag letztlich von den Mietern bezahlt werden.
Im Vertrag kann auch vereinbart werden, dass Bewohner Treppenhaus, Flur, Dachboden oder Keller selbst reinigen. Wo und in welchen Abständen geputzt werden muss, wird in der Hausordnung oder im Reinigungsplan beschrieben. Ein Mieter muss in der Regel im Wechsel mit anderen an einem bestimmten Wochentag den Treppenabschnitt, der zwischen zwei Geschossen liegt, reinigen.
Schert hierbei eine Mietpartei aus und unterlässt das Reinigen, dann handelt sie sich mit den Nachbarn und mit dem Vermieter Ärger ein. „Die Mietpartei riskiert die Kündigung“, erklärt die beim Immobilienverband Deutschland (IVD) tätige Rechtsanwältin Engel-Lindner. Voraussetzung für die Kündigung ist nach einem Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden (Az: 91 C 2213/99-19), dass der Hausfrieden erheblich gestört ist.
Muss das Treppenhaus auch in den Ferien geputzt werden?
Die Regelungen des Mietvertrages gelten in der Urlaubszeit weiter, erklärt der Mieterverein München. Das heißt: Wer turnusmäßig die Treppe putzen oder den Rasen mähen muss, sollte sich um eine Vertretung kümmern. Nehmen einzelne Mietparteien im Haus ihre Reinigungspflicht nicht ernst, sollte der Vermieter eingeschaltet werden. Er muss auf die Einhaltung der Pflichten im Mietvertrag achten, kann den nachlässigen Nachbarn abmahnen oder von ihm Schadensersatz fordern. Der Vermieter darf auch eine Putzhilfe beauftragen und die Kosten dafür dem Mieter, der nicht putzt, in Rechnung stellen.