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Netflix, AmazonSo können Kunden schnell ihren Streaming-Dienst wechseln

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Streamingdienste

Heute stream ich hier, morgen da, übermorgen dort: Der Wechsel zwischen den einzelnen Streaminganbietern gelingt in der Regel ziemlich unkompliziert. Man muss nur die Kündigungsfrist einhalten. 

Es ist das typische Problem eines Serien-Fans: Ist die aktuelle Staffel am Ende, muss schnell neuer Stoff her. Was aber, wenn es die nächste Wunschserie nur bei einem anderen Anbieter gibt? Ein Test von Stiftung Warentest im vergangenen Jahr ergab: Die Angebote der großen Online-Videotheken haben große Lücken. „Alle konnten nur einen Bruchteil der beliebtesten Filme und Serien anbieten. Die Angebote waren sich sehr ähnlich“, sagt Warentester Gunnar Schwan. Das liegt an den teils komplizierten Rechtevergaben. Die Rechte an dem beliebten „Game of Thrones“ hält zum Beispiel Sky, womit andere Anbieter aus dem Spiel sind. Auch „House Of Cards“ darf Sky zuerst anbieten – obwohl es eine Netflix-Produktion ist. Der Sender erwarb die Rechte vor dem Start von Netflix in Deutschland.

Die Streaming-Giganten Netflix und Amazon trumpfen bei Exklusiv-Serien groß auf. Beide stecken viel Geld in Produktionen, die es nur im Abonnement ohne Zusatzkosten zu sehen gibt. Bei Netflix sind das etwa „Orange Is The New Black“ oder „Better Call Saul“, bei Amazon „Mr. Robot“ oder „Mozart In The Jungle“. Viele Anbieter machen um ihre Film- und Serien-Auswahl gerne ein Geheimnis. Sie versuchen, den Kunden mit großen Prestige-Objekten erst einmal zum Abo zu überreden, und gewähren erst dann einen vollständigen Einblick ins Programm.

Positiv heraus sticht dabei Amazon. Über den Internet-Shop lassen sich Filme und Serien einfach suchen. Amazon verrät dabei direkt, ob diese im Abo bei „Amazon Instant Video“ enthalten sind.Netflix, Watchever oder Sky Online locken hingegen auf ihren Websites nur mit Teasern. Um sich hier über das konkrete Angebot zu informieren, bedarf es Hilfe von außen. Websites wie „WerStreamt.es“ erlauben, das Angebot der Streaming-Dienste zu durchsuchen. Auch „justwatch.com“ oder „swyrl.tv“ bieten einen solchen Service. Damit fällt die Auswahl des richtigen Dienstes erheblich leichter.

Die gängigsten Anbieter für Video-on-Demand sind in Deutschland Amazon Instant Video, Netflix, Watchever, Maxdome und Sky Online (ehemals Snap), der Ableger des Pay-TV-Senders Sky. Alle Streaming-Dienste bewegen sich bei den Kosten im selben Rahmen. Für die Basis-Abos werden 8 bis 10 Euro pro Monat fällig. Alle bieten gegen Aufpreis zusätzliche Optionen an, etwa eine HD-Option, ein erweitertes Film-Paket, oder die Möglichkeit, auf mehreren Geräten gleichzeitig zu schauen. Praktisch: Alle lassen sich monatlich kündigen.

Eine Ausnahme stellt hier wieder Amazon dar. Der Dienst „Amazon Instant Video“ lässt sich sowohl im Abo für 7,99 Euro im Monat beziehen, als auch innerhalb von „Amazon Prime“ für 49 Euro pro Jahr. Dafür verpflichtet man sich allerdings für ein Jahr.

So klappt die Kündigung problemlos

Abgesehen von Amazon Prime haben alle Anbieter ähnliche Bedingungen bei der Kündigung, die genau in den AGB festgehalten sind. Ob bei Watchever, Maxdome oder Netflix: Überall ließ sich das Abo im Test unkompliziert über das Kundenkonto auf der Website kündigen. Dazu muss nur ein Stichtag eingehalten werden – meist liegt er drei Tage vor dem nächsten Abbuchungsdatum. Wird er verpasst, muss ein weiterer Monat gezahlt werden. Der Berliner Rechtsanwalt Ansgar Koreng rät daher, frühzeitig zu kündigen und auf den Erhalt einer Kündigungsbestätigung zu achten. Sollte es über die Website des Anbieters Probleme bei der Kündigung geben, rät er zur schriftlichen Kündigung – per Fax oder Einschreiben. Eine E-Mail sei kein probates Mittel, da der Eingang oft nicht nachgewiesen werden könne.

In allen Fällen war es möglich, die gekündigten Abos später wieder aufzunehmen. In manchen Fällen wurde das sogar vom Anbieter besonders schmackhaft gemacht. Bei der Rückkehr winken Gratis-Monate und Preisnachlass. Thema Gratis-Monat: Alle Anbieter bieten eine Probezeit an, meist 30 Tage. Wer sich nur für einen kleinen Teil im Angebot eines Streaming-Diensts interessiert, oder einfach mal das Angebot prüfen möchte, kann das natürlich ausnutzen. Auch für die Probezeit gilt eine Kündigungsfrist. Rechtsanwalt Koreng rät dazu, genau die Bedingungen durchzulesen: „Wenn man einen Probezeitraum hat und die Kündigung nicht fristgerecht erfolgt, wandelt sich das Probeabo häufig in ein kostenpflichtiges Abo um.“

Der schnelle Wechsel zwischen den Anbietern und auch wieder zurück ist überall möglich, ausgenommen bei Amazon Prime. Für Serien- und Filmfreunde ist es daher eine gute und einfache Option, bei Vergleichsplattformen das Angebot zu durchsuchen und dorthin zu wechseln, wo der Wunschfilm oder die Wunschserie wartet.

(dpa)