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Bahncard, Brexit, WhatsappDiese neuen Regeln gelten ab dem 1. Februar 2020

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bahncard symbol

Die Bahncard wird günstiger.

Köln – Zum 1. Februar 2020 gibt es Neuerungen bei der Deutschen Bahn und bei Whatsapp. Für einen Seufzer der Erleichterung dürfte aber eine andere Reform sorgen: Großbritannien gehört ab Februar ganz offiziell nicht mehr zur Europäischen Union.

Bahncard 25 und Bahncard 50 werden günstiger

Bereits seit Januar gelten günstigere Ticketpreise im Fernverkehr, auch die Bahncard 100 kostet bereits weniger. Nun sollen auch die Preise für Bahncard 25 und Bahncard 50 reduziert werden. Verbraucher müssen künftig zehn Prozent weniger zahlen. Das gilt für alle Karten mit Gültigkeit ab dem 1. Februar. Wer sich schon eine Bahncard gekauft hat, soll einen Gutschein in Höhe der Differenz bekommen. Dafür will die Bahn diese Kunden anschreiben.

Grund dafür, dass Fernverkehrsfahrten mit der Deutschen Bahn günstiger werden, ist die Senkung der Mehrwertsteuer im Fernverkehr. Mit dem Klimapaket hatte die Bundesregierung Ende 2019 auch beschlossen, den Mehrwertsteuersatz hier von 19 auf 7 Prozent zu senken. So will sie mehr Menschen dazu bewegen, vom Auto oder dem Flugzeug auf die klimafreundlichere Bahn umzusteigen. Im Regionalverkehr sind die Preise hingegen zum Fahrplanwechsel um durchschnittlich 1,7 Prozent gestiegen.

Die Bahn gibt die Steuersenkung im Fernverkehr direkt an die Kunden weiter, wie sie im Vorfeld oft beteuert hat. Das bedeutet etwa zehn Prozent günstigere Tickets. Ein Rechenbeispiel: Eine 100 Euro-Fahrkarte kostet mit 19 Prozent Mehrwertsteuer 119 Euro. Mit 7 Prozent Steuer sind es 107 Euro. Differenz: 12 Euro. Das sind etwa 10 Prozent Ersparnis vom ursprünglichen Fahrpreis.

Telekom und Co. müssen Handy-Kunden vor Abofallen schützen

Ein falscher Klick und als unbedarfter Smartphone-Nutzer hat man versehentlich einen nervigen Dienst abonniert. „Aber ich habe ja die Zahlungsdaten nicht angegeben – dann kann es nicht so schlimm sein.“ So die Annahme. Doch bislang konnten Anbieter die Abokosten über die Netzprovider mit dem Kunden abrechnen, sodass er gar keine Zahlungsinformationen preisgeben musste. Die Kosten bekam er stattdessen später mit der Handyrechnung serviert.

Mit Abbuchungen, die Mobilfunkkunden sich nicht erklären können, soll ab dem 1. Februar 2020 Schluss sein. Mit neuen Regeln für die Mobilfunkanbieter will die Bundesnetzagentur Verbraucher vor Abofallen schützen. Bevor ein Kunde so ein Abo abschließt, muss er den Kauf künftig explizit bestätigen.

iPhone und Android: Whatsapp lässt Nutzer alter Smartphones hängen

Im April 2019 hatte Whatsapp bereits den Support für das Windows 10 Mobile eingestellt und angekündigt, ab diesem Jahr weitere ältere Betriebssysteme nicht mehr unterstützen zu wollen. Ab dem 1. Februar 2020 trifft es auch wieder iPhone- und Android-Nutzer, Handys mit den folgenden Betriebssystemen sind dann betroffen: iPhones mit iOS 8 und allen älteren iOS-Versionen sowie Smartphones mit Android 2.3.7 Gingerbread.

Probleme bedeutet das zum Beispiel für alle Nutzer eines iPhone 4 oder eines seiner Vorgängermodelle. Ab dem iPhone 4s ist vorerst nichts zu befürchten, dort ist mindestens iOS 9 verfügbar. Die Nutzer sollten aber möglichst das aktuelle Betriebssystem aufspielen. Zwar lasse sich die App nach dem Stichtag weiter verwenden, erklärt das Fachmagazin „Computerbild“. Updates biete Whatsapp dann aber nicht mehr an und es sei nicht mehr möglich, neue Nutzerkonten anzulegen.

Brexit kommt tatsächlich

Für alle, die bei der Debatte um den Brexit schon vor Monaten ausgestiegen sind: Es könnte nun tatsächlich so weit sein. Nachdem sich die Verhandlungen um den britischen EU-Austritt nun so lange hingezogen haben, dass nicht einmal Nachrichtensprecher sich länger für das Thema begeistern können, scheint der Brexit zum 1. Februar wirklich Realität zu werden. Nun muss lediglich noch das EU-Parlament zustimmen und die Queen unterzeichnen.

Doch der Sache zu trauen scheint niemand so recht. Und so formuliert auch die Bundesregierung auf ihrer Webseite vorsichtig: „Es ist davon auszugehen, dass das Austrittsabkommen zum 1. Februar 2020 in Kraft tritt.“ Zur Erinnerung: Abgestimmt hatten die Briten schon im Juni 2016.

Und was ändert sich nun? Für Verbraucher erstmal: nichts. Für Unternehmen ebenso wenig. Denn bis Ende des Jahres ist zunächst eine Übergangsphase geplant, in der Großbritannien sowohl Mitglied des EU-Binnenmarktes als auch der EU-Zollunion bleibt. Auch das Europäische Recht gilt für die Briten zunächst weiter. Sie dürfen jedoch ab Februar nicht mehr in den EU-Institutionen abstimmen.

Schengen-Visum wird einfacher – und teurer

Für Reisende, die aus Drittländern in den Schengen-Raum einreisen wollen, gelten ab dem 1. Februar 2020 neue Regeln bei der Vergabe der Schengen-Visa. Für ein Visum über 90 Tage müssen Reisende nun 80 statt 60 Euro zahlen, mit Ermäßigung 40 statt 35 Euro. Außerdem wird die Einreichungsfrist von drei auf sechs Monate im Voraus verlängert und das Einreichungsverfahren durch ein elektronisches Formular erleichtert.

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Deutschland gehört zu den 26 europäischen Schengen-Ländern. Insofern betrifft diese Preiserhöhung deutsche Verbraucher nur indirekt, zum Beispiel dann, wenn sie Besuch aus dem nicht-europäischen Ausland erwarten. (bbm mit dpa)