Das neue Jahr bringt auch einige steuerlichen Erleichterungen. Hier eine Auswahl wichtiger neuer Regelungen im Überblick.
Von E-Akte bis MindestlohnDarauf müssen sich Verbraucher 2025 einstellen
Die elektronische Patientenakte kommt und das Briefporto wird teurer. 2025 treten viele Reformen in Kraft, die den Alltag und auch das Einkommen vieler Bürger betreffen. Wo ist künftig mehr Geld drin und wo nicht? Beispielsweise steigt der Mindestlohn und beim Nachnamen gibt es bei einer Heirat neue Möglichkeiten.
Elektronische Patientenakte
2025 soll jeder Kassenpatient eine elektronische Patientenakte (ePA) bekommen – es sei denn, er widerspricht. In der elektronischen Akte sollen alle Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder, Arztbriefe und Laborbefunde gespeichert werden. Mit Einführung der ePA soll etwa der Dokumentenaustausch zwischen verschiedenen Arztpraxen oder mit Apotheken erleichtert werden. Die elektronische Patientenakte soll ab dem 15. Januar in zwei Modellregionen in Franken und Hamburg getestet und später bundesweit genutzt werden.
Mehr Geld in der Altenpflege
Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Juli mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro.
Höherer Mindestlohn
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12,41 Euro auf 12,82 Euro in der Stunde. Die Grenze gilt auch für Minijobber: Ihre Verdienstgrenze erhöht sich um 18 Euro auf 556 Euro. Auch für Azubis ist mehr drin: Die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr erhöht sich um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Die Höhe des Bürgergeldes und der Sozialhilfe bleiben im Jahr 2025 unverändert.
Mehr Geld für Rentner
Rentner sollen zum 1. Juli höhere Renten bekommen. Rund 3,5 Prozent mehr lautet die offizielle Prognose für die diesjährige Rentenerhöhung. Ganz sicher ist das aber noch nicht, denn erst im Frühjahr legt das Bundeskabinett je nach aktueller Konjunkturlage und Lohnentwicklung fest, wie die Renten tatsächlich steigen.
Kürzungen beim Elterngeld
Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175000 haben (bisher galten 200000 Euro als Grenze). Diese neue Grenze gilt, wenn das Kind am oder nach dem 1. April geboren wird.
Unterhalt im Studium
Getrennt lebende Väter oder Mütter müssen für ihre Kinder 2025 kaum mehr Unterhalt bezahlen als zuvor – außer für Studierende. Der Bedarfssatz von Studierenden steigt von 930 auf 990 Euro pro Monat. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder hingegen beträgt ab Januar bis zum sechsten Geburtstag 482 statt bisher 480 Euro, für die Zeit vom sechsten bis zum zwölften Geburtstag 554 statt bisher 551 Euro und für die Zeit vom zwölften bis zum 18. Geburtstag 649 statt bisher 645 Euro monatlich. Für volljährige Kinder sind mindestens 693 Euro (statt bisher 689 Euro) zu bezahlen.
Echtzeitüberweisungen
Wer innerhalb des Euro-Raums Geld überweist, kann das ab dem 9. Oktober flächendeckend bei allen Banken in Echtzeit tun – und das zu jeder Zeit. Bereits ab dem 9. Januar müssen laut der entsprechenden EU-Verordnung außerdem alle Banken solche Echtzeitüberweisungen empfangen können. Zudem dürfen diese Echtzeitüberweisungen auch nicht teurer sein als andere Überweisungen.
Nachnamen
Ab dem 1. Mai dürfen Ehepartner einen gemeinsamen Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich führen. Bislang konnte nur ein Ehepartner einen solchen Namen annehmen. Auch wenn sich ihre Eltern gegen einen Doppelnamen entscheiden, können Kinder nach dem neuen Namensrecht einen Doppelnamen bekommen.
Wenn die Eltern nach der Geburt ihres Kindes keinen Familiennamen bestimmen, bekommt das Kind automatisch einen Doppelnamen. Außerdem gilt der erste Familienname, den Eltern für ein Kind festlegen auch für weitere gemeinsame Kinder.Deutschlandticket wird teurer: Aus dem 49-Euro-Ticket wird das 58-Euro-Ticket. Für die bislang rund 13 Millionen Nutzerinnen und Nutzer des Deutschlandtickets wird das Bus- und Bahnfahren zum Jahreswechsel neun Euro teurer. Ob die Finanzierung des Tickets damit aber tatsächlich schon für 2025 gesichert ist, hängt noch am Bundestag. Dort muss eine notwendige Gesetzesänderung noch verabschiedet werden, eine Mehrheit zeichnet sich aber ab.
Ausweise mit Digitalbild
Für die Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses müssen Bürger ab Ende April kein ausgedrucktes Foto mehr mitbringen. Das Passfoto soll dann in elektronischer Form an die Bürgerämter übermittelt werden.
Steigende Kraftstoffpreise
Ab dem 1. Januar greift die vorher festgelegte Erhöhung des CO2-Preises von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Damit steigt potenziell auch der Preis von Kraftstoffen wie Benzin und Diesel. So würde ein Liter Benzin dann umgerechnet 2,4 Cent mehr kosten.
Strengere Regeln beim Biomüll
Ab Mai gelten strengere Regeln für die Entsorgung von Biomüll. Wird bei einer Kontrolle ein höherer Störstoffanteil – etwa Plastik – als drei Prozent durch die Müllabfuhr oder ein Entsorgungsunternehmen festgestellt, soll die Biotonne ungeleert stehengelassen werden. Auch Bußgelder sind bei Verstößen möglich.
Grundsteuerreform
Von Januar an greift die Grundsteuerreform für Immobilieneigentümer. Künftig werden in den Bundesländern teils unterschiedliche Methoden gelten, von denen einige allerdings umstritten sind. Wie viel ein Hauseigentümer zahlen muss, ist also unterschiedlich.
Wohngeld steigt
Bürger mit niedrigen Einkommen sollen einen höheren Mietzuschuss vom Staat bekommen. Das monatliche Wohngeld steigt zum Jahreswechsel 2024/2025 durchschnittlich um 30 Euro oder 15 Prozent.
Höhere Sozialabgaben
Gutverdiener sollen turnusmäßig höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden künftig voraussichtlich bis zu einem Monatseinkommen von 8050 Euro Beiträge fällig. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5512,50 Euro pro Monat steigen.
Leistungskürzungen
Asylbewerber in Deutschland bekommen weniger Geld für ihren Lebensunterhalt. Zum Jahreswechsel 2024/2025 sinken die monatlichen Bedarfssätze abhängig von Alter, Wohn- und Familiensituation um 13 bis 19 Euro.
Höherer Pflegebeitrag
Angesichts steigender Kosten für die Pflege kommen höhere Beiträge auf die Versicherten zu. Die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen ab Januar um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent. Das Pflegegeld wiederum – also die Leistung für Bedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause betreut werden – wird um 4,5 Prozent erhöht.
Teurere Kfz-Versicherungen Bei vielen Autofahrern dürfte die Kfz-Versicherung 2025 teurer werden – laut Verbraucherportal Finanztip im Schnitt um 26 Prozent. Grund dafür sind den Angaben der Versicherer zufolge die gestiegenen Reparaturkosten. (dpa/afp)