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Wegen FormfehlerLänder setzen höhere Strafen für Raser aus

Lesezeit 3 Minuten
Bußgeld

Symbolbild

Berlin – Mehrere Bundesländer wenden den neuen Bußgeldkatalog mit deutlich höheren Strafen für Raser vorerst nicht mehr an. Das teilten die zuständigen Landesministerien von NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und dem Saarland mit.

Grund für das Hin und Her ist ein Formfehler in einer seit April geltenden Vorschrift, wonach ein Monat Führerscheinentzug droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 Stundenkilometer zu schnell. Zuvor galt dies bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 31 Stundenkilometern im Ort und 41 Stundenkilometern außerhalb. Das Ressort von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte den Ländern nun mitgeteilt, dass die se in der neuen Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Fahrverbote wahrscheinlich nichtig sind – wegen eines „fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage“.

Scheuer muss nacharbeiten

So hätte in der Eingangsformel der Verordnung der Verweis genannt werden müssen, das ist jedoch nicht geschehen. Dem Bundesverkehrsministerium war der Fehler nicht aufgefallen, den Landesministerien ebenfalls nicht.In der Praxis bedeutet das: Scheuer muss nacharbeiten und eine Version der Bußgeldnovelle vorlegen, die keinen Formfehler mehr enthält. Bis dahin haben die genannten Länder die Behörden angewiesen, Verstöße nach dem alten Bußgeldkatalog zu ahnden. Das Innenministerium NRW betonte am Freitag beispielsweise, dass es selbst den Bußgeldkatalog nicht zurück nimmt – sondern die Behörden in dem Erlass nur über die neue Linie des Bundesverkehrsministeriums informiert.

Denn eine solche Reform ist Sache des Bundes, die Länder dürfen eigenständig nichts daran ändern. Für NRW und die anderen Länder heißt das, dass neue und laufende Bußgeldverfahren nach der Rechtslage vor dem 28. April 2020 – also gemäß der alten Straßenverkehrsordnung – entschieden werden. Was mit bereits erteilten Bescheiden geschehen soll, will Bundesverkehr Scheuer erst mit Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) besprechen.

Massiven Widerstand von Autofahrern geerntet

Scheuer hatte kurz nach Inkrafttreten der Novelle massiven Widerstand von Autofahrern bekommen und angekündigt, Teile der Reform, in der es vor allem um einen besseren Schutz für Radfahrer geht, wieder zurücknehmen zu wollen. Von Formfehlern war da keine Rede. Im hessischen Verkehrsministerium will man an den Verschärfungen festhalten. Eine Sprecherin von Minister Tarek Al-Wazir (Grüne) teilte mit, dass gravierende Verkehrsverstöße, wie das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, aus Gründen der Verkehrssicherheit deutlich stärker geahndet werden müssten als in der Vergangenheit. Wann eine fehlerfreie Nov elle beschlossen werden kann, ist noch nicht absehbar.

Die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag, Kirsten Lühmann, forderte, den Führerscheinentzug für Temposünder nach der Fehlerkorrektur des Gesetzes im Bundesrat so schnell wie möglich wieder auf die Agenda zu setzen. „Man bringt die Autofahrer durch höhere Bußgelder nicht dazu, ihr Verhalten zu ändern. Sie werden erst dann vorsichtiger, wenn ein Fahrverbot droht“, sagte Lühmann. „Bußgelder schrecken die Leute nicht ab“, so die ausgebildete Polizistin.