Köln – Kommt er zurück oder nicht? Als Papst Franziskus den Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki im Herbst vorübergehend von der Leitung seiner Diözese entband und einen Apostolischen Administrator einsetzte, verwies der Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, noch auf den Fall des Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst. Der war nicht zurückgekehrt.
Im Fall Woelki hat die Bischofskongregation in Rom diese Zweifel jetzt zerstreut. „Die externe Prüfung der Frage, ob es bei Auftragsvergaben im Erzbistum Köln in den vergangenen 10 Jahren zu kirchenrechtlichen Versäumnissen gekommen ist, soll erst nach der Rückkehr von Kardinal Woelki aufgenommen werden.“ Darüber habe der Heilige Stuhl Administrator Rolf Steinhäuser in Kenntnis gesetzt, heißt es: „Die Kongregation für die Bischöfe stimme der Aufnahme einer solchen Untersuchung zu, diese solle aber erst durchgeführt werden, wenn der Erzbischof ab dem 2. März 2022 seine Amtsgeschäfte wiederaufgenommen hat.“
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Steinhäuser hatte Ende 2021 zunächst die Kosten zusammenstellen lassen, die für die Untersuchung des Umgangs mit sexualisierter Gewalt angefallen waren. Dabei ergab sich, dass die Beträge für die beiden großen Gutachten der Münchner Kanzlei WSW (757 000 Euro) und der Kölner Kanzlei Gercke Wollschläger (516 000 Euro) den Schwellenwert von 500 000 Euro überschritten, von dem an bei Werkverträgen die Zustimmung von Vermögensverwaltungsrat und Domkapitel einzuholen ist. Überprüft werden sollen zudem die 810 000 Euro, die für Krisenberatung flossen – hier handelte es sich allerdings um laufende Honorare, nicht um die auf jeden Fall zustimmungspflichtigen Werkverträge. So oder so: Die Prüfung dieser Vorgänge durch zwei Gutachter sei abgeschlossen, heißt es beim Erzbistum. Und die Ergebnisse? Die liegen erst einmal in Rom, während der Diözesanrat der Katholiken fordert, sie sofort zu veröffentlichen.
Steinhäuser ging dann weiter und wollte auch andere größere Aufträge der letzten zehn Jahre überprüfen lassen. In rechtlicher, nun aber auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht. Hier hat ihn die Bischofskongregation gestoppt, die vom kanadischen Kardinal Marc Ouellet geleitete Zentralbehörde für Ernennung und Beaufsichtigung der örtlichen Oberhirten.
Bereits Hofmanns Ablösung gestoppt
Steinhäuser soll laut Vatikan dafür Sorge tragen, „dass sich die ganze Erzdiözese auf einen inneren Weg der Umkehr, der Versöhnung und Erneuerung begibt“. Wie soll er dem nachkommen, wenn ihm so die Hände gebunden sind? Bereits den von Delegat (früher Generalvikar) Markus Hofmann wegen der Auftragsvergaben angebotenen Rücktritt hatte Rom abgelehnt.
„Kirchenrechtlich ist die Sache klar: ein Apostolischer Administrator kann keine bedeutenden Entscheidungen treffen wie die Beauftragung einer unabhängigen Untersuchung in Sachen Umgang mit Vermögen des Erzbischöflichen Stuhls, ohne dass er hierfür die Zustimmung der Römischen Bischofskongregation erhält“, erklärt der in Münster lehrende Kirchenrechtler Thomas Schüller.
Die konservative „Tagespost“ gibt der Sache einen eigenen Dreh, fragt, ob Steinhäuser überhaupt im Rahmen seiner Kompetenzen geblieben sei. Sein Vorgehen wirke eigenmächtig, nun rudere das Erzbistum zurück, schreibt das Blatt, in dem übrigens der durch das Gercke-Gutachten belastete und nun für ein Jahr in Kenia tätige Kölner Weihbischof Dominik Schwaderlapp ein Reisetagebuch publiziert.
So oder so – für Schüller bedeutet die Entscheidung aus Rom: „Kardinal Woelki kommt definitiv als Erzbischof mit voller Amtsgewalt Anfang März 2022 zurück und entscheidet selbst, welche ihm genehmen Kirchenrechtler*Innen diese vermögensrechtlichen Vorgänge prüfen werden.“ Dabei wird es seiner Einschätzung nach auch um die Finanzierung der vom Erzbistum übernommenen „Kölner Hochschule für Katholische Theologie“, der ehemaligen Hochschule der Steyler Missionare, gehen.