AboAbonnieren

Neues Bürger-Register zu Organspenden verzögert sich

Lesezeit 3 Minuten

Berlin – Im Ringen um mehr lebensrettende Organspenden in Deutschland verzögert sich der Start eines neuen Bürger-Registers. Der ursprünglich vorgesehene Termin 1. März wird nicht erreicht werden können, wie das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Den Betrieb aufnehmen soll das Register nun frühestens Ende des Jahres. Hintergrund sei, in der Corona-Pandemie eine weitere Belastung der Krankenhäuser durch nötige technisch-organisatorische Vorarbeiten aktuell zu vermeiden, die mit ihrer Anbindung an das Register einhergehen würden.

Kernelement der Reform

Das zentrale Register ist ein Kernelement einer Organspendereform, die der Bundestag Anfang 2020 beschlossen hatte. Darin soll man Erklärungen zu seiner Spendebereitschaft online speichern können. Generell sollen künftig alle Bürgerinnen und Bürger mindestens alle zehn Jahre direkt auf das Thema angesprochen werden. Wer ab dem Alter von 16 Jahren einen Personalausweis oder einen Pass beantragt, soll auf dem Amt Informationsmaterial zu Organspenden bekommen. Schon auf dem Amt soll man sich dann mit Ja oder Nein ins Register eintragen können - aber auch später etwa online von zu Hause.

Die Reform geht auf die Initiative einer Abgeordnetengruppe um die heutige Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) und die damalige Linke-Chefin Katja Kipping zurück. Sie zielt darauf ab, mehr Menschen dazu zu bewegen, konkret über eine Spende nach dem Tod zu entscheiden. Organspenden bleiben aber nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Das Gesetz tritt zum 1. März in Kraft.

Ziel ist, angesichts von gut 8400 Menschen auf den Wartelisten zu mehr Organspenden zu kommen. Im vergangenen Jahr gaben 933 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe - 2,2 Prozent mehr als 2020, wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation ermittelte. Die Zahl der entnommenen Organe ging jedoch um 1,2 Prozent auf 2905 zurück.

Kostenloses Informationsangebot

Wie es vom Ministerium weiter hieß, will die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Länder und Kommunale Spitzenverbände rechtzeitig vor dem 1. März über ihr kostenloses Informationsangebot unterrichten. Die Kommunen könnten dann für Pass- und Meldeämter sowie Ausländerbehörden Info-Material kostenlos bestellen. Zudem liefen noch Beratungen dazu, inwieweit die Länder ihre gesetzliche Verpflichtung umsetzen, das Abgeben von Erklärungen auch direkt in den Ämtern zu ermöglichen.

Vorgesehen ist auch, dass Hausärzte Patienten künftig auf Wunsch alle zwei Jahre über Organspenden informieren und - ergebnisoffen - zum Eintragen ins Register ermuntern. Grundwissen soll auch Teil der Erste-Hilfe-Kurse vor Führerscheinprüfungen werden. Im Register soll man Erklärungen jederzeit ändern können. Eingerichtet werden soll es beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Die Organspende-Reform hatte sich bei der Abstimmung im Bundestag gegen einen Vorstoß einer anderen Abgeordnetengruppe um den damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) durchgesetzt. Demnach sollten alle zunächst automatisch als Spender gelten - außer man widerspricht.

© dpa-infocom, dpa:220215-99-134496/2 (dpa)