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MissbrauchsfallKölner Erzbischof Woelki kündigt konsequente Aufarbeitung an

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Kardinal Rainer Maria Woelki 

Köln – Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki hat eine „jahrzehntelange Aneinanderreihung schwerer Fehler“ im Umgang mit einem zweimal wegen Missbrauchs von Minderjährigen verurteilten Priester beklagt und die konsequente Aufarbeitung des Falls angekündigt. Der wiederholte Einsatz des Verurteilten in der Seelsorge sei „absolut unverantwortlich gewesen“, die Verantwortlichen müssten „herausgefunden und benannt werden“. Woelki verwies auf die Arbeit des Kölner Rechtsanwalts Björn Gercke, den er mit der Neufassung eines Gutachtens zum Umgang mit Missbrauchdelikten beauftragt hat. Er habe Gercke gebeten, „die Frage der Verantwortung insbesondere in diesem Fall zu klären“, so der Kardinal.

„Es ist verheimlicht worden“

Der heute 87-Jährige Pfarrer Nikolaus A. 1972 erstmals zu einer Haftstrafe verurteilt und worden und nach deren Verbüßung vom Erzbistum Köln ins Bistum Münster versetzt worden. Nach einer zweiten Verurteilung 1988 kehrte er 1989 nach ins Erzbistum Köln zurück und arbeitete als Altenheimseelsorger, ohne dass, wie Woelki sagte, das zuständige damalige Dekanat Köln-Lövenich angemessen unterrichtet worden sei. Erzbischof war damals der 2017 verstorbene Joachim Kardinal Meisner, Generalvikar der spätere Dompropst Norbert Feldhoff.

„Es ist verheimlicht worden“, sagte Woelki über die Vorgänge von 1989. Aus „vollkommen unerklärlichen Gründen“ habe man das Ziel aufgegeben, den Priester zu suspendieren.

Auch der Essener Bischof Franz Overbeck räumte Versäumnisse in dem Fall ein. . „Ich habe Schuld auf mich geladen“, sagte er dem Magazin „Christ und Welt“. Pfarrer A. hatte als Ruheständler von 2002 bis 2017 in Bochum-Wattenscheid (Bistum Essen) ausgeholfen und dort auch Umgang mit Kindern. Ein am Mittwoch veröffentlichtes Gutachten der Kölner Kanzlei Axis im Auftrag des Bistums Essen bescheinigt auch den früheren Verantwortlichen dort deutliche Fehler. Overbeck selbst sagte, er habe Anfang 2010 kurz nach seinem Amtsantritt in Essen von dem Fall erfahren, sich aber nicht die Personalakte kommen lassen. „Sonst hätte ich die Dimension des Falls vielleicht gesehen“, so der Ruhrbischof. Zurücktreten will Overbeck aber nicht.

Nach Woelkis Angaben wurde inzwischen ein kirchliches Strafverfahren gegen Pfarrer A. abgeschlossen, der heute in einem Seniorenheim lebt. Das Urteil müsse noch von der Glaubenskongregation in Rom bestätigt werden.

Erzbischof Stefan Heße weist erneut Vorwürfe von sich

Unterdessen hat der Erzbischof Stefan Heße erneut Vorwürfe zurückgewiesen, in seiner Zeit als Personalchef im Erzbistum Köln Missbrauchsfälle vertuscht und gegen das Kirchenrecht verstoßen zu haben. „In der Frage, welche kirchenrechtlichen Schritte erforderlich gewesen wären, musste ich mich damals auf das Urteil der juristischen Experten des Erzbistums Köln verlassen“, sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Der 54-Jährige war von 2006 bis 2012 Personalchef und danach Generalvikar im Erzbistum Köln. Seit 2015 ist er Erzbischof in Hamburg.

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Heße bestätigte, dass Woelki ihn 2019 über die damals laufende Untersuchungen der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl zu Missbrauchsvorwürfen gegen einen Priester im Erzbistum Köln informiert, mit denen er als Personalchef befasst war. Dem Brief sei eine Art Zwischenbericht der Kanzlei beigefügt gewesen. Aber „in diesen beigefügten Unterlagen, die auf kirchenrechtliche Versäumnisse hinweisen, werde ich weder persönlich noch in meinem damaligen Amt erwähnt“, betonte Heße.

Das Erzbistum Köln hatte sich später von der Kanzlei getrennt. In dem Heße zur Last gelegten Fall ging es um einen vom damaligen Erzbischof Meisner 2010 offensichtlich pflichtwidrig nicht nach an die Glaubenskongregation gemeldeten Fall eines Pfarrers, der später wegen eines Missbrauchsdelikts verurteilt worden war.