Rechtsanspruch auf Schmerzensgeld statt bloß freiwilliger Anerkennungsleistungen: Vor dem Landgericht Köln bahnt sich eine grundsätzliche Klärung an. Warum das Erzbistum als beklagte Partei besonderen Respekt verdient.
Kommentar zum Fall MenneIn Köln wird ein neues Kapitel aufgeschlagen
Vor dem Landgericht Köln wird gerade ein neues Kapitel in der Diskussion um die Entschädigung von Opfern sexualisierter Gewalt aufgeschlagen. Das Landgericht Köln hat einen Vergleich mit dem Erzbistum Köln angeregt, der zu einer Zahlung führen würde, die die bisher üblichen Anerkennungsleistungen um ein Vielfaches übersteigt.
Dass das Verfahren gleich am ersten Tag diese Wendung nehmen konnte, hat auch das Erzbistum selbst ermöglicht, indem es auf den Versuch verzichtete, Verjährung geltend zu machen. Diese Entscheidung des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki hat Respekt verdient, und sie dürfte auch für andere Bistümer und evangelische Landeskirchen, aber auch für säkulare Schulträger erhebliche Konsequenzen haben.
Woelki macht sich nicht nur Freunde
Damit wird Woelki sich nicht nur Freunde machen. Er nimmt zudem erhebliche Risiken für den Bistumshaushalt in Kauf, in dem ohnehin in den kommenden Jahren viele Millionen fehlen werden. Das wird er noch bei der Finanzierung ihm wichtiger Projekte wie seiner Theologie-Hochschule spüren.
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Die Kirche kann sich seit Dienstag nicht mehr auf Diskussionen darüber zurückziehen, ob Missbrauchstäter ihre Verbrechen dienstlich oder außerdienstlich begangen haben und ob Amtshaftung besteht oder nicht. Das Verhalten des Erzbistums im Prozess hat diese Klärung zumindest deutlich beschleunigt.
Bei allen Kontroversen um den Umgang mit sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln, die sich jetzt erneut an den Rücktritten in der Aufarbeitungskommission entzünden, sollte man das nicht vergessen: In Köln mag es Defizite geben, in einigen anderen Bistümern sind sie vielleicht noch größer.